Bundesdisziplinargesetz (BDiszG), Kommentar
Praxisnah dargestellt ist das gesamte Verfahrensrecht sowie das materielle Dienstrecht. Im Anhang finden sich Durchführungsverordnungen und weitere beamtenrechtliche Vorschriften. Schaubilder verdeutlichen die Abläufe des behördlichen und gerichtlichen...
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Klappentext zu „Bundesdisziplinargesetz (BDiszG), Kommentar “
Praxisnah dargestellt ist das gesamte Verfahrensrecht sowie das materielle Dienstrecht. Im Anhang finden sich Durchführungsverordnungen und weitere beamtenrechtliche Vorschriften. Schaubilder verdeutlichen die Abläufe des behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Der Kommentar gibt Personalverantwortlichen im öffentlichen Dienst, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtsanwälten und Personalvertretungen fundierte Information über die relevanten Fragen des Disziplinarrechts. Darüber hinaus ist der Kommentar für jeden Beschäftigen im öffentlichen Dienst von großem Interesse, der sich über die Folgen von Pflichtverletzung orientieren will.
Autoren-Porträt von Hans-Joachim Bauschke, Achim Weber
Prof. Dr. iur Hans-Joachim Bauschke, M.A./CNAA, vertritt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung u. a. die Fächer Dienstrecht und Arbeitsrecht in Lehre und Forschung. Dr. iur. Achim Weber vertritt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung u. a. die Fächer Dienstrecht und Verwaltungsrecht in Lehre und Forschung.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Hans-Joachim Bauschke , Achim Weber
- 2003, XII, 360 Seiten, Maße: 15,6 x 24,4 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Kohlhammer
- ISBN-10: 3170170538
- ISBN-13: 9783170170537
Rezension zu „Bundesdisziplinargesetz (BDiszG), Kommentar “
"Bereits der Inhalt ist hinsichtlich der Rechtsmaterie so vollständig, dass praktische Arbeit möglich ist, ohne zusätzliche Quellen bemühen zu müssen. (...) Die Erläuterungen zum Gesetz werden den Anforderungen der Praxis in jeder Hinsicht gerecht. Komprimierte Information, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zeichnen das Werk aus. (...) Wer über die Klärung praktischer Fragen hinaus, wissenschaftlich arbeiten will, findet zahlreiche weiterführende Hinweise, die ein tiefes Eintauchen in die Materie ermöglichen. (...) Dem Bauschke/Weber ist zu wünschen, dass er als unverzichtbares Arbeitsmittel in allen Verwaltungen angenommen wird, die unter den Geltungsbereich der Norm fallen." (Verwaltungsdirektor Michael Conrad, in: ZBR 9/2004)
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