Das anwaltliche Erfolgshonorar, m. CD-ROM
Mit allen Änderungen ab 1.7. 2008
Das Buch bietet Ihnen alle Informationen, Erläuterungen und Arbeitshilfen zum neuen Gesetz. Inkl. CD-ROM mit Musterschreiben und allen Arbeitshilfen zum direkten Übernehmen. Anwälte können jetzt mit ihren Mandanten Erfolgshonorare...
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Produktinformationen zu „Das anwaltliche Erfolgshonorar, m. CD-ROM “
Das Buch bietet Ihnen alle Informationen, Erläuterungen und Arbeitshilfen zum neuen Gesetz. Inkl. CD-ROM mit Musterschreiben und allen Arbeitshilfen zum direkten Übernehmen. Anwälte können jetzt mit ihren Mandanten Erfolgshonorare aushandeln. Die Rechtmäßigkeit solcher Vereinbarungen ist aber an zahlreiche Voraussetzungen sowie Belehrungs- und Dokumentationspflichten geknüpft. Machen Sie sich deshalb mit den Inhalten der Reform vertraut. So steigern Sie durch entsprechende Honorarvereinbarungen Ihre eigene Vergütung.
INHALTE
SIE ERHALTEN ALLE INFORMATIONEN ZUM NEUEN GESETZ:
- Erläuterung der neuen Vorschriften im Gebührenrecht
- Beispiele für rechtssichere Honorarvereinbarungen
- Chancen und Risiken der Neuregelung
- Alles zur Dokumentation und Belehrung Ihrer Mandanten
- Besondere Umstände in der Person des Auftraggebers
- Vergleich mit alter Rechtslage
DAZU ALLE NOTWENDIGEN ARBEITSHILFEN:
- Checkliste zu den Belehrungspflichten
- Übersicht zu allen Dokumentationspflichten
- Musterhonorarvereinbarungen
- Berechnungen zur Vergütung mit und ohne Erfolgshonorar
- Informationsschreiben an Mandanten
Lese-Probe zu „Das anwaltliche Erfolgshonorar, m. CD-ROM “
LESEPROBE AUS DEM KAPITEL A "ÜBERBLICK" (S. 17)4 NEUE MÖGLICHKEITEN EINER ERFOLGSHONORARVEREINBARUNG
Der Gesetzgeber hat sich mit seinem Gesetzentwurf gegen die so genannte "große Lösung" - die völlige Freigabe anwaltlicher Erfolgshonorare - und für die so genannte "kleine Lösung" entschieden. Das grundsätzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare bleibt dabei aufrechterhalten, es werden jedoch basierend auf dem Auftrag des BVerfG eng begrenzte Ausnahmen ermöglicht. Soll ein anwaltliches Erfolgshonorar vereinbart werden, treffen den Anwalt zahlreiche, oft nur schwer zu erfüllende Belehrungs- und Hinweispflichten. Klarzustellen ist dabei zunächst, dass die Neuregelung die anwaltliche Vergütung betrifft. Sie betrifft nicht für die Mandatsbearbeitung notwendige Auslagen (abgesehen von den Auslagen der Nr. 7000 ff. VV-RVG) wie Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Gerichtsvollzieherkosten und ähnliches. Darin liegt auch die Abgrenzung der Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt zum Prozessfinanzierungsvertrag. Mit letzterem übernimmt der Prozessfinanzierer auch notwendige Auslagen.
HINWEIS
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars betrifft schon begrifflich nur die Vergütung des RECHTSANWALTS und nicht die Übernahme sonstiger Kosten des Rechtsstreits. An etwas versteckter Stelle - in § 49 b Abs. 2 BRAO - hat der Gesetzgeber dazu geregelt:
VEREINBARUNGEN, DURCH DIE DER RECHTSANWALT SICH VERPFLICHTET, GERICHTSKOSTEN, VERWALTUNGSKOSTENODER KOSTEN ANDERER BETEILIGTER ZU TRAGEN, SIND UNZULÄSSIG.
Ob das Verbot, als Prozessfinanzierer tätig zu sein, für den Rechtsanwalt sinnvoll ist, wird unterschiedlich beurteilt. Die Auswirkungen der gesetzlichen Regelung bleiben abzuwarten.
