Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse
Dieses Buch beschreibt ausführlich das deutsche System der Altersvorsorge. Neben einem Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten werden Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten unabhängig und kritisch dargestellt. Die...
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Produktinformationen zu „Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse “
Klappentext zu „Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse “
Dieses Buch beschreibt ausführlich das deutsche System der Altersvorsorge. Neben einem Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten werden Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten unabhängig und kritisch dargestellt. Die Immobilie als Teil einer möglichen Altersvorsorge bestimmt die folgenden Kapitel. Auch hier wird genau analysiert, welche Möglichkeiten Immobilienbesitzern offen stehen. Weitgehend unbekannt ist die Möglichkeit, eine Rente aus einer Immobilien zu erhalten. Der Autor widmet diesen Möglichkeiten den zweiten Teil des Buches. Hier wird sowohl die Leibrente im deutschen Raum als auch der amerikanische Reverse Mortgage analysiert und miteinander vergleichen. Die kritische Auseinandersetzung mit den beiden Methoden steht dabei im Vordergrund.
Lese-Probe zu „Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse “
Textprobe:Kapitel 3, Möglichkeiten der finanziellen Altersvorsorge:
3.1, Das Alterseinkünftegesetz 2004:
3.1.1, Rechtliche Grundlagen und Entwicklung:
Das Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 ist die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002. In diesem wurde festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem.
22 Nr. 1 S. 3 EStG und Beamtenpensionen gem.
19 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Um der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, wurde von dem damaligen Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, eine Expertenkommission gebildet. Die sechsköpfige Kommission mit dem Namen Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup hatte die Aufgabe, in der durch das Bundesverfassungsgericht festgelegten Übergangsphase bis zum 01. Januar 2005 einen Lösungsvorschlag für eine steuerrechtliche Neugestaltung der genannten Problematik zu entwickeln. Der Auftrag der Kommission wurde allerdings wesentlich erweitert, so dass als Ergebnis ein Modell entstanden ist, das anstatt der ursprünglich geforderten Lösungsvorschläge eine vollständige Neugestaltung der steuerlichen Behandlung finanzieller Altersvorsorge umfasste.
Wichtigste Neuregelung ist dabei der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Dies bedeutet, dass der Umfang der Steuerpflicht der Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040 für jeden Neu-Rentnerjahrgang ausgeweitet wird.
3.1.2, Die Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes vom 3-Säulen-Modell zu dem 3-Schichten-Modell:
Ausgangspunkt ist das 3-Säulen-Modell, bestehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge. Dieses Modell ist durch das neue 3-Schichten-Modell, das Ergebnis der Rürup-Kommission, abgelöst worden.
Abb. 4
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zeigt die neue Einteilung der finanziellen Altersvorsorge. Grundsätzlich gilt die Aussage, dass der Lebensstandard im Alter nur durch private Vorsorge aufrecht erhalten werden kann, unabhängig für welche Schicht man sich durch die Wahl einer Ansparform entscheidet. Anlage 3 zeigt die einzelnen Möglichkeiten der finanziellen Altersvorsorge.
Die Umsetzung der Empfehlung der Rürup-Kommission erfolgte durch eine umfassende Umgestaltung des EStG, welches nunmehr folgende Besteuerungsgrundsätze vorsieht:
- Schicht 1: Aufwendungen für die Basisversorgung sind steuerlich begünstigt. Allerdings unterliegen die Rentenzahlungen der Einkommensteuer.
- Schicht 2: Produkte der zweiten Schicht werden grundsätzlich in der Ansparphase staatlich gefördert bzw. bezuschusst, in der Leistungsphase werden die Renten besteuert. Änderungen durch das AEG bezüglich der Riester-Rente waren im Verhältnis Anleger Anbieter begründet, mit dem Ziel, verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wurde eine Vereinfachung der Besteuerung von Pensionskassen, Pensionsfonds und der Direktversicherung nach
3 Nr. 63 EStG beschlossen.
- Schicht 3: Beiträge für Schicht-3-Produkte werden aus dem Nettoeinkommen gezahlt und sind nicht steuerlich begünstigt. Gefördert wird der Rentenbezug durch eine im Vergleich vor dem Jahr 2005 günstigere Ertragsanteilsbesteuerung ab dem VZ 2005.
3.2, Schicht 1 die Basisversorgung am Beispiel der Basisrente:
3.2.1, Grundlagen und Begriffsdefinition:
Die Basisrente ist durch eine Initiative und Forderung der Rürup-Kommission entstanden. Ergänzend zu den in Schicht 1 des 3-Schichten-Modells ebenfalls enthaltenen gesetzlichen Absicherungen wurde damit eine private Form der Altersvorsorge mit steuerlichen Vergünstigungen entwickelt. Als Definition lässt sich festhalten:
Die Basisrente ist eine private, kapitalgedeckte Leibrentenvorsorge, welche unter bestimmten Voraussetzungen eine ste
Die Umsetzung der Empfehlung der Rürup-Kommission erfolgte durch eine umfassende Umgestaltung des EStG, welches nunmehr folgende Besteuerungsgrundsätze vorsieht:
- Schicht 1: Aufwendungen für die Basisversorgung sind steuerlich begünstigt. Allerdings unterliegen die Rentenzahlungen der Einkommensteuer.
- Schicht 2: Produkte der zweiten Schicht werden grundsätzlich in der Ansparphase staatlich gefördert bzw. bezuschusst, in der Leistungsphase werden die Renten besteuert. Änderungen durch das AEG bezüglich der Riester-Rente waren im Verhältnis Anleger Anbieter begründet, mit dem Ziel, verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wurde eine Vereinfachung der Besteuerung von Pensionskassen, Pensionsfonds und der Direktversicherung nach
3 Nr. 63 EStG beschlossen.
- Schicht 3: Beiträge für Schicht-3-Produkte werden aus dem Nettoeinkommen gezahlt und sind nicht steuerlich begünstigt. Gefördert wird der Rentenbezug durch eine im Vergleich vor dem Jahr 2005 günstigere Ertragsanteilsbesteuerung ab dem VZ 2005.
3.2, Schicht 1 die Basisversorgung am Beispiel der Basisrente:
3.2.1, Grundlagen und Begriffsdefinition:
Die Basisrente ist durch eine Initiative und Forderung der Rürup-Kommission entstanden. Ergänzend zu den in Schicht 1 des 3-Schichten-Modells ebenfalls enthaltenen gesetzlichen Absicherungen wurde damit eine private Form der Altersvorsorge mit steuerlichen Vergünstigungen entwickelt. Als Definition lässt sich festhalten:
Die Basisrente ist eine private, kapitalgedeckte Leibrentenvorsorge, welche unter bestimmten Voraussetzungen eine ste
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Autoren-Porträt von Markus Vetter
Markus Vetter wurde 1979 geboren. Sein Studium zum Kaufmann an der Universität des Saarlandes schloss der Autor im Jahr 2006 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Banken- und Versicherungsbranche. Nach nun über 14 Tätigkeitsjahren als Experte der Immobilienfinanzierung für eine Bank widmete sich der Autor den Möglichkeiten, Rente und Immobilien zu kombinieren.
Bibliographische Angaben
- Autor: Markus Vetter
- 2014, Erstauflage., 196 Seiten, 32 Abbildungen, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Igel Verlag Literatur & Wissenschaft
- ISBN-10: 3954851954
- ISBN-13: 9783954851959
- Erscheinungsdatum: 23.10.2014
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