Aufgabe der Satzungsstrenge nach Maßgabe von § 23 Abs. 5 AktG bei börsennotierten Unternehmen / Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Bd.Band 232 (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,5, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht zuletzt durch die...
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Produktinformationen zu „Aufgabe der Satzungsstrenge nach Maßgabe von § 23 Abs. 5 AktG bei börsennotierten Unternehmen / Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Bd.Band 232 (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,5, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht zuletzt durch die jetzige Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, dass das Aktien- und Kapitalmarktrecht stets anpassungs-, wandelungs- und reformbedürftig ist.(1)
Doch gibt es Bereiche des Aktien- und Kapitalmarktrechts in denen über Reformen nicht erst seit kurzer Zeit, sondern bereits seit Jahrzehnten diskutiert und gestritten wird. Zu nennen ist hier insbesondere die Vorschrift des § 23 Abs.5 AktG(2), in der das Prinzip der "aktienrechtlichen Satzungs - strenge" verkörpert ist.
So regelt § 23 Abs.5, dass die "Satzung (scil: einer AG) von den
Vorschriften des Gesetzes (scil: Aktiengesetz) nur abweichen kann, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist. Ergänzende Bestimmungen der Satzung sind zulässig, es sei denn, dass das Gesetz (scil: Aktiengesetz) eine abschließende Regelung enthält."
Da solche Ausnahmeregelungen im Aktiengesetz jedoch kaum vorhanden
sind,(3) wird schnell deutlich, dass § 23 Abs.5(4) zu einer erheblichen Einschränkung der Gestaltungsfreiheit bei Aktiengesellschaften führt.
Diese werden nahezu dem gesamten kodifizierten Aktienrecht unterworfen. Auch war die Regelung des § 23 Abs.5 mit ihrer einschneidenden Wirkung zuletzt erst Thema des 67. Deutschen Juristentags(5), welcher sich mit der Frage beschäftigt hat, ob "sich nicht besondere Regeln für börsennotierte und geschlossene Gesellschaften empfehlen?".
[...]
______
1 Wirtschaftskrise ab 2007: Banken- und Finanzkrise, die im Frühsommer 2007 mit der USImmobilienkrise (auch Subprimekrise) begann. In Deutschland (2008): Versuch zur Stabilisierung des Finanzsektors durch das Finanzmarkt- stabilisierungsgesetz und die Finanzmarktstabilisierungfonds- Verordnung.
2 §§ ohne Gesetzesangabe sind solche des AktG.
3 Hey, Frei Gestaltung in Gesellschaftsverträgen und ihre Schranken, S.167.
4 In Verbindung mit der hohen Regelungsdichte der übrigen Normen des Aktiengesetzes.
5 67.Deutscher Juristentag der vom 23. bis 26. September 2008 in Erfurt stattfand.
Doch gibt es Bereiche des Aktien- und Kapitalmarktrechts in denen über Reformen nicht erst seit kurzer Zeit, sondern bereits seit Jahrzehnten diskutiert und gestritten wird. Zu nennen ist hier insbesondere die Vorschrift des § 23 Abs.5 AktG(2), in der das Prinzip der "aktienrechtlichen Satzungs - strenge" verkörpert ist.
So regelt § 23 Abs.5, dass die "Satzung (scil: einer AG) von den
Vorschriften des Gesetzes (scil: Aktiengesetz) nur abweichen kann, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist. Ergänzende Bestimmungen der Satzung sind zulässig, es sei denn, dass das Gesetz (scil: Aktiengesetz) eine abschließende Regelung enthält."
Da solche Ausnahmeregelungen im Aktiengesetz jedoch kaum vorhanden
sind,(3) wird schnell deutlich, dass § 23 Abs.5(4) zu einer erheblichen Einschränkung der Gestaltungsfreiheit bei Aktiengesellschaften führt.
Diese werden nahezu dem gesamten kodifizierten Aktienrecht unterworfen. Auch war die Regelung des § 23 Abs.5 mit ihrer einschneidenden Wirkung zuletzt erst Thema des 67. Deutschen Juristentags(5), welcher sich mit der Frage beschäftigt hat, ob "sich nicht besondere Regeln für börsennotierte und geschlossene Gesellschaften empfehlen?".
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1 Wirtschaftskrise ab 2007: Banken- und Finanzkrise, die im Frühsommer 2007 mit der USImmobilienkrise (auch Subprimekrise) begann. In Deutschland (2008): Versuch zur Stabilisierung des Finanzsektors durch das Finanzmarkt- stabilisierungsgesetz und die Finanzmarktstabilisierungfonds- Verordnung.
2 §§ ohne Gesetzesangabe sind solche des AktG.
3 Hey, Frei Gestaltung in Gesellschaftsverträgen und ihre Schranken, S.167.
4 In Verbindung mit der hohen Regelungsdichte der übrigen Normen des Aktiengesetzes.
5 67.Deutscher Juristentag der vom 23. bis 26. September 2008 in Erfurt stattfand.
Bibliographische Angaben
- Autor: Artur Swierczok
- 2011, 1. Auflage, 45 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3656011206
- ISBN-13: 9783656011200
- Erscheinungsdatum: 19.09.2011
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.38 MB
- Ohne Kopierschutz
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