Untersuchung der Auswirkungen von Organschaften im Steuerrecht (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Hochschule Rosenheim (Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Organschaft ist eine wirtschaftliche...
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Produktinformationen zu „Untersuchung der Auswirkungen von Organschaften im Steuerrecht (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Hochschule Rosenheim (Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Organschaft ist eine wirtschaftliche Unternehmung, deren einzelne Glieder rechtliche
Selbstständigkeit aufweisen, obwohl sie nur Betriebsteile des Gesamtsunternehmens sind.1
Ein Organschaftsverhältnis besteht aus mindestens zwei rechtlichen Gebilden, nämlich aus
einem übergeordneten Unternehmen und einem untergeordneten Unternehmen.
Die Gesamtheit der einbezogenen Gebilde, bei denen der Organschaftssachverhalt vorliegt,
wird als Organkreis bezeichnet. In diesem OK wird das übergeordnete Unternehmen als
Organträger, das untergeordnete Unternehmen als Organgesellschaft oder kurz als Organ
bezeichnet. Das Rechtsinstitut der Organschaft existiert nur im Steuerrecht und steht für den
handelsrechtlichen Konzern. Bei der steuerlichen Berücksichtigung spricht man deswegen
nicht von einer Konzernbilanz sondern von der Organschaft.2
Dies hat zur Folge, dass der Steuerschuldner im OK der OT ist. Aber eine OG haftet für
solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von
Bedeutung ist.3 Zweck der Organschaft ist keine steuerliche Begünstigung sondern einen
Ausgleich von Verlusten (mit Ausnahme von vororganschaftlichen oder
nachrorganschaftlichen Verlusten der OG) und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu
ermöglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung für die
Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren
kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unnötige Doppelbesteuerung vermieden
werden. Man unterscheidet zwischen einer körperschaftssteuerlichen, einer
gewerbesteuerlichen und einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
1 Vgl. Rose, G., Ertragsteuern, 1997, S. 223.
2 Vgl. Scheffler, W., Unternehmensbesteuerung II, 2004, S. 14.
3 S. § 73 S. 1 AO, sowie vgl. Marx, F., externe Rechnungslegung, 1998, S. 197.
Selbstständigkeit aufweisen, obwohl sie nur Betriebsteile des Gesamtsunternehmens sind.1
Ein Organschaftsverhältnis besteht aus mindestens zwei rechtlichen Gebilden, nämlich aus
einem übergeordneten Unternehmen und einem untergeordneten Unternehmen.
Die Gesamtheit der einbezogenen Gebilde, bei denen der Organschaftssachverhalt vorliegt,
wird als Organkreis bezeichnet. In diesem OK wird das übergeordnete Unternehmen als
Organträger, das untergeordnete Unternehmen als Organgesellschaft oder kurz als Organ
bezeichnet. Das Rechtsinstitut der Organschaft existiert nur im Steuerrecht und steht für den
handelsrechtlichen Konzern. Bei der steuerlichen Berücksichtigung spricht man deswegen
nicht von einer Konzernbilanz sondern von der Organschaft.2
Dies hat zur Folge, dass der Steuerschuldner im OK der OT ist. Aber eine OG haftet für
solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von
Bedeutung ist.3 Zweck der Organschaft ist keine steuerliche Begünstigung sondern einen
Ausgleich von Verlusten (mit Ausnahme von vororganschaftlichen oder
nachrorganschaftlichen Verlusten der OG) und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu
ermöglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung für die
Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren
kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unnötige Doppelbesteuerung vermieden
werden. Man unterscheidet zwischen einer körperschaftssteuerlichen, einer
gewerbesteuerlichen und einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
1 Vgl. Rose, G., Ertragsteuern, 1997, S. 223.
2 Vgl. Scheffler, W., Unternehmensbesteuerung II, 2004, S. 14.
3 S. § 73 S. 1 AO, sowie vgl. Marx, F., externe Rechnungslegung, 1998, S. 197.
Bibliographische Angaben
- Autor: Julia Bechthold
- 2004, 1. Auflage, 24 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638316661
- ISBN-13: 9783638316668
- Erscheinungsdatum: 18.10.2004
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eBook Informationen
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