Die Heimatzuflucht nach 30 Absatz 3 Reichserbhofgesetz (REG) als Beispiel des anerbenrechtlichen Versorgungsprinzips in
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Das Recht auf Heimatzuflucht war wesentlicher Bestandteil des Versorgungsprinzips der "revolutionären" Erbhofgesetzgebung. Diese sollte der Ideologie von "Blut und Boden" durch wirtschaftliche Stärkung der bäuerlichen Bevölkerung als "Lebensquell der...
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Das Recht auf Heimatzuflucht war wesentlicher Bestandteil des Versorgungsprinzips der "revolutionären" Erbhofgesetzgebung. Diese sollte der Ideologie von "Blut und Boden" durch wirtschaftliche Stärkung der bäuerlichen Bevölkerung als "Lebensquell der nordischen Rasse" dienen. Bestimmte bäuerliche Betriebe wurden zu "Erbhöfen", die nur ungeteilt an einen ("arischen") Sohn vererbt werden durften. Weichende Erben erhielten Versorgungsrechte, so etwa das Recht auf Heimatzuflucht, das ihnen gegen Leistung angemessener Arbeitshilfe im Falle unverschuldeter Not Kost und Logis auf dem Hof gewährte.In der vorliegenden Arbeit werden die möglichen Ursprünge dieses Rechts und die Umsetzungsprobleme, die es im Dritten Reich aufwarf, beleuchtet. Die Bedeutung des Rechts nach Ende des Dritten Reiches und sein Verhältnis zu anderen Versorgungsansprüchen (etwa auf Sozialhilfe), mit denen es bis heute konkurriert, wird ebenso aufgezeigt wie seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, die im Ergebnis bejaht wird.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Heimatzuflucht nach 30 Absatz 3 Reichserbhofgesetz (REG) als Beispiel des anerbenrechtlichen Versorgungsprinzips in “
Inhaltsübersicht: 1. Vorbemerkung - 2. Heimatzufluchtsrecht weichender Erben vor 1933: Ursprung des Heimatzufluchtrechts in Europa - Zufluchtsrechte in deutschen Anerbengesetzen - Zufluchtsrechte in außerdeutschen Gesetzen - 3. Das Recht auf Heimatzuflucht nach17 Abs. 2 des Preußischen Bäuerlichen Erbhofrechts (PrEHR) vom 15.05.1933: Entstehung und Leitgedanken des PrEHR - Das Recht auf Heimatzuflucht nach
17 Abs. 2 PrEHR - Folgen der Einführung des Versorgungsprinzips des PrEHR - 4. Das Recht auf Heimatzuflucht nach
30 Abs. 3 Reichserbhofgesetz (REG) vom 29.09.1933:
17 Abs. 2 PrEHR als Fundament des
30 Abs. 3 REG - Natur des Rechts auf Heimatzuflucht nach
30 Abs. 3 REG - Inhalt des Rechts auf Heimatzuflucht nach
30 Abs. 3 REG - Ende des Rechts auf Heimatzuflucht - Abtretbarkeit und Pfändbarkeit des Heimatzufluchtrechts - Steuerliche Behandlung der Aufnahme - Eintragungsfähigkeit des Heimatzufluchtrechts im Grundbuch - Verfahrensrechtliche Regelung von Streitigkeiten über die Heimatzuflucht - Umfang der Entscheidungsbefugnis der Anerbenbehörden - 5. Das Recht auf Heimatzuflucht nach dem Kontrollratsgesetz (KRG) Nr. 45 vom 20.02.1947: Das Versorgungsprinzip als Entstehungsgrund des KRG Nr. 45 - Aufhebung der Vorschriften des REG durch das KRG Nr. 45 - Der Geltungsbereich des KRG Nr. 45 als Begrenzung des Rechts auf Heimatzuflucht - 6. Das Recht auf Heimatzuflucht im deutschen Recht der Nachkriegszeit: Das Recht auf Heimatzuflucht im Gebiet der westlichen Besatzungszonen - Das Recht auf Heimatzuflucht im Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone - 7. Verfassungsrechtliche Würdigung des Heimatzufluchtrechts: Widerspruch zum Grundgesetz, Art. 123 Abs. 1 GG - Zuordnung des Rechts, Art. 125 GG - 8. Verhältnis des Heimatzufluchtrechts zu anderen bundesrechtlichen Vorschriften: Verhältnis zu familienrechtlichen Unterhaltsvorschriften - Verhältnis zu den Vorschriften des BSHG - Verhältnis zu
170 Abs. 1 StGB - 9. Schlußbetrachtung - Literaturverzeichnis - Personen- und
Bibliographische Angaben
- Autor: Axel C. Buchenroth
- 2004, 1., Aufl., 375 Seiten, Maße: 14,6 x 22,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428111958
- ISBN-13: 9783428111954
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