Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung beim und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Dissertationsschrift
Der Versicherungsnehmer in der Rechtsschutzversicherung ist sich häufig nicht im klaren, welche Verhaltenspflichten auch und gerade nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles von ihm zu erfüllen sind. Der Autor erläutert diese gesetzlich und vertraglich...
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Produktinformationen zu „Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung beim und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles “
Klappentext zu „Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung beim und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles “
Der Versicherungsnehmer in der Rechtsschutzversicherung ist sich häufig nicht im klaren, welche Verhaltenspflichten auch und gerade nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles von ihm zu erfüllen sind. Der Autor erläutert diese gesetzlich und vertraglich normierten Pflichten nach ihrer theoretischen Einordnung und praktischen Auswirkung sowie die Folgen von eventuellen Verstössen. Dabei wird auch die Rolle des vom Versicherungsnehmer beauftragten Rechtsanwaltes ausführlich erörtert.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung beim und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles “
Aus dem Inhalt: U.a. Der beauftragte Rechtsanwalt - Die Zurechnung des (Fehl-)Verhaltens Dritter - Die "Rettungspflicht" nach 62 VVG - "Freiwillig" übernommene Nebenklagekosten im Strafverfahren - Pflicht zur Erhaltung der Regressmöglichkeit - Die "Führerscheinklausel" als Obliegenheit.
Bibliographische Angaben
- Autor: Gerd Kühborth
- 1988, Neuausg., XXXIV, 227 Seiten, Maße: 14,6 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631405111
- ISBN-13: 9783631405116
- Erscheinungsdatum: 01.09.1988
Pressezitat
"Es handelt sich um eine gewissenhafte und erschöpfende Darstellung der sich aus dem Titel ergebenden Gesamtproblematik." (Klau s Sperling, Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft)Kommentar zu "Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung beim und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles"
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