Zeitschrift für Evangelische Ethik, Heft 2/2011 (PDF)
Theologie und Wirtschaftsordnung-Menschenrechtsbildung im Religionsunterricht-Würde des Tieres-Psychiatrie, Diakonie und Ökonomie
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Theologie und Wirtschaftsordnung-Menschenrechtsbildung im Religionsunterricht-Würde des Tieres-Psychiatrie, Diakonie und Ökonomie
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Die »Würde des Tieres« (S. 111-112) Eine Interpretation anhand seiner »Mitgeschöpflichkeit«
Von Dirk Preuß
Nachdem sich die Schweiz 1992 bereits in ihrer Verfassung für die Würde der Kreatur ausgesprochen hatte, schrieb sie 2005 die Würde des Tieres in ihrem Tierschutzgesetz fest. Damit wurde der Überzeugung vieler Menschen Rechnung getragen, dass Tieren in rechtlicher und moralischer Hinsicht ein besonderer Status gebühre. Neben dem Schutz der Tiere vor nicht zu rechtfertigendem Leiden, Schmerzen oder Schäden sowie In-Angst-Versetzen sollte und soll die Respektierung dieser Würde tief greifende Eingriffe in das Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten des Tieres verhindern helfen, einer übermässigen Instrumentalisierung sowie einer Erniedrigung wehren (vgl. ebd., Friedli 2009).
Mag die Tierwürde-Formel auch die Zustimmung vieler Menschen treffen und Anhänger gefunden haben, rief und ruft sie doch ebenso Skepsis, Missverständnisse und Ablehnung hervor (vgl. z.B. Fischer 2007, v. d. Pfordten 2007, Baranzke 2008, Düwell 2008, Schmidt 2008). So steht sie in Verdacht, den Anspruch menschlicher Würde auf unbedingte Achtung und Unabwägbarkeit zu schwächen, ungeklärt erscheint ihre Extension, also die Frage, wer oder was als Träger tierlicher Würde gelten kann. Ebenso besteht kaum Einigkeit hinsichtlich dessen, was konkret geschützt wird, d.h. in welche konkreten moralischen und Rechtsnormen die Tierwürde einzumünden hätte und ob bzw. wie die Würde des Tieres herzuleiten und zu begründen sei.
Während die Diskussion um die Würde des Tieres und ihrer Auslegung sowohl im juristischen als auch im ethischen Diskurs noch anhält, ist es um eine zweite Begrifflichkeit relativ ruhig (und vielleicht auch nie so laut) geworden, obgleich sie offenbar eine ganz ähnliche Funktion wie die Tierwürde zu erfüllen gedacht und zwischenzeitlich auch in den Entwurf zum Schweizer Tierschutzgesetz eingefügt worden war (vgl. Bundesblatt
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5/2003 vom 11.02., 692): die Mitgeschöpflichkeit. Sie wurde 1986 in das deutsche Tierschutzgesetz aufgenommen, um den sog. ethischen Tierschutz zu verankern, d.h. die Berücksichtigung des Tieres »um seiner selbst willen « (Hirt u.a.. 2007, Einf., Rn. 18).
Geht man davon aus, dass beide Begriffe mit dem gleichen Ziel oder zumindest sehr ähnlicher Intention in das Tierschutzgesetz des jeweiligen Staates eingefügt wurden, liegt es nahe, den einen Terminus zur Auslegung des anderen heranzuziehen. Dies bietet sich schon deshalb an, weil Mitgeschöpflichkeit und Würde des Tieres im Gebrauch häufig synonym bzw. einander zu implizieren scheinen (vgl. z.B. ebd., Lorz/Metzger 2008, Art. 20a GG, Rn. 5, v. Loeper in: Kluge 2002, Einf., Rn. 123 sowie § 1, Rn. 11, VELKD 1993, 8). Im Folgenden sollen deshalb von einer Interpretation des in der jüngeren Diskussion weniger beachteten Mitgeschöpf-Begriffs ausgehend die Möglichkeiten und Grenzen der Tierwürde neu in den Blick genommen werden.1
1. Anthroporelationalität
