Beweislast im Europäischen Wirtschaftsrecht
Wie die objektive Beweislast einer Norm verteilt ist, entscheidet grundsätzlich darüber, welche Prozesspartei den Beweis über das Vorliegen der einschlägigen Tatbestandsvoraussetzung führen muss, (subjektive Beweislast) und am Ende auch darüber, welche...
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Klappentext zu „Beweislast im Europäischen Wirtschaftsrecht “
Wie die objektive Beweislast einer Norm verteilt ist, entscheidet grundsätzlich darüber, welche Prozesspartei den Beweis über das Vorliegen der einschlägigen Tatbestandsvoraussetzung führen muss, (subjektive Beweislast) und am Ende auch darüber, welche Partei im Prozess unterliegt, wenn das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung offen bleibt. Das Wirtschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft reguliert direkt und indirekt weite Bereiche des Wirtschaftsrechts in den Mitgliedstaaten. Abgesehen von punktuellen Ausnahmen regelt aber weder das Primärrecht noch das materielle Sekundärrecht explizit, welche Partei die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer direkt anwendbaren oder in nationales Recht umzusetzenden Norm trägt. Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals die auch für die Praxis hoch relevante Fragestellung, ob das sekundäre Wirtschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft die Verteilung der objektiven Beweislast implizit gesamthaft regelt und nach welchen Prinzipien dies erfolgt.
Bibliographische Angaben
- Autor: Alice Naumann
- 2006, 273 Seiten, Maße: 22,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haupt
- ISBN-10: 3258070571
- ISBN-13: 9783258070575
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