Formularbuch Vertragrecht (PDF)
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Das zentrale Arbeitsfeld für die weitaus meisten Juristen ist das Vertragsrecht. Gerade dieses Rechtsgebiet ist aber im stetigen Fluss und oft tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. Insbesondere die beratende und vertragsgestaltende Praxis ist daher mehr den je auf Orientierungshilfen angewiesen.
Diesem Bedürfnis nach Orientierung kommt das ZAP-Formularbuch „Vertragsrecht“ in besonderer Weise entgegen. Es behandelt die für die Praxis wichtigsten Teilgebiete des Vertragsrechts in einer einzigartigen Kombination: Der Leser erhält jeweils als „Einführung“ ein „Wissens-Update“, in dem die Grundlagen und wichtigen Neuerungen der letzten Zeit klar, prägnant und leicht verständlich dargestellt werden. Der Teil „Vertragsgestaltung“ enthält praxiserprobte, erläuterte Vertragsmuster. Zahlreiche Musterschriftsätze bei Vertragsstörungen zu den behandelten Verträgen schließen sich in dem Teil „Ausübung von Rechten“ an.
Besonders hervorzuheben ist das neue Kapitel „Steuerrechtliche Aspekte bei der Vertragsgestaltung“. In diesem Kapitel werden die für die Vertragsgestaltung wesentlichen Aspekte des Steuerrechts dargelegt. Des Weiteren wurden bei vielen Rechtsbebieten steuerrechtliche Anmerkungen, welche die wichtigsten steuerrechtlichen Überlegungen zum jeweiligen Vertragstypus kurz darstellen, im Rahmen eines eigenständigen Abschnitts eingewoben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Bearbeitung für die dritte Auflage lag darauf, den aktuellen Stand der Gesetzgebung (z.B. Einarbeitung des VerbrKrRL-UG), die Rechtsprechung sowie die neue Literatur aufzunehmen.
Aus dem Inhalt:
Teil 1: Verjährung • Teil 2: Allgemeines Leistungsstörungsrecht • Teil 3: Besondere Vertriebsformen • Teil 4: Kaufrecht • Teil 5: Schenkungsrecht • Teil 6: Miet- und Pachtrecht • Teil 7: Leasingrecht • Teil 8: Darlehensrecht • Teil 9: Arbeitsrecht • Teil 10: Werkvertragsrecht • Teil 11: Architektenrecht• Teil 12: Software-Verträge • Teil 13: Transportrecht • Teil 14: Reiserecht • Teil 15: Absatzmittlungsverträge • Teil 16: Erbrecht • Teil 17: Vergütungsvereinbarung • Teil 18: Steuerrechtliche Aspekte bei der Vertragsgestaltung
Der Informatik-Duden definiert Software als „alle Programme, Prozeduren und Objekte, die ein Rechnersystem lauffähig machen oder die in einem (vernetzten) Rechnersystem ablaufen können, zusammen mit zugehörigen Daten und der Dokumentation“ 1 . Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterscheidet zwischen dem Computerprogramm („Folge von Befehlen, die bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt“) 2 und dem Begleitmaterial (Handbücher, Bedienungsanleitungen, Pflegebücher), die zusammen die „Software“ bilden.
Computerprogramme werden von den Spezialvorschriften der §§ 69a ff. UrhG geschützt, wobei in Anwendung der Rechtsprechung zur „kleinen Münze“ des Urheberrechts die urheberrechtlich notwendige Schutzvoraussetzung der Schöpfungshöhe inzwischen eher großzügig angesetzt wird: einfache Computerprogramme genießen urheberrechtlichen Schutz, sofern sie nicht völlig banal sind. 4 Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung (und somit für Urheberrechtsschutz).
In derartigen Fällen ist es Sache des Beklagten (als potenzieller Verletzer von Urheberrechten) darzutun, dass das fragliche Programm nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist, z.B. lediglich aus kleineren Programmbestandteilen (Programmbibliothek) besteht 5 und deshalb keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Das Begleitmaterial (z.B. Handbuch) selbst kann als Sprachwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) oder als wissenschaftlich-technische Darstellung (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) geschützt sein, die nötige Schöpfungshöhe vorausgesetzt.
Für
Die Implementierung von Geschäftsmethoden mit Mitteln der Datenverarbeitung kann nicht zum Kreis der patentfähigen technischen Erfindungen gerechnet werden. Ein Angebot interaktiver Hilfe über ein Kommunikationssystem ist nicht schon wegen des Vorgangs der elektronischen Datenverarbeitung dem Patentschutz zugänglich, sondern muss Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen. 8 Auch ein Verfahren für die Rentabilitätsermittlung durch Erfassung und Übertragung von Betriebsdaten an eine zentrale Datenbank und die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten ist nicht dem Patentschutz zugänglich.
- Autor: Hans Schulte-Nölke
- 2010, Deutsch
- Herausgegeben: Eckhard Flohr
- Verlag: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH (früher LexisNexis)
- ISBN-10: 389699445X
- ISBN-13: 9783896994451
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