BeurkG, Beurkundungsgesetz, Kommentar
Das Beurkundungsgesetz ist Verfahrensrecht. Es ist vor allem in der in täglichen Arbeit der Notare zu beachten, die Willenserklärungen in Form von Kaufverträgen, Testamenten oder Scheidungsvereinbarungen, aber auch Eide, eidesstattliche Versicherungen oder...
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Das Beurkundungsgesetz ist Verfahrensrecht. Es ist vor allem in der in täglichen Arbeit der Notare zu beachten, die Willenserklärungen in Form von Kaufverträgen, Testamenten oder Scheidungsvereinbarungen, aber auch Eide, eidesstattliche Versicherungen oder Beglaubigungen mit einer Niederschrift rechts- und beweiswirksam dokumentieren. Weiterhin gilt es für die Konsuln des Bundes, die Amtsgerichte z.B. bei Anerkennung der Vaterschaft oder Ausschlagung einer Erbschaft, für die Jugendämter etwa bei Sorgeerklärungen, für Vermessungsbehörden u.v.m.
Als Notare sind die Autoren mit dem Beurkundungsgesetz in seiner praktischen Anwendung bestens vertraut. Mit ihren zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen sind sie in der Fachwelt sowohl als hervorragende Wissenschaftler als auch als brillante Publizisten bekannt und geschätzt. Ihr Kommentar zum Beurkundungsgesetz kombiniert die praktische Expertise mit der akademischen Kapazität zu einem Werk, das nicht nur nützlich ist und lehrreich,sondern auch lesenwert und anregend.
Zielgruppe:
Notare, Rechtsanwälte, Richter
Als Notare sind die Autoren mit dem Beurkundungsgesetz in seiner praktischen Anwendung bestens vertraut. Mit ihren zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen sind sie in der Fachwelt sowohl als hervorragende Wissenschaftler als auch als brillante Publizisten bekannt und geschätzt. Ihr Kommentar zum Beurkundungsgesetz kombiniert die praktische Expertise mit der akademischen Kapazität zu einem Werk, das nicht nur nützlich ist und lehrreich,sondern auch lesenwert und anregend.
Zielgruppe:
Notare, Rechtsanwälte, Richter
Das Beurkundungsgesetz ist Verfahrensrecht. Es ist vor allem in der in täglichen Arbeit der Notare zu beachten, die Willenserklärungen in Form von Kaufverträgen, Testamenten oder Scheidungsvereinbarungen, aber auch Eide, eidesstattliche Versicherungen oder Beglaubigungen mit einer Niederschrift rechts- und beweiswirksam dokumentieren. Weiterhin gilt es für die Konsuln des Bundes, die Amtsgerichte z.B. bei Anerkennung der Vaterschaft oder Ausschlagung einer Erbschaft, für die Jugendämter etwa bei Sorgeerklärungen, für Vermessungsbehörden u.v.m.
Als Notare sind die Autoren mit dem Beurkundungsgesetz in seiner praktischen Anwendung bestens vertraut. Mit ihren zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen sind sie in der Fachwelt sowohl als ausgezeichnete Wissenschaftler als auch als hervorragende Publizisten bekannt und geschätzt. Der neue Kommentar zum Beurkundungsgesetz von Grziwotz und Heinemann kombiniert die praktische Expertise der Verfasser mit ihrer akademischen Kapazität zu einem Werk, das nicht nur nützlich ist und lehrreich, sondern auch lesenwert und anregend.hen Arbeit der Notare zu beachten, die Willenserklärungen in Form von Kaufverträgen, Testamenten oder Scheidungsvereinbarungen, aber auch Eide, eidesstattliche Versicherungen oder Beglaubigungen mit einer Niederschrift rechts- und beweiswirksam dokumentieren. Weiterhin gilt es für die Konsuln des Bundes, die Amtsgerichte z.B. bei Anerkennung der Vaterschaft oder Ausschlagung einer Erbschaft, für die Jugendämter etwa bei Sorgeerklärungen, für Vermessungsbehörden u.v.m.
Als Notare sind die Autoren mit dem Beurkundungsgesetz in seiner praktischen Anwendung bestens vertraut. Mit ihren zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen sind sie in der Fachwelt sowohl als ausgezeichnete Wissenschaftler als auch als hervorragende Publizisten bekannt und geschätzt. Der neue Kommentar zum Beurkundungsgesetz von Grziwotz und Heinemann kombiniert die praktische Expertise der Verfasser mit ihrer akademischen Kapazität zu einem Werk, d
Als Notare sind die Autoren mit dem Beurkundungsgesetz in seiner praktischen Anwendung bestens vertraut. Mit ihren zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen sind sie in der Fachwelt sowohl als ausgezeichnete Wissenschaftler als auch als hervorragende Publizisten bekannt und geschätzt. Der neue Kommentar zum Beurkundungsgesetz von Grziwotz und Heinemann kombiniert die praktische Expertise der Verfasser mit ihrer akademischen Kapazität zu einem Werk, das nicht nur nützlich ist und lehrreich, sondern auch lesenwert und anregend.hen Arbeit der Notare zu beachten, die Willenserklärungen in Form von Kaufverträgen, Testamenten oder Scheidungsvereinbarungen, aber auch Eide, eidesstattliche Versicherungen oder Beglaubigungen mit einer Niederschrift rechts- und beweiswirksam dokumentieren. Weiterhin gilt es für die Konsuln des Bundes, die Amtsgerichte z.B. bei Anerkennung der Vaterschaft oder Ausschlagung einer Erbschaft, für die Jugendämter etwa bei Sorgeerklärungen, für Vermessungsbehörden u.v.m.
Als Notare sind die Autoren mit dem Beurkundungsgesetz in seiner praktischen Anwendung bestens vertraut. Mit ihren zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen sind sie in der Fachwelt sowohl als ausgezeichnete Wissenschaftler als auch als hervorragende Publizisten bekannt und geschätzt. Der neue Kommentar zum Beurkundungsgesetz von Grziwotz und Heinemann kombiniert die praktische Expertise der Verfasser mit ihrer akademischen Kapazität zu einem Werk, d
Autoren-Porträt von Herbert Grziwotz, Jörn Heinemann
Dr. jur. Dr. phil. Herbert Grziwotz, ist Notar in Regen und Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg.Dr. Jörn Heinemann bringt neben seiner wissenschaftlichen Erfahrung als Assistent an der Universität Erlangen und seinen Veröffentlichungen im Immobilienrecht auch seine praktischen Erfahrungen mit der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen als Notar in Rehau ein.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Herbert Grziwotz , Jörn Heinemann
- 2011, 1. Auflage, 676 Seiten, Maße: 15,9 x 21,5 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Heymanns
- ISBN-10: 3452273687
- ISBN-13: 9783452273680
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