Die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen beim Betriebsübergang
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob der - auf den ersten Blick eindeutige - Wortlaut des Paragraphen 613a Abs. 1 Satz 2 BGB einschränkend ausgelegt werden kann, wenn der übertragene Betrieb seine Identität wahrt, mit der Folge der normativen...
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Klappentext zu „Die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen beim Betriebsübergang “
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob der - auf den ersten Blick eindeutige - Wortlaut des Paragraphen 613a Abs. 1 Satz 2 BGB einschränkend ausgelegt werden kann, wenn der übertragene Betrieb seine Identität wahrt, mit der Folge der normativen Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen. In Anlehnung an die Entscheidung des BAG vom 18.09.2002 wird untersucht, ob eine normative Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen von der Wahrung der Identität der einzelnen Betriebe abhängig ist, oder ob in diesen Fällen eine einschränkende Auslegung des Wortlauts von Paragraph 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur geboten ist, wenn alle Betriebe des Unternehmens bzw. alle vom Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung erfassten Betriebe übertragen werden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass der Wortlaut von Paragraph 613a Abs. 1 Satz 2 BGB einschränkend auszulegen ist, wenn der Bezugspunkt der jeweiligen Betriebsvereinbarung bei der Übertragung seine Identität wahrt. Weiter wird festgestellt, dass - entgegen der Auffassung des BAG - Einzel- und Gesamtbetriebsvereinbarungen unterschiedliche Bezugspunkte haben. Während Bezugspunkt einer Einzelbetriebsvereinbarung der einzelne Betrieb ist, bilden diesen bei Gesamtbetriebsvereinbarungen entsprechend der Zuständigkeitsvorschrift des Paragraphen 50 Abs. 1 BetrVG alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens, nicht aber die einzelnen Betriebe. In einem letzten Teil beschäftigt sich die Arbeit mit Folgeproblemen einer normativen Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, wobei insbesondere auf die Problematik der Normenkonkurrenz eingegangen wird.
Autoren-Porträt von Stephanie Braun
Stephanie Braun studierte Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians Universität Würzburg. Nach dem zweiten Staatsexamen war sie in einer internationalen Kanzlei in Hamburg mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht anwaltlich tätig. Heute ist sie Referentin für Grundsatzfragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts bei einer großen allgemeinen Versicherung in Wiesbaden. Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um ihre berufsbegleitende Promotion bei Herrn Professor Dr. Christoph Weber (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Würzburg).
Bibliographische Angaben
- Autor: Stephanie Braun
- 2006, 1. Auflage, 219 Seiten, Maße: 15,4 x 22,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Ergon
- ISBN-10: 3899135776
- ISBN-13: 9783899135770
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