Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung
Zum Menschenwürde- und Wesensgehaltsschutz im Bereich der Freiheitsgrundrechte
Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ist eine Rechtsfigur mit langer Tradition und großer Symbolik. Das Bundesverfassungsgericht legt das Grundgesetz in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass es einen letzten unantastbaren...
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Produktinformationen zu „Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung “
Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ist eine Rechtsfigur mit langer Tradition und großer Symbolik. Das Bundesverfassungsgericht legt das Grundgesetz in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass es einen letzten unantastbaren Freiheitsraum des Menschen (Kernbereich) beinhaltet. Auch die Bundes- und Landesgesetzgeber haben diesen Rechtsbegriff in eine Reihe von Gesetzen eingefügt, v. a. um heimliche Informationserhebungen zu begrenzen.
Ilmer Dammann zeigt, dass das Konzept des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nicht tragfähig ist. Es gibt nämlich keinen Bereich der menschlichen Freiheit und Existenz, der absolut - also abwägungsfrei - geschützt ist. Die Unantastbarkeit des Kernbereichs lässt sich nicht überzeugend mit Menschenwürde- und Wesensgehaltsgarantie begründen. Ein effektiver Grundrechtsschutz wird nicht durch den unantastbaren Kernbereich, sondern durch wirksame Alternativen, wie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Grundrechtsschutz durch Verfahren, sichergestellt.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung “
Inhaltsübersicht: Einleitung - I. Die Kernbereichsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Unantastbarkeit des Kernbereichs und verfassungsrechtliche Grundlage - Führt die Kernbereichsdefinition zu einem absoluten Schutz? - Exkurs: Der unantastbare Kernbereich als innentheoretisches Konzept - Hält das Bundesverfassungsgericht die Kernbereichsrechtsprechung konsequent durch? - II. Vorarbeiten zum bundesverfassungsgerichtlichen Kernbereichskonzept und dessen Anwendung durch die Fachgerichte: Vorarbeiten der Rechtswissenschaft zum Kernbereichskonzept des Bundesverfassungsgerichts - Die Kernbereichsrechtsprechung der Fachgerichte - Kernbereichsrechtsprechung der Landesverfassungsgerichte - III. Absoluter Schutz durch Kernbereichsdefinitionen, die vom Bundesverfassungsgericht abweichen?: Maßnahmenbezogene Ansätze in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft - Allgemeine alternative Kernbereichskonzepte in der Rechtswissenschaft - Gemeinsame Kritik der strafprozessualen Ansätze - Kernbereichsschutz bei der Gefahrenabwehr - IV. Begründung des unantastbaren Kernbereichs: Begründung des Bundesverfassungsgerichts - Auf das Bundesverfassungsgericht verweisende Ansätze - Begründungen des unantastbaren Kernbereichs mit der Menschenwürde - Konsequenzen für den Kernbereichsschutz im präventiven Bereich - Unantastbarer Kernbereich und Wesensgehaltsgarantie - V. Kritik des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung: Kein Privatsphärenschutz gegenüber dem Staat? - Ein relevanter, unantastbarer Kernbereich ist grundgesetzwidrig - Die unterschiedlichen Begriffsebenen des unantastbaren Kernbereichs - Unantastbarer Kernbereich aus anderen Perspektiven - "Unantastbarer" Kernbereich der privaten Lebensgestaltung als Idee? - VI. Folgerungen - Schluss - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Ilmer Dammann
- 2011, 1. Auflage, 308 Seiten, Maße: 16,1 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot GmbH
- ISBN-10: 3428134885
- ISBN-13: 9783428134885
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