Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen
Dissertationsschrift
Die schlechthin konstituierende Bedeutung der Meinungsfreiheit und der weiteren in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Grundrechte wird allgemein und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht betont. Das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG hat dabei die...
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Produktinformationen zu „Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen “
Klappentext zu „Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen “
Die schlechthin konstituierende Bedeutung der Meinungsfreiheit und der weiteren in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Grundrechte wird allgemein und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht betont. Das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG hat dabei die Funktion eines besonderen Sicherungselements dieser Grundrechtsgewährleistungen. Allerdings wird es - wie eine Untersuchung des Zensurbegriffes ergibt - tatsächlich seltener entscheidungserheblich, als dies teilweise angenommen wird. Denn die Anwendbarkeit des Zensurverbotes ist an die Erfüllung bestimmter enger Anforderungen geknüpft.Dennoch handelt es sich bei Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG keineswegs um eine "überflüssige" Verfassungsnorm. Das Zensurverbot hat zwar zum Teil eine mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG und dem Übermaßverbot identische Wirkung. Doch ist die Wirkung dieser Eingriffskautelen von relativen Auslegungs- und Abwägungsvorgängen abhängig, wohingegen das absolute Verbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG einen umfassenden Schutz gewährleistet. In dogmatischer Hinsicht kann das Zensurverbot als Schranken-Schranke sui generis bezeichnet werden.
Inhaltsverzeichnis zu „Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen “
Aus dem Inhalt: Das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG - Begriff und Arten der Zensur - Der inhaltliche Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG - Potentielle Drittwirkung des Zensurverbots - Anwendbarkeit auf neue Medien - Die grundrechtlichen Eingriffskautelen - Das Zensurverbot als Konkretisierung der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG - Zensurverbot und Übermaßverbot - Das Zensurverbot als Schranken-Schranke sui generis .
Autoren-Porträt von Christiane Gucht
Die Autorin: Christiane Gucht wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Von 1993-1998 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Seit 1999 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am Main. Promotion 2000.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christiane Gucht
- 2000, Neuausg., XVIII, 246 Seiten, Maße: 15,1 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631370806
- ISBN-13: 9783631370803
- Erscheinungsdatum: 02.11.2000
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