Ausfuhrliste 2010
Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung. 109. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste. Hrsg. v. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - BMWi
Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen sicher vermeiden!
Stand: 109. Verordnung 2010
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Produktdetails
Produktinformationen zu „Ausfuhrliste 2010 “
Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen sicher vermeiden!
Stand: 109. Verordnung 2010
Stand: 109. Verordnung 2010
Klappentext zu „Ausfuhrliste 2010 “
Die als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung erscheinende Ausfuhrliste ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die exportierende Wirtschaft! Sie enthält eine Aufzählung der Güter, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist. Damit ist sie das zentrale amtliche Hilfsmittel, um Verstöße gegen die gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen sicher zu vermeiden.Zusätzlich nennt das Stichwortverzeichnis die in der Ausfuhrliste genannten Güter in alphabetischer Folge und verweist auf mögliche Positionen der Ausfuhrliste. Ist eine Güterposition in der Ausfuhrliste enthalten, ist genau zu prüfen, ob das Gut auch die entsprechenden technischen Merkmale der Position erfüllt.
Inhaltsverzeichnis zu „Ausfuhrliste 2010 “
Aus dem Inhalt: Teil I: Güter- Abschnitt A: Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial
- Abschnitt C: Gemeinsame Liste der Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
Teil II: Waren, auf die sich die in
6a AWV angeordneten Beschränkungen beziehen
- Abschnitt II: Waren pflanzlichen Ursprungs
Nichtamtlicher Anhang mit einer Übersicht zu den Änderungen der Ausfuhrliste und dem Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt
Autoreninfo: Herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - BMWi
Bibliographische Angaben
- 2010, 422 Seiten, Maße: 15,1 x 21,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Bundesanzeiger
- ISBN-10: 3898178765
- ISBN-13: 9783898178761
Rezension zu „Ausfuhrliste 2010 “
"Die Ausfuhrliste ist seit 1994 mehr als fünfzehnmal geändert worden. Wenn ein Unternehmen - wie tatsächlich geschehen - mit einer fünf Jahre alten Ausfuhrliste arbeitet, ist dies kein Beweis für verantwortungsbewusstes Exportieren."Quelle: Praxis der Exportkontrolle, BAFA (Hrsg.), 1. Aufl.
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