Inhaltsverzeichnis zu „Das anwaltliche Erfolgshonorar, m. CD-ROM “
INHALTVORWORTINHALTSVERZEICHNIS
A ÜBERBLICK
1 Grundlinien der Neuregelung
2 Wirtschaftliche Auswirkungen
B DAS ANWALTLICHE ERFOLGSHONORAR
1 Einführung
1.1 Das anwaltliche Erfolgshonorar in Deutschland
1.2 Anwaltliches Erfolgshonorar im europäischen Vergleich
1.3 Ziele der Reform
2 Bisherige Möglichkeiten einer Erfolgshonorarvereinbarung
3 Die Entscheidung des BVerfG
4 Neue Möglichkeiten einer Erfolgshonorarvereinbarung
4.1 Zulässigkeit der Erfolgshonorarvereinbarung.
4.1.1 Vereinbarung im konkreten Einzelfall
4.1.2 Besondere rechtliche Umstände.
4.1.3 Besondere tatsächliche Gegebenheiten der Sache
4.1.4 Besondere persönliche Umstände des Auftraggebers
4.1.5 Checkliste Zulässigkeit der Erfolgshonorarvereinbarung
4.2 Gebührenunterschreitung.
4.2.1 Zulässigkeit.
4.2.2 Checkliste Gebührenunterschreitung
4.3 Hinweispflichten
4.3.1 Voraussichtliche gesetzliche Vergütung
4.3.2 Bedingung.
4.3.3 Bemessungsgrundlage des Erfolgshonorars
4.3.4 Hinweis auf Vergütung im Misserfolgsfall
4.3.5 Checkliste Hinweispflichten
5 Sonstige Änderungen zu Vergütungsvereinbarungen
5.1 Textform
5.2 Belehrungspflicht
5.3 Rückforderungsanspruch bei unwirksamer Vergütungsvereinbarung
5.4 Kontrolle der Angemessenheit
5.5 Erstattungspflicht
5.6 Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung in PKH-Fällen
6 Fehlerhafte Vergütungsvereinbarungen und ihre Folgen
6.1 Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
6.2 Folgen fehlerhafter Vergütungsvereinbarungen
C ARBEITSHILFEN, MUSTER
1 Checkliste erfolgsunabhängige Vergütung
2 Checkliste Erfolgsvergütung.
3 Muster erfolgsunabhängige Vergütung (Stundenhonorar)
3.1 Mustervereinbarung.
3.2 Erläuterungen zum Muster.
4 Muster erfolgsunabhängige Vergütung (Pauschalhonorar)
4.1 Mustervereinbarung.
4.2 Erläuterungen zum Muster.
5 Muster Erfolgshonorar
5.1 Mustervereinbarung/Erhöhung der gesetzlichen Vergütung im Erfolgsfall
5.1.1 Fallbeispiel
5.1.2 Muster
5.1.3 Erläuterungen zum
... mehr
Muster
5.2 Mustervereinbarung/Pauschalvergütung im Erfolgsfall, gesetzliche Vergütung im Misserfolgsfall.
5.2.1 Fallbeispiel
5.2.2 Muster
5.2.3 Erläuterungen zum Muster
5.3 Mustervereinbarung/Pauschalvergütung im Erfolgsfall, Reduzierung der gesetzlichen Vergütung im Misserfolgsfall (no win, less fee")
