Mängel der deutschen Organschaftsbesteuerung (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität zu Köln (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Hauptseminar: Steuerwettbewerb, Konzernbesteuerung und Konzernsteuerquote,...
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Produktinformationen zu „Mängel der deutschen Organschaftsbesteuerung (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität zu Köln (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Hauptseminar: Steuerwettbewerb, Konzernbesteuerung und Konzernsteuerquote, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einführung
Das steuerliche Rechtsinstitut der Organschaft ist ausdrücklich im
Körperschaftsteuerrecht (insbesondere §§ 14 - 19 KStG), Gewerbesteuerrecht (§ 2 Abs.
2 S. 2 und 3 GewStG) und Umsatzsteuerrecht (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) zu finden.
Auswirkungen haben organschaftliche Regelungen jedoch auch auf andere Steuerarten,
wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Abschn. 59 Abs. 1 KStR i.V.m. § 95 Abs. 1 S.
2 BewG und § 12 Abs. 5 S. 2 ErbStG) und Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 2 GrEStG).
Organschaftliche Vorschriften sollen im Wesentlichen dem Umstand Rechnung tragen,
dass obwohl Unternehmen rechtlich selbstständig sind, eine wirtschaftliche Einheit
gegeben sein kann und dies demzufolge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch
steuerlich berücksichtigt werden muss. So ist die wesentliche Rechtsfolge der kstl.
Organschaft die Ergebniszurechnung der OG zum OT - insoweit wird die
Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaften1 und der herrschende Grundsatz der
Individualbesteuerung2 durchbrochen, zugunsten einer wirtschaftlichen
Betrachtungsweise, die jedoch nicht vollständig verwirklicht ist.
Das steuerliche Rechtsinstitut der Organschaft ist ausdrücklich im
Körperschaftsteuerrecht (insbesondere §§ 14 - 19 KStG), Gewerbesteuerrecht (§ 2 Abs.
2 S. 2 und 3 GewStG) und Umsatzsteuerrecht (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) zu finden.
Auswirkungen haben organschaftliche Regelungen jedoch auch auf andere Steuerarten,
wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Abschn. 59 Abs. 1 KStR i.V.m. § 95 Abs. 1 S.
2 BewG und § 12 Abs. 5 S. 2 ErbStG) und Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 2 GrEStG).
Organschaftliche Vorschriften sollen im Wesentlichen dem Umstand Rechnung tragen,
dass obwohl Unternehmen rechtlich selbstständig sind, eine wirtschaftliche Einheit
gegeben sein kann und dies demzufolge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch
steuerlich berücksichtigt werden muss. So ist die wesentliche Rechtsfolge der kstl.
Organschaft die Ergebniszurechnung der OG zum OT - insoweit wird die
Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaften1 und der herrschende Grundsatz der
Individualbesteuerung2 durchbrochen, zugunsten einer wirtschaftlichen
Betrachtungsweise, die jedoch nicht vollständig verwirklicht ist.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christian Klein
- 2002, 1. Auflage, 29 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638159078
- ISBN-13: 9783638159074
- Erscheinungsdatum: 14.12.2002
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.59 MB
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