Sowohl die Schweizer Verfassung als auch das bundesdeutsche Tierschutzgesetz zogen ursprünglich theologische Begrifflichkeiten heran, als sie vom Tier als Mitgeschöpf bzw. von der Würde der Kreatur, die Tiere, Pflanzen und andere Organismen umfassen sollte, sprachen (vgl. Dahlke 1993). Dies mag auf den ersten Blick eine kritisierbare Wahl sein, da die Rede von Geschöpf bzw. Schöpfung und die daraus resultierende Wertsetzung vor allem für Gläubige, doch weniger für Atheisten einsichtig sein dürfte. Ebenso problematisch ist die Sprachregelung aus theologischer Perspektive, soll allein daraus, dass etwas creatura ist, ein besonderer Wert erwachsen. Denn schließlich bezieht sich der Schöpfungsbegriff auf alles, was ist und nicht selbst der Schöpfer ist. Umgekehrt lässt sich jedoch feststellen, dass sich gerade die »Bewahrung der Schöpfung«, die tierliche »Mitgeschöpflichkeit« oder die »kreatürliche Würde« auch außerhalb christlicher Kreise großer Beliebtheit erfreuen. Sie scheinen eine Intuition nicht nur religiöser Menschen abzubilden, die sich mit anderen Begrifflichkeiten wie intrinsischer Wert nicht hinreichend eingängig beschreiben lassen. Zudem ist offen, ob man sie als ausschließlich religiös konnotierte Begriffe verstehen und allein innerhalb der christlichen Moral verorten muss oder sie nicht für eine allgemeine Tierethik fruchtbar machen kann (vgl. Sitter-Liver 2009). Daher mag es legitim sein, mit Hilfe einer Begriffsanalyse zu prüfen, was sich aus der Mitgeschöpflichkeit für das Verständnis tierlicher Würde ableiten lässt, unabhängig davon, ob man sie am Ende für glücklich gewählte Begriffe erachtet oder nicht.
Geht man davon aus, dass beide Begriffe mit dem gleichen Ziel oder zumindest sehr ähnlicher Intention in das Tierschutzgesetz des jeweiligen Staates eingefügt wurden, liegt es nahe, den einen Terminus zur Auslegung des anderen heranzuziehen. Dies bietet sich schon deshalb an, weil Mitgeschöpflichkeit und Würde des Tieres im Gebrauch häufig synonym bzw. einander zu implizieren scheinen (vgl. z.B. ebd., Lorz/Metzger 2008, Art. 20a GG, Rn. 5, v. Loeper in: Kluge 2002, Einf., Rn. 123 sowie § 1, Rn. 11, VELKD 1993, 8). Im Folgenden sollen deshalb von einer Interpretation des in der jüngeren Diskussion weniger beachteten Mitgeschöpf-Begriffs ausgehend die Möglichkeiten und Grenzen der Tierwürde neu in den Blick genommen werden.1
1. Anthroporelationalität
Sowohl die Schweizer Verfassung als auch das bundesdeutsche Tierschutzgesetz zogen ursprünglich theologische Begrifflichkeiten heran, als sie vom Tier als Mitgeschöpf bzw. von der Würde der Kreatur, die Tiere, Pflanzen und andere Organismen umfassen sollte, sprachen (vgl. Dahlke 1993). Dies mag auf den ersten Blick eine kritisierbare Wahl sein, da die Rede von Geschöpf bzw. Schöpfung und die daraus resultierende Wertsetzung vor allem für Gläubige, doch weniger für Atheisten einsichtig sein dürfte. Ebenso problematisch ist die Sprachregelung aus theologischer Perspektive, soll allein daraus, dass etwas creatura ist, ein besonderer Wert erwachsen. Denn schließlich bezieht sich der Schöpfungsbegriff auf alles, was ist und nicht selbst der Schöpfer ist. Umgekehrt lässt sich jedoch feststellen, dass sich gerade die »Bewahrung der Schöpfung«, die tierliche »Mitgeschöpflichkeit« oder die »kreatürliche Würde« auch außerhalb christlicher Kreise großer Beliebtheit erfreuen. Sie scheinen eine Intuition nicht nur religiöser Menschen abzubilden, die sich mit anderen Begrifflichkeiten wie intrinsischer Wert nicht hinreichend eingängig beschreiben lassen. Zudem ist offen, ob man sie als ausschließlich religiös konnotierte Begriffe verstehen und allein innerhalb der christlichen Moral verorten muss oder sie nicht für eine allgemeine Tierethik fruchtbar machen kann (vgl. Sitter-Liver 2009). Daher mag es legitim sein, mit Hilfe einer Begriffsanalyse zu prüfen, was sich aus der Mitgeschöpflichkeit für das Verständnis tierlicher Würde ableiten lässt, unabhängig davon, ob man sie am Ende für glücklich gewählte Begriffe erachtet oder nicht.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Reiner Anselm , Ulrich Körtner
- 2011, Deutsch
- Verlag: GVH Zeitschriften
- ISBN-13: 044267420112
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