5.3.1 Fallbeispiel
5.3.2 Muster
5.3.3 Erläuterungen zum Muster
5.4 Mustervereinbarung/Pauschalvergütung im Erfolgsfall, Entfallen der Vergütung Misserfolgsfall (no win, no fee")
5.4.1 Fallbeispiel
5.4.2 Muster
5.4.3 Erläuterungen zum Muster
5.5 Mustervereinbarung/gestaffelte Pauschalvergütung im Erfolgsfall
5.5.1 Fallbeispiel
5.5.2 Muster
5.5.3 Erläuterungen zum Muster
5.6 Mustervereinbarung/Streitanteilsvergütung (quota litis")
5.6.1 Fallbeispiel
5.6.2 Muster
5.6.3 Erläuterungen zum Muster
5.7 Mustervereinbarung/Erfolgshonorar für mehrere Angelegenheiten.
5.7.1 Fallbeispiel
5.7.2 Muster
5.7.3 Erläuterungen zum Muster
D ANHANG
1 Gesetzestext (BRAO) ab 1.7.2008
2 Gesetzestext (RVG) ab 1.7.2008.
3 Synoptische Gegenüberstellung des ab 1.7.2008 und des bis 30.6.2008 geltenden Gebührenrechts
4 Beschluss des BVerfG vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/06.
5 Begründung des Gesetzentwurfs (Bundestag Drucksache 16/8384 vom 5.3.2008 - Auszug)
6 Stellungnahme des Bundesrates (Auszug).
7 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (Bundestag Drucksache 16/8916 vom 23.4.2008 - Auszug)
8 Ausgewählte Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung in Leitsätzen
8.1 Honorarvereinbarung.
8.2 Höhe des vereinbarten Honorars
8.3 Fehlerhafte Honorarvereinbarungen und ihre Folgen
STICHWORTVERZEICHNIS
5.2 Mustervereinbarung/Pauschalvergütung im Erfolgsfall, gesetzliche Vergütung im Misserfolgsfall.
5.2.1 Fallbeispiel
5.2.2 Muster
5.2.3 Erläuterungen zum Muster
5.3 Mustervereinbarung/Pauschalvergütung im Erfolgsfall, Reduzierung der gesetzlichen Vergütung im Misserfolgsfall (no win, less fee")
5.3.1 Fallbeispiel
5.3.2 Muster
5.3.3 Erläuterungen zum Muster
5.4 Mustervereinbarung/Pauschalvergütung im Erfolgsfall, Entfallen der Vergütung Misserfolgsfall (no win, no fee")
5.4.1 Fallbeispiel
5.4.2 Muster
5.4.3 Erläuterungen zum Muster
5.5 Mustervereinbarung/gestaffelte Pauschalvergütung im Erfolgsfall
5.5.1 Fallbeispiel
5.5.2 Muster
5.5.3 Erläuterungen zum Muster
5.6 Mustervereinbarung/Streitanteilsvergütung (quota litis")
5.6.1 Fallbeispiel
5.6.2 Muster
5.6.3 Erläuterungen zum Muster
5.7 Mustervereinbarung/Erfolgshonorar für mehrere Angelegenheiten.
5.7.1 Fallbeispiel
5.7.2 Muster
5.7.3 Erläuterungen zum Muster
D ANHANG
1 Gesetzestext (BRAO) ab 1.7.2008
2 Gesetzestext (RVG) ab 1.7.2008.
3 Synoptische Gegenüberstellung des ab 1.7.2008 und des bis 30.6.2008 geltenden Gebührenrechts
4 Beschluss des BVerfG vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/06.
5 Begründung des Gesetzentwurfs (Bundestag Drucksache 16/8384 vom 5.3.2008 - Auszug)
6 Stellungnahme des Bundesrates (Auszug).
7 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (Bundestag Drucksache 16/8916 vom 23.4.2008 - Auszug)
8 Ausgewählte Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung in Leitsätzen
8.1 Honorarvereinbarung.
8.2 Höhe des vereinbarten Honorars
8.3 Fehlerhafte Honorarvereinbarungen und ihre Folgen
STICHWORTVERZEICHNIS
... weniger
Autoren-Porträt von Jens Hänsch
Jens Hänsch ist Rechtsanwalt in Dresden und Dozent für anwaltliches Vergütungsrecht am Sächsischen Kommunalen Studieninstitut Dresden.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jens Hänsch
- 2008, 144 Seiten, Maße: 21,1 x 29,9 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448090603
- ISBN-13: 9783448090604
Rezension zu „Das anwaltliche Erfolgshonorar, m. CD-ROM “
Der Dresdner Rechtsanwalt Jens Hänsch hat pünktlich zum neuen Gesetz ein Sachbuch veröffentlicht. Titel: Das anwaltliche Erfolgshonorar" ... Der Inhalt ist für Unternehmer ebenso bedeutsam wie für Privatpersonen. Auf knapp 150 Seiten stellt Hänsch Chancen und Risiken für Anwälte und deren Klientel an Beispielen heraus, benennt und erläutert u.a. Änderungen im Gebührenrecht. Wo das Buch künftig im Regal steht, da weiß man, worauf es bei der Honorar-Verhandlung ankommt - Pflichtlektüre also in Firmen und Kanzleien. Freie Presse Chemnitz Juli 2008
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