Schuppenflechte (PDF)
Was Sie schon immer uber Psoriasis wissen wollten.
Hilft mir eine Diat? Darf ich Sport treiben? Ist die Erkrankung ansteckend? Dies sind nur einige der Fragen von Patienten mit Schuppenflechte. Antworten dazu und vieles mehr finden sich im vorliegenden Ratgeber. Nachdem die erste Auflage in kurzer Zeit...
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Produktinformationen zu „Schuppenflechte (PDF)“
Hilft mir eine Diat? Darf ich Sport treiben? Ist die Erkrankung ansteckend? Dies sind nur einige der Fragen von Patienten mit Schuppenflechte. Antworten dazu und vieles mehr finden sich im vorliegenden Ratgeber. Nachdem die erste Auflage in kurzer Zeit vergriffen war, liegt nun eine neue, aktualisierte Version vor, mit Informationen zu neuen Medikamenten und verbesserten Therapien. So sind vollig neue Substanzen, die Biologics"e; fur die Behandlung der Schuppenflechte zugelassen worden, die vor allem den schwerer betroffenen Patienten zugute kommen. Zudem gibt es neue, auerlich anwendbare Medikamente, die helfen, die Therapie einfacher, wirksamer und sicherer zu machen. Besonderer Wert wurde auf den Teil Haufig gestellte Fragen gelegt, im aktualisierten Adressteil dieses Ratgebers finden sich zusatzlich viele nutzliche Hinweise auf Informationsquellen zur Schuppenflechte. Dieser Ratgeber wendet sich an Patienten mit Schuppenflechte und alle, die mehr uber diese Erkrankung, den Umgang damit, die seelischen Folgen und vor allem uber die Behandlungsmoglichkeiten wissen mochten. Die Informationen und Hilfen sind auch fur den Laien verstandlich, ohne eine seriose, wissenschaftlich gesicherte Basis zu verlassen.
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5 Rehabilitation – Leistungen der Sozialversicherungen (S. 45-46) Zu unterscheiden sind Leistungen für Maßnahmen der Behandlung von jenen der Rehabilitation.Krankenbehandlung ist ein Begriff aus dem Krankenversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – SGB V).Krankenbehandlung hat zum Ziel, einen regelwidrigen Zustand des Körpers, des Geistes oder der Seele zu beseitigen. Die der Medizin dafür zur Verfügung stehenden Behandlungsverfahren werden als Kassenleistungen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Bestimmungen des SGB V gewährt.Zu den Leistungen der Krankenversicherung zählen im Zusammenhang mit der Behandlung von Psoriasis in erster Linie die ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie, die Versorgung mit Arznei-,Verband-,Heil- und Hilfsmitteln und die Krankenhausbehandlung. Für erwerbstätige Versicherte wird unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld gewährt, wenn die Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist. Krankenhausbehandlung hat immer Arbeitsunfähigkeit zur Folge.
Die Rehabilitation stellt eine bedeutsame Ergänzung zur Krankenbehandlung dar. Sie soll verhindern, dass erkrankte Menschen langfristig oder gar dauerhaft Beeinträchtigungen erfahren, die ihre Lebensqualität und/oder ihre Leistungsfähigkeit mindern und sie in ihrer Stellung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft benachteiligen. Zu unterscheiden ist hier der ökonomische vom sozialen Aspekt der Rehabilitation. Das Rehabilitationsziel der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, die Erwerbsfähigkeit durch geeignete Maßnahmen zu erhalten oder wiederherzustellen, bzw.die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf ein Minimum zu begrenzen. In der Versichertenpraxis für erwerbstätige Versicherte heißt das, dass die Träger der Rentenversicherung, das sind die Bundesversicherungsanstalt
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für Angestellte (BfA) in Berlin für die Angestellten und die regionalen LandesVersicherungsAnstalten (LVA’s) für andere Arbeitnehmer durch gezielte Leistungen der Rehabilitation Interesse daran haben, erwerbstätige Versicherte schnell und ohne Leistungseinbußen wieder an den Arbeitsplatz zu bringen. Es gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Rente. Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung haben unter diesem Gesichtspunkt vornehmlich Anspruch auf Leistungen in geeigneten Rehabilitationskliniken. Maßnahmen im Rahmen dieser Leistungen konzentrieren sich bei Menschen mit Psoriasis in erster Linie auf ärztliche Behandlung, die Anleitung bei der Entwicklung möglicher eigener Abwehr- und Heilkräfte, die Begleitung bei der selbständigen Anwendung hilfreicher und geeigneter therapeutischer Methoden,Belastungserprobung und Arbeitstherapie. Die Vorschriften zu diesem Aspekt von Rehabilitation sind im Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – SGB VI enthalten.Maßnahmen im Ausland (Totes Meer – dazu auch Kapitel 3.6) bedürfen in jedem Fall der vorherigen sorgfältigen Prüfung und Genehmigung durch den Kostenträger (medizinische Rehabilitation – Krankenkassen oder Rentenversicherung).
