Die Genehmigungsfähigkeit der unternehmensverbundenen Stiftung
Dissertationsschrift
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 4000 bis 5000 rechtsfähige Stiftungen des privaten Rechts. Eine Reihe von ihnen hält Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften oder fungiert gar selbst als Unternehmensträger. Die...
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Produktinformationen zu „Die Genehmigungsfähigkeit der unternehmensverbundenen Stiftung “
Klappentext zu „Die Genehmigungsfähigkeit der unternehmensverbundenen Stiftung “
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 4000 bis 5000 rechtsfähige Stiftungen des privaten Rechts. Eine Reihe von ihnen hält Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften oder fungiert gar selbst als Unternehmensträger. Die Genehmigungsfähigkeit derartiger "unternehmensverbundener Stiftungen" wurde bislang vornehmlich als im Ermessen der Stiftungsbehörden stehend betrachtet. Demgegenüber vertritt der Autor die These, daß das Verfassungsrecht den Abschied vom Genehmigungsermessen und den Übergang zu einer gebundenen Genehmigungspraxis erzwingt, deren Voraussetzungen sich analog dem Genehmigungstatbestand für den wirtschaftlichen Verein ( 21, 22 BGB) bestimmen.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Genehmigungsfähigkeit der unternehmensverbundenen Stiftung “
Aus dem Inhalt: Grundbegriffe des Stiftungsrechts und das Phänomen der unternehmensverbundenen Stiftung - Die Diskussion über die Genehmigungsfähigkeit der unternehmensverbunden Stiftung - Vom Konzessionssystem zum Normativsystem - Das Normativsystem der unternehmensverbundenen Stiftung - Die Unterscheidung zweier Stiftungsklassen in der Praxis.
Bibliographische Angaben
- Autor: Peter Rawert
- 1990, Neuausg., XXIV, 244 Seiten, Maße: 15,1 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631426178
- ISBN-13: 9783631426173
- Erscheinungsdatum: 01.02.1990
Pressezitat
"Dem Verfasser gebührt das Verdienst, die Problematik der Genehmigungsfähigkeit der unternehmensverbundenen Stiftung auf hohem theoretischem Niveau eingehend unter sorgfältiger Auswertung umfangreichen Schrifttums und der Rechtsprechung erörtert zu haben. Seine Arbeit stellt eine Bereicherung der stiftungsrechtlichen Literatur dar und wird der Diskussion über diese Frage neue Anstöße geben." (Frank Bartosch, Staatsanzeiger)Kommentar zu "Die Genehmigungsfähigkeit der unternehmensverbundenen Stiftung"
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