Das Gesundheitswesen im Dienste des Nationalsozialismus anhand von sächsischen Beispielen (ePub)
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,8, Universität Leipzig (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Gesundheitsämter werden zum Wächter über den...
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,8, Universität Leipzig (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Gesundheitsämter werden zum Wächter über den Volksbestand und zum Hüter über die Zukunft unseres Deutschen Volkes"
(Berlin 1935, Dr. med.Arthur Gütt, Medizinalreferent des Reichsinnenministeriums)
Mit der Machtübernahme Adolf Hitlers im Jahre 1933 erfuhr das bisherige auf Gesundheitsfürsorge und Wohlfahrt ausgerichtete Gesundheitswesen der Weimarer Republik eine radikale Veränderung. Während der Tätigkeitsbereich der kommunalen Gesundheitsämter in den 1920er Jahren noch durch die beratende Funktion der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen definiert war und sich vornehmlich auf die Bekämpfung von Volkskrankheiten richtete, wurden dienun auf Reichsebene gesteuerten nationalsozialistische Gesundheitsämter von ,rassenhygienischen' Leitmotiven dominiert. Zahlreiche Wissenschaften dienten im Dritten Reich als Legitimations- und Argumentationsgrundlage für gezielte Maßnahmen gegen ethnische und nationale Minderheiten. Gesetzesentwürfe und Vorschläge seitens der Politiker und Ärzteschaft lassen erkennen, dass sich bereits in den Endjahren der Weimarer Republik die eugenische Gesinnung verstärkte. Zum einen wurde die finanzielle Lage der Kommunen auch in Sachsen immer wieder Anlass zu Kostenargumentationen mit eugenischem Hintergrund, zum anderen sahen einige Ärzten in den Neuerungen des Gesundheitswesens Kompetenzerweiterungen und wissenschaftliche Anreize. An diese instabile Lage konnte die Rassenideologie des Dritten Reiches anknüpfen und sie zu ihren Gunsten nutzen. So konstruierte man eine zwangsläufige Vererbung von Erbkrankheiten, die es zu verhindern und vernichten galt. Da der Staat mit einer ,erbgesunden' Bevölkerung weniger finanziell belastet würde und nicht zuletzt auch ein höheres Arbeitspotenzial zur Verfügung stünde, wollte man einen kollektiv gesunden ,Volkskörper' erschaffen. Aufgrund dessen sah das neue System des Gesundheitswesens vor,künftig nur noch geistig und körperlich gesunde Menschen zu fördern.
Reichsweite Maßnahmen richteten sich nach dem ,Erbwert' der Bevölkerung und führten zu Zwangssterilisationen und später auch zur organisierten Tötung der ,Erbkranken'. Die Verstaatlichung und Kompetenzerweiterung der Gesundheitsämter war ein Garant für die einheitliche Umsetzung der ,Rassenhygiene' und sollte zudem den Etat der Kommunen entlasten.
(Berlin 1935, Dr. med.Arthur Gütt, Medizinalreferent des Reichsinnenministeriums)
Mit der Machtübernahme Adolf Hitlers im Jahre 1933 erfuhr das bisherige auf Gesundheitsfürsorge und Wohlfahrt ausgerichtete Gesundheitswesen der Weimarer Republik eine radikale Veränderung. Während der Tätigkeitsbereich der kommunalen Gesundheitsämter in den 1920er Jahren noch durch die beratende Funktion der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen definiert war und sich vornehmlich auf die Bekämpfung von Volkskrankheiten richtete, wurden dienun auf Reichsebene gesteuerten nationalsozialistische Gesundheitsämter von ,rassenhygienischen' Leitmotiven dominiert. Zahlreiche Wissenschaften dienten im Dritten Reich als Legitimations- und Argumentationsgrundlage für gezielte Maßnahmen gegen ethnische und nationale Minderheiten. Gesetzesentwürfe und Vorschläge seitens der Politiker und Ärzteschaft lassen erkennen, dass sich bereits in den Endjahren der Weimarer Republik die eugenische Gesinnung verstärkte. Zum einen wurde die finanzielle Lage der Kommunen auch in Sachsen immer wieder Anlass zu Kostenargumentationen mit eugenischem Hintergrund, zum anderen sahen einige Ärzten in den Neuerungen des Gesundheitswesens Kompetenzerweiterungen und wissenschaftliche Anreize. An diese instabile Lage konnte die Rassenideologie des Dritten Reiches anknüpfen und sie zu ihren Gunsten nutzen. So konstruierte man eine zwangsläufige Vererbung von Erbkrankheiten, die es zu verhindern und vernichten galt. Da der Staat mit einer ,erbgesunden' Bevölkerung weniger finanziell belastet würde und nicht zuletzt auch ein höheres Arbeitspotenzial zur Verfügung stünde, wollte man einen kollektiv gesunden ,Volkskörper' erschaffen. Aufgrund dessen sah das neue System des Gesundheitswesens vor,künftig nur noch geistig und körperlich gesunde Menschen zu fördern.
Reichsweite Maßnahmen richteten sich nach dem ,Erbwert' der Bevölkerung und führten zu Zwangssterilisationen und später auch zur organisierten Tötung der ,Erbkranken'. Die Verstaatlichung und Kompetenzerweiterung der Gesundheitsämter war ein Garant für die einheitliche Umsetzung der ,Rassenhygiene' und sollte zudem den Etat der Kommunen entlasten.
Bibliographische Angaben
- Autor: Julia Grünwald
- 2014, 1. Auflage, 41 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3656826889
- ISBN-13: 9783656826880
- Erscheinungsdatum: 03.11.2014
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