Wiederum ergänzt wird der vorstehend eher wirtschaftliche Gesichtspunkt von dem Gedanken des Gesetzgebers im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX,Menschen mit bleibenden Beeinträchtigungen einer Schuppenflechte,durch geeignete Maßnahmen in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und zu unterstützen.Weithin bekannte Maßnahmen sind auf diesem Gebiet finanzielle Vergünstigungen für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50 %) beim Besuch kultureller Veranstaltungen und der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs.Hinsichtlich eines erweiterten Kündigungsschutzes für Erwerbstätige hat der Status eines Schwerbehinderten nach wie vor eine wichtige Funktion bei der Sicherung des Arbeitsplatzes.
Alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab Ende 2005 in der «Deutschen Rentenversicherung» zusammengefasst. Die bisherigen Trägernamen LVA, BfA oder Bundesknappschaft etc. gelten dann nicht mehr.
Weitere rechtliche Informationen zum Thema sind im Internet u. a. unter folgenden Adressen zu erhalten:
5.1 Bewilligung
Vor einem Antrag auf eine medizinische Rehabilitation,wird das Gespräch mit dem behandelnden Arzt stehen, teilweise wird der Arzt diese Maßnahme auch empfehlen. Der Betroffene muss dann einen Antrag bei dem zuständigen Kostenträger stellen. Bei Berufstätigen werden die Kosten für eine medizinische Rehabilitation von den Rentenversicherungsträgern (häufig «Rentenversicherungen» genannt) übernommen, ansonsten von den Krankenkassen (nur auf Antrag). Der Kostenträger prüft dann die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen (z. B. einem Bericht des behandelnden Arztes). Gegebenenfalls ist eine ergänzende ärztliche Untersuchung notwendig.Dabei ist die Einschätzung, ob der Patient eine medizinische Rehabilitation benötigt, von der Schwere der Auswirkungen der akuten oder chronischen Krankheit abhängig. Vor allem ist die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von Bedeutung und nicht ein eventuell festgestellter Grad der Behinderung.Wenn eine medizinische Rehabilitation bewilligt wurde, wählt der Kostenträger die Rehabilita tionseinrichtung aus, in der die Maßnahme durchgeführt werden soll, und teilt dies dem Versicherten mit.
Wiederum ergänzt wird der vorstehend eher wirtschaftliche Gesichtspunkt von dem Gedanken des Gesetzgebers im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX,Menschen mit bleibenden Beeinträchtigungen einer Schuppenflechte,durch geeignete Maßnahmen in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und zu unterstützen.Weithin bekannte Maßnahmen sind auf diesem Gebiet finanzielle Vergünstigungen für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50 %) beim Besuch kultureller Veranstaltungen und der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs.Hinsichtlich eines erweiterten Kündigungsschutzes für Erwerbstätige hat der Status eines Schwerbehinderten nach wie vor eine wichtige Funktion bei der Sicherung des Arbeitsplatzes.
Alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab Ende 2005 in der «Deutschen Rentenversicherung» zusammengefasst. Die bisherigen Trägernamen LVA, BfA oder Bundesknappschaft etc. gelten dann nicht mehr.
Weitere rechtliche Informationen zum Thema sind im Internet u. a. unter folgenden Adressen zu erhalten:
- www.sozialgesetzbuch.de,
- www.tacheles-sozialhilfe.de,
- www.bfa-berlin.de
5.1 Bewilligung
Vor einem Antrag auf eine medizinische Rehabilitation,wird das Gespräch mit dem behandelnden Arzt stehen, teilweise wird der Arzt diese Maßnahme auch empfehlen. Der Betroffene muss dann einen Antrag bei dem zuständigen Kostenträger stellen. Bei Berufstätigen werden die Kosten für eine medizinische Rehabilitation von den Rentenversicherungsträgern (häufig «Rentenversicherungen» genannt) übernommen, ansonsten von den Krankenkassen (nur auf Antrag). Der Kostenträger prüft dann die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen (z. B. einem Bericht des behandelnden Arztes). Gegebenenfalls ist eine ergänzende ärztliche Untersuchung notwendig.Dabei ist die Einschätzung, ob der Patient eine medizinische Rehabilitation benötigt, von der Schwere der Auswirkungen der akuten oder chronischen Krankheit abhängig. Vor allem ist die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von Bedeutung und nicht ein eventuell festgestellter Grad der Behinderung.Wenn eine medizinische Rehabilitation bewilligt wurde, wählt der Kostenträger die Rehabilita tionseinrichtung aus, in der die Maßnahme durchgeführt werden soll, und teilt dies dem Versicherten mit.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Mrowietz , Schmid-Ott
- 2005, Deutsch
- ISBN-10: 3318012246
- ISBN-13: 9783318012248
- Erscheinungsdatum: 06.09.2005
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