Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO.
Zur Begrenzung des Kreises der Geförderten anhand personenbezogener Merkmale.
Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit...
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Produktinformationen zu „Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO. “
Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht.
Klappentext zu „Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO. “
»The Altruistic Advancement of the General Public as a Public-Benefit Purpose: Limiting the Group of Persons Benefiting from such Advancement Based on Personal Features« According to German tax law, a corporation may claim tax privileges on account of its serving directly and exclusively public-benefit purposes. In order to claim these tax privileges, the corporation is required to serve the altruistic advancement of the general public. In his work, the author analyses whether corporations may still benefit from tax privileges if they limit the group of persons benefiting from such advancement based on personal features such as gender or nationality.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO. “
1. Einleitung2. Einführung ins Gemeinnützigkeitsrecht: Historische Einführung - Wesentliche Voraussetzungen und Anwendungsbereich - Rechtsfolgen und wirtschaftliche Bedeutung der Gemeinnützigkeit - Verlust der Gemeinnützigkeit - Grundrechtlicher Schutz der Gemeinnützigkeit
3. 52 Abs. 1 AO in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung: Rechtsentwicklung - Heutiges Verständnis - Kritik der gegenwärtigen Auslegung
4. Förderung der Allgemeinheit und das Gemeinwohl: 52 Abs. 1 Satz 1 AO im Gemeinnützigkeitsrecht - Steuern als Beitrag zum Gemeinwohl - Steuervergünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen - Gemeinwohlkonflikte - Äquivalenz durch das Gemeinnützigkeitsrecht
5. Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal in 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal - Vergleichbare Gemeinwohltatbestände
6. Inhalt des Gemeinwohls in 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Verfassungsrechtliche Konkretisierung des Gemeinwohls - Prozedurale Gemeinwohlkriterien - Materiale Gemeinwohlkriterien
7. Praktische Anwendung auf problematische Fälle: Exkurs: Förderung der Allgemeinheit bei Ausschluss von Ausländern - Förderung der Allgemeinheit bei Diskriminierungen anhand des Geschlechts
8. Schluss: Zusammenfassung - Ausblick
Literatur- und Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Philipp Streckenbach
Philipp Streckenbach hat an der Universität Passau Rechtswissenschaften studiert (Erstes Staatsexamen 2015) und im Anschluss daran ein Jahr in Dundee/Schottland verbracht (LLM 2016). Nach dem Referendariat am Landgericht Ulm (Zweites Staatsexamen 2018) mit Stationen in der Deutschen Botschaft Nairobi und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften war er zwei Jahre als Rechtsanwalt im Steuerrecht in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Mannheim tätig, parallel dazu promovierte er an der Universität Passau. Seit 2020 arbeitet er in der Bundeszollverwaltung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Philipp Streckenbach
- 2021, 210 Seiten, Maße: 15,4 x 22,9 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428183169
- ISBN-13: 9783428183166
- Erscheinungsdatum: 28.10.2021
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