Der Ansatz und die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände nach IFRS - Eine Betrachtung unter Berücksichtigung abweichender Bestimmungen nach US-GAAP und der Neufassung des IAS 38 vom März 2004 (PDF)
Dazu abweichende Bestimmungen nach US-GAAP und der Neufassung des IAS 38 vom März 2004
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, EBC Hochschule Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Wandel in der deutschen Rechnungslegung erreicht im Jahr 2005 durch die Umstellung der...
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, EBC Hochschule Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Wandel in der deutschen Rechnungslegung erreicht im Jahr 2005 durch die Umstellung der traditionellen Rechnungslegungsnormen vom institutionellen Gläubigerschutz hin zu mehr ökonomischen Informationen für Investoren einen ersten Höhepunkt.
Am 29. September 2003 hat die EU mit der Verordnung Nr. 1725/2003 den Weg hierzu geebnet, die der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsre-formgesetz (BilReG) auf nationaler Ebene umgesetzt hat. Daher sind ab dem Jahr 2005 alle kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet. Wichtig anzumerken ist hierbei, dass IFRS die Darstellung von Vorjahresvergleichzahlen verlangt, die demnach für das Jahr 2004 aufgestellt werden müssen. Lediglich für Unternehmen, die bereits zur Rechnungslegung nach den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) verpflichtet sind, meist bedingt durch ein Listing am New Yorker Stock Exchange (NYSE), besteht eine Übergangsfirst von 2 Jahren, bevor auch sie ihren Konzernabschluß nach IFRS erstellen müssen. Dies gilt auch für Konzernunternehmen, von denen keine Aktien, sondern nur Schuldverschreibungen gehandelt werden.
Allen nicht kapitalmarktorientierten Konzernen wird ein Wahlrecht zur freiwilli-gen Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS eingeräumt. Gerade im Hinblick auf die neuen Bonitäts- und Ratinganforderungen nach Basel II, welche einen IFRS-Abschluss voraussetzen, wird dieses Wahlrecht sicherlich von der Mehrheit genutzt werden. Für die Anfertigung des Einzelabschlusses hingegen besteht ein generelles Wahlrecht zur Erstellung des Abschlusses nach IFRS zu Informationszwecken, wobei zugleich ein Abschluss nach dem HGB zur Ermittlung der Ausschüttungs- und Steuerbemessung zu erstellen ist.
Immaterielle Vermögensgegenstände gewinnen derzeit zunehmend in ihrer Rolle als Vermögensposition an Bedeutung und ihre marktgerechte Bewertung gestaltet sich, bedingt durch den immateriellen Faktor, oftmals schwierig.
Wie sind also die aktuellen Vorschriften zum Ansatz und zur Bewertung imma-terieller Vermögensgegenstände nach IFRS und welche Unterschiede bestehen noch zu den Vorschriften nach US-GAAP?
Am 29. September 2003 hat die EU mit der Verordnung Nr. 1725/2003 den Weg hierzu geebnet, die der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsre-formgesetz (BilReG) auf nationaler Ebene umgesetzt hat. Daher sind ab dem Jahr 2005 alle kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet. Wichtig anzumerken ist hierbei, dass IFRS die Darstellung von Vorjahresvergleichzahlen verlangt, die demnach für das Jahr 2004 aufgestellt werden müssen. Lediglich für Unternehmen, die bereits zur Rechnungslegung nach den US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) verpflichtet sind, meist bedingt durch ein Listing am New Yorker Stock Exchange (NYSE), besteht eine Übergangsfirst von 2 Jahren, bevor auch sie ihren Konzernabschluß nach IFRS erstellen müssen. Dies gilt auch für Konzernunternehmen, von denen keine Aktien, sondern nur Schuldverschreibungen gehandelt werden.
Allen nicht kapitalmarktorientierten Konzernen wird ein Wahlrecht zur freiwilli-gen Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS eingeräumt. Gerade im Hinblick auf die neuen Bonitäts- und Ratinganforderungen nach Basel II, welche einen IFRS-Abschluss voraussetzen, wird dieses Wahlrecht sicherlich von der Mehrheit genutzt werden. Für die Anfertigung des Einzelabschlusses hingegen besteht ein generelles Wahlrecht zur Erstellung des Abschlusses nach IFRS zu Informationszwecken, wobei zugleich ein Abschluss nach dem HGB zur Ermittlung der Ausschüttungs- und Steuerbemessung zu erstellen ist.
Immaterielle Vermögensgegenstände gewinnen derzeit zunehmend in ihrer Rolle als Vermögensposition an Bedeutung und ihre marktgerechte Bewertung gestaltet sich, bedingt durch den immateriellen Faktor, oftmals schwierig.
Wie sind also die aktuellen Vorschriften zum Ansatz und zur Bewertung imma-terieller Vermögensgegenstände nach IFRS und welche Unterschiede bestehen noch zu den Vorschriften nach US-GAAP?
Bibliographische Angaben
- Autor: Christoph Breetz
- 2004, 1. Auflage, 60 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638312437
- ISBN-13: 9783638312431
- Erscheinungsdatum: 06.10.2004
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.64 MB
- Ohne Kopierschutz
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