Das neue Erb- und Verjährungsrecht
Praxisleitfaden
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 19.April 2005 den Rahmen für Änderungen des Pflichtteilsrechts vorgegeben.
Der Bundestag hat schließlich am 2.Juli 2009 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und...
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Klappentext zu „Das neue Erb- und Verjährungsrecht “
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 19.April 2005 den Rahmen für Änderungen des Pflichtteilsrechts vorgegeben.
Der Bundestag hat schließlich am 2.Juli 2009 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet, der Bundesrat hat am 18.September zugestimmt.
Hauptanliegen der Reform ist die Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe, wobei die Höhe des Pflichtteils weiterhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Zudem werden die bisher geltenden Stundungsregelungen erweitert.
Weiterhin sieht die Reform eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilergänzungsanspruch und eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich vor.
Ein weiteres Ziel der Reform ist die Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, die zukünftig der Regelverjährung von drei Jahren und nur in Ausnahmefällen der dreißigjährigen Verjährung unterliegen.
Dieses Werk stellt die Reform übersichtlich dar. Es bietet dem Rechtsanwalt alle Informationen, die er diesbezüglich zur Bearbeitung seiner Mandate benötigt.
Es finden sich zahlreiche Beispiele aus der Anwaltspraxis, Formulierungshilfen sowie eine Übersicht der zur Reform erschienenen Aufsätze, weiterhin eine Synopse mit altem und neuem Recht und die Gesetzesmaterialien.
Die Autoren:
Thomas Krause ist als Notar in Staßfurt tätig.
Ernst Sarres ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht und arbeitet als Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Beide sind durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannt, u.a. als Mitautoren in der Fachanwaltsreihe von Luchterhand.
Aus den Rezensionen:
Die Erläuterungen von Sarres und Krause lassen keine Frage unbeantwortet. () Hervorzuheben sind auch die an der neuen Rechtslage ausgerichteten Muster. () Es kann jedem Notar nur zur Anschaffung empfohlen werden. (Notar Dr. Maximilian Zimmer, Wernigerode, in: NotBZ 1-2/2010)
Das die Veränderungen der
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zivilrechtlichen Vorschriften feststellbar und für jeden Praktiker in Kanzlei oder Notariat, aber auch für jeden anderen mit der Materie Befassten praktisch auch umsetzbar sind, ist der Verdienst von Sarres und Krause, die einen Praxisleitfaden vorgelegt haben, der seinen Namen verdient. (Rechtsanwalt Dirk Vianden, Bonn, in: ErbR 1/2010)
Alles in Allem bietet das Werk für Jeden etwas, sowohl für den schnell nach Antworten auf Einzelfragen Suchenden wie auch für solche, welche sich einen tiefer gehenden Einblick in das neue Recht verschaffen wollen. (Prof. Dr. Claus Ahrens, Wuppertal, in: FuR 1/2010)
Alles in Allem bietet das Werk für Jeden etwas, sowohl für den schnell nach Antworten auf Einzelfragen Suchenden wie auch für solche, welche sich einen tiefer gehenden Einblick in das neue Recht verschaffen wollen. (Prof. Dr. Claus Ahrens, Wuppertal, in: FuR 1/2010)
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Autoren-Porträt von Thomas Krause, Ernst Sarres
Thomas Krause, Dr. geb. 1956. Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte in Göttingen und Cambridge. Promotion zum Dr.jur. 1989 in Göttingen. Seit 1991 Bibliotheksrat am juristischen Seminar der Christian-Albrechts-Universität, Kiel. 1995-1997 Lehrbeauftragter an der Christian-Albrechts-Universität.Ernst Sarres ist Rechtsanwalt in Duisburg mit Tätigkeitsschwerpunkt Familien- und Erbrecht.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Thomas Krause , Ernst Sarres
- 2009, 216 Seiten, Maße: 15,1 x 21,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Luchterhand
- ISBN-10: 3472075007
- ISBN-13: 9783472075004
- Erscheinungsdatum: 07.10.2009
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