Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kommentar
Die 2. Auflage des zu einem Standardkommentar gewordenen Werkes enthält eine vollständige Überarbeitung, die durch die neue Gesetzeslage erforderlich geworden ist. Mit dem BNatSchG 2009 ist das Naturschutzrecht erstmals Gegenstand der konkurrierenden...
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Produktinformationen zu „Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kommentar “
Klappentext zu „Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kommentar “
Die 2. Auflage des zu einem Standardkommentar gewordenen Werkes enthält eine vollständige Überarbeitung, die durch die neue Gesetzeslage erforderlich geworden ist. Mit dem BNatSchG 2009 ist das Naturschutzrecht erstmals Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Aufgrund der neuen Kompetenzverteilung durch die Föderalismusreform gilt das Bundesrecht nunmehr unmittelbar, seine Bedeutung für die Rechtsanwendung ist dadurch gestiegen. Der Kommentar erläutert das neue Recht umfassend und praxisbezogen. Die Möglichkeiten und Grenzen des Abweichungsrechts der Länder werden erörtert einschließlich einiger inzwischen in Kraft getretener Landesvorschriften. Die maßgebliche Rechtsprechung ist eingearbeitet. Die Tragweite des Europarechts und die Entscheidungen des EuGH werden eingehend dargestellt. Das gilt nicht zuletzt für das Artenschutzrecht, das in bewährter Weise von Dr. Kratsch erläutert wird. Für die Kommentierung des Meeresnaturschutzes ist mit Prof. Dr. Czybulka ein anerkannter Experte zum Autorenteam gestoßen. Der interdisziplinäre Ansatz des Werks wird beibehalten, indem Dipl.-Biol. Anke Schumacher wiederum die fachlichen Aspekte der Rechtsvorschriften behandelt.Prof. Dr. Detlef Czybulka, Universität Rostock, Richter am OVG a.D.; Peter Fischer-Hüftle, Vorsitzender Richter Verwaltungsgericht Regensburg a.D., Rechtsanwalt; Dr. jur. Dietrich Kratsch, Leitender Regierungsdirektor beim Regierungspräsidium Tübingen; Dipl.-Biol. Anke Schumacher und Ass.jur. Jochen Schumacher, beide Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht, Tübingen.
Autoren-Porträt von Jochen Schumacher, Peter Fischer-Hüftle
Prof. Dr. Detlef Czybulka, Universität Rostock, Richter am OVG a.D.; Peter Fischer-Hüftle, Vorsitzender Richter Verwaltungsgericht Regensburg a.D., Rechtsanwalt; Dr. jur. Dietrich Kratsch, Leitender Regierungsdirektor beim Regierungspräsidium Tübingen; Dipl.-Biol. Anke Schumacher und Ass.jur. Jochen Schumacher, beide Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht, Tübingen.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Jochen Schumacher , Peter Fischer-Hüftle
- 2010, 2. Aufl., XXXVIII, 1043 Seiten, Maße: 16 x 24 cm, Gebunden, Deutsch
- Herausgegeben von Schumacher, Jochen; Fischer-Hüftle, Peter
- Verlag: Kohlhammer
- ISBN-10: 3170212575
- ISBN-13: 9783170212572
Rezension zu „Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kommentar “
"Inhaltlich besticht die klar gegliederte Kommentierung durch die gelungene Verzahnung von naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Aspekten und die gut verständliche Darstellung, die die Kommentierung auf für Nichtjuristen zu einer großen Hilfe machen wird. (...) Die Bearbeitung des Meeresnaturschutzes liefert eine ausgezeichnete Einführung in diese stark mit dem internationalen Recht verschränke Rechtsmaterie, die nicht nur als Kommentierung sondern auch als fachliche Grundlage für jedermann geeignet ist." (Dr. F. Niederstadt, in: NuR 3/2011)"Die Sprache der Autoren ist klar und verständlich. Die Verfasser berücksichtigen ohne unnütze Umschweife die aktuelle Rechtsprechung und Literatur in der für einen Praxiskommentar gebotenen Tiefe. (...) Wer einen aktuellen praxisorientierten wie -tauglichen Kommentar des BNatSchG 2009 benötigt, kauft dieses Werk." (Rechtsanwalt Dr. jur. S. Cuypers, in: UPR, 6/2011)"Wie die Vorauflage zeichnet sich auch die zweite Auflage des Werkes durch gute Strukturierung und ein hohes Maß an Übersichtlichkeit einerseits und die gelungene Kombination von rechtlicher und fachlicher Erläuterung andererseits aus. (...) Der Kommentar wird einen nachhaltigen Einfluss auf die Interpretation des Bundesnaturschutzgesetzes ausüben und ist allen mit dem Naturschutzrecht in der Praxis Befassten zur Anschaffung sehr zu empfehlen." (Ministerialrat Dr. M. Baum, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 31. Januar 2011)"Wer das Recht verstehen, Naturschutzprobleme rechtssicher lösen und der öffentlichen Sache des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerecht werden möchte, wird dem Kommentar Einiges abgewinnen können. Die Autoren haben dem in mancher Hinsicht schwachen Bundesnaturschutzgesetz einen in jeder Hinsicht starken Kommentar zur Seite gestellt." (W. Breuer, in: Naturschutz und Landschaftsplanung, 4/2011)"Bei der 2. Auflage handelt es sich wiederum um ein rundum gelungenes Werk, das die insgesamt elf Kapitel des Bundesnaturschutzgesetzes
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rechtlich und fachlich fundiert erläutert. Es ist für alle mit Fragestellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege befassten Personen in der Praxis und in der Lehre nicht nur eine wertvolle Hilfestellung, sondern in seiner Ausführlichkeit und präzisen Darstellungsweise ein unverzichtbarer Ratgeber." (Oberlandesanwältin M. Egner, in: BayVBl., 9/2011)"Dementsprechend besticht der Kommentar durch eine knappe und klare Gedankenführung, die immer an der Gesetzessystematik orientiert ist und gleichzeitig die naturschutzfachlichen Gründe gut verständlich erläutert. (...) Insbesondere die Kommentierungen von Fischer-Hüftle, etwa zu § 67 BNatSchG, können zugleich als Musterbeispiele für juristische Auslegungstechniken um nicht zu sagen Auslegungskunst herangezogen werden. Dazu kommt der strikte Praxisbezug. (...) Fazit: Ein sehr empfehlenswertes Werk für jeden Praktiker des Naturschutzrechts, das eine ausgezeichnete Kommentierung der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet und dem Juristen die notwendigen naturschutzfachlichen Begriffe und Hintergründe erläutert." (Dr. Attila Széchényi, in: Kuselit ZID 06-2011)"Nicht zuletzt durch diese Kombination aus verlässlicher Darstellung und selbstbewusster Verarbeitung wird der Kommentar zweifellos rasch weite Verbreitung finden und für alle nachfolgenden Darstellungen zum Bundesnaturschutzgesetz einen hohen Vergleichsstandard vorgeben. Die Anschaffung kann allen, die sich mit dem Naturschutzrecht befassen, vorbehaltslos empfohlen werden." (Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, Universität Bonn, in: DVBl 15/2011)"Die Autoren haben die komplette Neukommentierung wiederum an einem möglichst interdisziplinären Ansatz ausgerich
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