Kritische Würdigung der ertragsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen (PDF)
Projektarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundlage sowie Problemstellung der...
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Produktinformationen zu „Kritische Würdigung der ertragsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen (PDF)“
Projektarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundlage sowie Problemstellung der Untersuchung dieser Arbeit, die sich mit der
kritischen Würdigung der ertragsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen befasst,
stellt das BFH-Urteil vom 15.06.20101 dar. Grundlage für die Entscheidung des
BFH war die Klage eines Steuerpflichtigen, der sich dagegen wendete, dass Zinsen
gemäß § 233a AO im Falle der Nachzahlung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen abgezogen werden dürfen, demgegenüber aber die
Zinsen im Erstattungsfall zu versteuern seien. Der Kläger hatte seiner Klage entsprechend
Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
abgezogen. Das Finanzamt berücksichtigte dies bei dem erlassenen Bescheid
allerdings nicht. Darüber hinaus setzte das Finanzamt, die vom Kläger vereinnahmten
Erstattungszinsen als weitere Einnahmen bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen
fest. Der Grund weshalb der Steuerpflichtige der Auffassung war
Nachzahlungszinsen als Werbungskosten geltend machen zu können war, dass er
aus für Steuerzahlungen vorgesehenem Kapital steuerpflichtige Zinseinnahmen erzielt
hatte.2
In der folgenden Arbeit wird die nun gesetzlich geregelte Neufassung des
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG untersucht und bezogen auf das Rückwirkungsverbot und
den Gleichbehandlungsgrundsatz kritisch gewürdigt.
kritischen Würdigung der ertragsteuerlichen Behandlung von Erstattungszinsen befasst,
stellt das BFH-Urteil vom 15.06.20101 dar. Grundlage für die Entscheidung des
BFH war die Klage eines Steuerpflichtigen, der sich dagegen wendete, dass Zinsen
gemäß § 233a AO im Falle der Nachzahlung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen abgezogen werden dürfen, demgegenüber aber die
Zinsen im Erstattungsfall zu versteuern seien. Der Kläger hatte seiner Klage entsprechend
Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
abgezogen. Das Finanzamt berücksichtigte dies bei dem erlassenen Bescheid
allerdings nicht. Darüber hinaus setzte das Finanzamt, die vom Kläger vereinnahmten
Erstattungszinsen als weitere Einnahmen bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen
fest. Der Grund weshalb der Steuerpflichtige der Auffassung war
Nachzahlungszinsen als Werbungskosten geltend machen zu können war, dass er
aus für Steuerzahlungen vorgesehenem Kapital steuerpflichtige Zinseinnahmen erzielt
hatte.2
In der folgenden Arbeit wird die nun gesetzlich geregelte Neufassung des
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG untersucht und bezogen auf das Rückwirkungsverbot und
den Gleichbehandlungsgrundsatz kritisch gewürdigt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Vivian Ziegenhagen
- 2014, 1. Auflage, 28 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3656597782
- ISBN-13: 9783656597780
- Erscheinungsdatum: 19.02.2014
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eBook Informationen
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