Das besitzlose Pfandrecht
Entwicklungen in der römischen Republik und im frühen Prinzipat. Diss. Univ. Bonn 2002
Das Pfandrecht (pignus) war im klassischen römischen Recht, wie auch heute noch, neben der Sicherungsübereignung das zweite Realsicherungsmittel, durch das Sachen jeder Art - Mobilien wie Immobilien - als Kreditsicherheit haftbar gemacht werden konnten....
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Produktinformationen zu „Das besitzlose Pfandrecht “
Das Pfandrecht (pignus) war im klassischen römischen Recht, wie auch heute noch, neben der Sicherungsübereignung das zweite Realsicherungsmittel, durch das Sachen jeder Art - Mobilien wie Immobilien - als Kreditsicherheit haftbar gemacht werden konnten. Seine vielseitige Einsetzbarkeit beruhte darauf, dass die Begründung eines Pfandrechts ab einem bestimmten Zeitpunkt auch ohne, dass die Pfandsache tatsächlich in Gewahrsam genommen wurde, schon durch bloße Vereinbarung mit dem Gläubiger erfolgen konnte. Das Buch klärt die bis heute umstrittene Frage, wann und mit welchen rechtstechnischen Mitteln eine solch besitzlose "pignus-Bestellung" ermöglicht wurde. Es zeigt sich, dass die besitzlose Verpfändung bereits zu Beginn des Prinzipats etabliert war, wobei differenzierte kautelarjuristische Gestaltungen den Weg bereiteten.
Klappentext zu „Das besitzlose Pfandrecht “
Das Pfandrecht "pignus" war im klassischen römischen Recht, wie auch heute noch, neben der Sicherungsübereignung das zweite Realsicherungsmittel, durch das Sachen jeder Art - Mobilien wie Immobilien - als Kreditsicherheit haftbar gemacht werden konnten. Seine vielseitige Einsetzbarkeit beruhte darauf, daß die Begründung eines Pfandrechts ab einem bestimmten Zeitpunkt der mehr als ein halbes Jahrtausend währenden Entwicklung auch ohne Übertragung des tatsächlichen Gewahrsams an der Pfandsache schon durch bloße Vereinbarung mit dem Gläubiger erfolgen konnte. Das Buch klärt die bis heute umstrittene Frage, wann und mit welchen rechtstechnischen Mitteln eine solche besitzlose "pignus"-Bestellung ermöglicht wurde. Der Autor zeigt unter anderem durch die Auswertung neuerer Urkundenfunde, daß die besitzlose Verpfändung bereits zu Beginn des Prinzipats etabliert war, wobei differenzierte kautelarjuristische Gestaltungen den Weg bereiteten.
Autoren-Porträt von Gerd Krämer
Krämer, GerdGerd Krämer wurde mit dieser Studie an der Universität Bonn promoviert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Gerd Krämer
- 1. Auflage, 22, 391 Seiten, Maße: 16,5 x 24 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Böhlau
- ISBN-10: 3412237051
- ISBN-13: 9783412237059
- Erscheinungsdatum: 03.03.2007
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