Beschäftigungssicherung, Interessenausgleich und Sozialplan
Die "AiB-Stichworte" aus der Redaktion der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" behandeln wichtige Themen der praktischen Betriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben und ermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen,...
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Produktinformationen zu „Beschäftigungssicherung, Interessenausgleich und Sozialplan “
Die "AiB-Stichworte" aus der Redaktion der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" behandeln wichtige Themen der praktischen Betriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben und ermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen, Musterschreiben und Beispielen ein direktes Umsetzen der Sachverhalte und Empfehlungen.
Bei einer zentralen Aufgabe von Betriebsräten - der Sicherung von Arbeitsplätzen - zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Der reine Abfindungssozialplan wird zunehmend abgelöst vom Tranfersozialplan. Die erweiterten Möglichkeiten der konjunkturellen Kurzarbeit und der damit verbundenen Kostenentlastung für den Arbeitgeber verschaffen auch Betriebsräten ein zusätzliches Instrument zur Beschäftigungssicherung.
Diese geänderten Bedingungen spiegeln sich auch in dem vorliegenden AiB-Stichwort wieder: Der Teil "Beschäftigungssicherung" nimmt einen großen Umfang ein und wird vorrangig vor den Ausgleichsregelungen für einen Personalabbau im Sozialplan dargestellt.
Klappentext zu „Beschäftigungssicherung, Interessenausgleich und Sozialplan “
Bei einer zentralen Aufgabe von Betriebsräten - der Sicherung von Arbeitsplätzen - zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Der reine Abfindungssozialplan wird zunehmend abgelöst vom Tranfersozialplan, durch die erweiterten Möglichkeiten der konjunkturellen Kurzarbeit und der damit verbundenen Kostenentlastung für den Arbeitgeber erhalten auch Betriebsräte ein zusätzliches Instrument zur Beschäftigungssicherung. Durch die jüngste Rechtsprechung des BAG ist außerdem sichergestellt, dass das Instrument des (Firmen-) Tarifvertrages auch zur Beschäftigungssicherung im Rahmen von Betriebsänderungen oder Betriebsübergängen unter bestimmten Randbedingungen eingesetzt werden kann. Danach ist ein Streik zur Durchsetzung eines Tarifsozialplans rechtmäßig. Diese geänderten Bedingungen spiegeln sich auch in der 6. Auflage des AiB-Stichworts wieder: Der Teil "Beschäftigungssicherung" nimmt einen erheblich größeren Umfang als bisher ein und wird vorrangig vor den Ausgleichsregelungen für einen Personalabbau im Sozialplan dargestellt.
Autoren-Porträt von Ingo Hamm, Rudi Rupp
Ingo Hamm, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist in Berlin und Bochum tätig und betreibt die CHRONOS-Agentur, die Betriebsräte in Umstrukturierungsprozessen, bei der Gestaltung der Arbeitszeit und der betrieblichen Entgeltgestaltung berät.Dr. rer. pol. Rudi Rupp ist Diplomhandelslehrer. Als Mitbegründer und langjähriger Partner in der FORBA-Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen in Berlin verfügt er über umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Schulung von Betriebsräten, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsänderungen.
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