Legitimationsprüfung in der Bank
Kein Konto für Frau Mustermann: Laut
154 AO darf kein Konto oder Depot unter falschem oder erdichtetem Namen eröffnet werden. Dies soll helfen, Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Aber auch die Bank hat ein hohes Eigeninteresse daran, den richtigen Namen...
154 AO darf kein Konto oder Depot unter falschem oder erdichtetem Namen eröffnet werden. Dies soll helfen, Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Aber auch die Bank hat ein hohes Eigeninteresse daran, den richtigen Namen...
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Produktinformationen zu „Legitimationsprüfung in der Bank “
Klappentext zu „Legitimationsprüfung in der Bank “
Kein Konto für Frau Mustermann: Laut154 AO darf kein Konto oder Depot unter falschem oder erdichtetem Namen eröffnet werden. Dies soll helfen, Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Aber auch die Bank hat ein hohes Eigeninteresse daran, den richtigen Namen eines Kunden zu erfahren. Denn wer haftet dann, beispielsweise bei einer unberechtigten Überziehung?
Die nun vorliegende zweite Auflage schlüsselt den Themenkomplex der Legitimationsprüfung auf und erläutert verschiedene Fälle.
Eine umfangreiche Materialsammlung rundet die Darstellung ab.
Inhaltsverzeichnis zu „Legitimationsprüfung in der Bank “
- Inhalt und Zweck des Paragr. 154 AO
- Konto, Depot
- Verfügungsberechtigte Person
- Geschäftsvorfälle
- Auskunftsbereitschaft
- Verstöße
- Feststellungspflichten
Autoren-Porträt von Matthias Geurts
Dr. Matthias Geurts arbeitet bei einer Frankfurter Großbank und beschäftigt sich seit Jahren mit der Thematik der Legitimationsprüfung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Matthias Geurts
- 2008, 3., aktualisierte Auflage, 132 Seiten, Maße: 15,5 x 21,8 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Bank-Verlag Köln
- ISBN-10: 3865561756
- ISBN-13: 9783865561756
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