Die Anfänge des öffentlichen Rechts / Gli inizi del diritto pubblico.
Gesetzgebung im Zeitalter Friedrich Barbarossas und das Gelehrte Recht / L'età di Federico Barbarossa: legislazione e scienza del diritto.
(Sprache: Deutsch, Italienisch)
Unbestritten stellt der italische Reichstag Friedrich Barbarossas von Roncaglia im Jahre 1158 einen Höhepunkt staufischer Gesetzgebung dar. Im einzelnen sind aber Bedeutung und Wirkung - auch nach den wichtigen Handschriftenfunden von V. Colorni vor 40...
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Produktinformationen zu „Die Anfänge des öffentlichen Rechts / Gli inizi del diritto pubblico. “
Unbestritten stellt der italische Reichstag Friedrich Barbarossas von Roncaglia im Jahre 1158 einen Höhepunkt staufischer Gesetzgebung dar. Im einzelnen sind aber Bedeutung und Wirkung - auch nach den wichtigen Handschriftenfunden von V. Colorni vor 40 Jahren - umstritten, denn die chronikalischen Quellen und die überlieferten Urkunden stimmen in ihren Aussagen keineswegs überein. Die Realität der berühmten Begegnung der Bologneser Doktoren mit dem Kaiser auf dem Reichstag ist erst kürzlich wieder bezweifelt worden.
Die Tagung, deren Ergebnisse hier vorgelegt werden, sammelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Perspektiven auf die Entwicklung von weltlichem und kirchlichem Recht, Rechtswissenschaft und Gesetzgebung im 12. Jahrhundert, um den Hintergrund der Entwicklung vom Investiturstreit bis zu der staufischen renovatio im Blick zu halten. Dabei werden sowohl Theorie, Gesetzgebung wie auch die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt. Aufgrund dessen wird die These vertreten, daß aus der Verbindung des traditionellen mittelalterlichen Verfassungsrechts (Regalien, Lehnrecht, Landfrieden) mit dem schärferen, obrigkeitlichen Rechtsbegriff des römischen Rechts, wie er vor allem in der roncalischen Lex omnis iurisdictio zum Ausdruck kommt, ein von den Bologneser Rechtsgelehrten auf dem Reichstag vermittelter Ansatz zur Ausbildung eines öffentlichen Rechts entstanden sei. Diese Konzeption hat sich - entgegen der herrschenden Meinung - im Frieden von Konstanz 1183 bei der Einbeziehung des neuen, aus autonomer Wurzel entstandenen Verfassungskörpers der lombardischen Stadtkommunen bewährt, indem hier das Prinzip der Delegation aller gerichtlichen Gewalt anerkannt wird. Dies erscheint bemerkenswert angesichts dessen, daß in dieser Zeit in den Kommunen der Übergang vom Konsulat zum Podestariat stattfindet.
Aus diesem Kontext erklärt sich die Einbeziehung der fraglichen Gesetzestexte in den Textcorpus der justinianischen Kodifikation - überwiegend über die Libri feudorum - und damit in die Tradition des gelehrten Rechts; aber auch die diesbezügliche Randexistenz gerade der Lex omnis iurisdictio. Infolge dieser Einbeziehung spielen mittelalterliche Rechtsquellen in dem nunmehr aufkommenden wissenschaftlichen Diskurs über die Rechte des Herrschers neben den klassischen antiken Texten eine Rolle. Die so entwickelte Sicht rückt manche Quellen in das Licht einer neuen Interpretation, wie hier an mehreren Beispielen aus dem weltlichen wie kirchlichen Recht ausgeführt wird.
Klappentext zu „Die Anfänge des öffentlichen Rechts / Gli inizi del diritto pubblico. “
Unbestritten stellt der italische Reichstag Friedrich Barbarossas von Roncaglia im Jahre 1158 einen Höhepunkt staufischer Gesetzgebung dar. Im einzelnen sind aber Bedeutung und Wirkung auch nach den wichtigen Handschriftenfunden von V. Colorni vor 40 Jahren umstritten, denn die chronikalischen Quellen und die überlieferten Urkunden stimmen in ihren Aussagen keineswegs überein. Die Realität der berühmten Begegnung der Bologneser Doktoren mit dem Kaiser auf dem Reichstag ist erst kürzlich wieder bezweifelt worden.Die Tagung, deren Ergebnisse hier vorgelegt werden, sammelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Perspektiven auf die Entwicklung von weltlichem und kirchlichem Recht, Rechtswissenschaft und Gesetzgebung im 12. Jahrhundert, um den Hintergrund der Entwicklung vom Investiturstreit bis zu der staufischen renovatio im Blick zu halten. Dabei werden sowohl Theorie, Gesetzgebung wie auch die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt. Aufgrund dessen wird die These vertreten, daß aus der Verbindung des traditionellen mittelalterlichen Verfassungsrechts (Regalien, Lehnrecht, Landfrieden) mit dem schärferen, obrigkeitlichen Rechtsbegriff des römischen Rechts, wie er vor allem in der roncalischen Lex omnis iurisdictio zum Ausdruck kommt, ein von den Bologneser Rechtsgelehrten auf dem Reichstag vermittelter Ansatz zur Ausbildung eines öffentlichen Rechts entstanden sei. Diese Konzeption hat sich entgegen der herrschenden Meinung im Frieden von Konstanz 1183 bei der Einbeziehung des neuen, aus autonomer Wurzel entstandenen Verfassungskörpers der lombardischen Stadtkommunen bewährt, indem hier das Prinzip der Delegation aller gerichtlichen Gewalt anerkannt wird. Dies erscheint bemerkenswert angesichts dessen, daß in dieser Zeit in den Kommunen der Übergang vom Konsulat zum Podestariat stattfindet.
Aus diesem Kontext erklärt sich die Einbeziehung der fraglichen Gesetzestexte in den Textcorpus der justinianischen Kodifikation überwiegend über die Libri feudorum und damit
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in die Tradition des gelehrten Rechts; aber auch die diesbezügliche Randexistenz gerade der Lex omnis iurisdictio. Infolge dieser Einbeziehung spielen mittelalterliche Rechtsquellen in dem nunmehr aufkommenden wissenschaftlichen Diskurs über die Rechte des Herrschers neben den klassischen antiken Texten eine Rolle. Die so entwickelte Sicht rückt manche Quellen in das Licht einer neuen Interpretation, wie hier an mehreren Beispielen aus dem weltlichen wie kirchlichen Recht ausgeführt wird.
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Bibliographische Angaben
- 2007, 353 Seiten, Maße: 17,4 x 23,9 cm, Kartoniert (TB), Italienisch/Deutsch
- Herausgegeben von Dilcher, Gerhard; Quaglioni, Diego
- Herausgegeben: Gerhard Dilcher, Diego Quaglioni
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428125835
- ISBN-13: 9783428125838
Sprache:
Deutsch, Italienisch
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