Ansatzpunkte von Insolvenzprognosen - Methoden und empirische Erkenntnisse (PDF)
Methoden und empirische Erkenntnisse
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Controlling), Veranstaltung: Risikocontrolling im Klein- und Mittelbetrieb, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten...
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Produktinformationen zu „Ansatzpunkte von Insolvenzprognosen - Methoden und empirische Erkenntnisse (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Controlling), Veranstaltung: Risikocontrolling im Klein- und Mittelbetrieb, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Halbjahr 2003 haben die deutschen Amtsgerichte 49515 Insolvenzen
gemeldet, 19953 entfielen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
auf Unternehmen. Damit lag die Gesamtzahl der Insolvenzen
um 24,8 von Hundert (v. H.), die der Unternehmensinsolvenzen um 9,1 v.
H. höher als im ersten Halbjahr 2002. Die Gerichte bezifferten die offenen
Forderungen der Insolvenzgläubiger im ersten Halbjahr 2003 mit 22,2
Mrd. Euro. Bei den Unternehmen waren zu dem Zeitpunkt, als über deren
Insolvenzantrag von den Gerichten entschieden wurde, rund 110000 Arbeitnehmer
beschäftigt.1 Vor dem Hintergrund dieses Anstiegs2 an Insolvenzen
ist das Interesse an einem Frühwarnsystem hinsichtlich negativer
Unternehmensentwicklungen begründet, da die Entwicklung eines Unternehmens
insbesondere für Eigentümer und Gläubiger, wie auch für Arbeitnehmer,
Konkurrenz, Kunden und Lieferanten von hoher Bedeutung
ist. Im rechtlichen Sinne ist die Insolvenz ein Oberbegriff für Zahlungsunfähigkeit,
drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie die Vorstadien
dieser Insolvenzgründe, die für die Bankrottdelikte der §§ 283 ff.
StGB von Bedeutung sind.3 Ein Insolvenzverfahren ist zu eröffnen, wenn
ein Schuldner oder ein schuldnerisches Unternehmen in eine wirtschaftliche
Notlage gelangt, die es dem Betroffenen unmöglich macht, sämtliche
Gläubiger in vollem Umfang zu befriedigen. Ziel des Verfahrens ist es "die
Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das
Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem
Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird."4 Einheitlicher Hauptzweck des Insolvenzverfahrens
ist demnach die gemeinschaftliche Verwirklichung der Vermögenshaftung.
5 [...]
1 vgl. Tabelle 1 [Insolvenzprognosen in Deutschland im Jahr 2003] 11.
2 vgl. Tabelle 2 [Insolvenzprognosen in Deutschland im Jahr 2002] 11.
3 vgl. Braun/Uhlenbruck [Unternehmensinsolvenz] 7.
4 vgl. § 1 S. 1 Insolvenzordnung.
5 vgl. Balz/Landfermann [Insolvenzgesetze] 20.
gemeldet, 19953 entfielen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
auf Unternehmen. Damit lag die Gesamtzahl der Insolvenzen
um 24,8 von Hundert (v. H.), die der Unternehmensinsolvenzen um 9,1 v.
H. höher als im ersten Halbjahr 2002. Die Gerichte bezifferten die offenen
Forderungen der Insolvenzgläubiger im ersten Halbjahr 2003 mit 22,2
Mrd. Euro. Bei den Unternehmen waren zu dem Zeitpunkt, als über deren
Insolvenzantrag von den Gerichten entschieden wurde, rund 110000 Arbeitnehmer
beschäftigt.1 Vor dem Hintergrund dieses Anstiegs2 an Insolvenzen
ist das Interesse an einem Frühwarnsystem hinsichtlich negativer
Unternehmensentwicklungen begründet, da die Entwicklung eines Unternehmens
insbesondere für Eigentümer und Gläubiger, wie auch für Arbeitnehmer,
Konkurrenz, Kunden und Lieferanten von hoher Bedeutung
ist. Im rechtlichen Sinne ist die Insolvenz ein Oberbegriff für Zahlungsunfähigkeit,
drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie die Vorstadien
dieser Insolvenzgründe, die für die Bankrottdelikte der §§ 283 ff.
StGB von Bedeutung sind.3 Ein Insolvenzverfahren ist zu eröffnen, wenn
ein Schuldner oder ein schuldnerisches Unternehmen in eine wirtschaftliche
Notlage gelangt, die es dem Betroffenen unmöglich macht, sämtliche
Gläubiger in vollem Umfang zu befriedigen. Ziel des Verfahrens ist es "die
Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das
Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem
Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird."4 Einheitlicher Hauptzweck des Insolvenzverfahrens
ist demnach die gemeinschaftliche Verwirklichung der Vermögenshaftung.
5 [...]
1 vgl. Tabelle 1 [Insolvenzprognosen in Deutschland im Jahr 2003] 11.
2 vgl. Tabelle 2 [Insolvenzprognosen in Deutschland im Jahr 2002] 11.
3 vgl. Braun/Uhlenbruck [Unternehmensinsolvenz] 7.
4 vgl. § 1 S. 1 Insolvenzordnung.
5 vgl. Balz/Landfermann [Insolvenzgesetze] 20.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christian Neubert
- 2003, 1. Auflage, 27 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638222853
- ISBN-13: 9783638222853
- Erscheinungsdatum: 14.10.2003
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.54 MB
- Ohne Kopierschutz
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