Die Schuldenhaftung nach 25 HGB beim Erwerb von unselbständigen Unternehmensteilen.
Dissertationsschrift
Der Erwerber eines Handelsgeschäftes haftet nach § 25 HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten, wenn das Handelsgeschäft im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworben worden ist und die weiteren...
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Produktinformationen zu „Die Schuldenhaftung nach 25 HGB beim Erwerb von unselbständigen Unternehmensteilen. “
Der Erwerber eines Handelsgeschäftes haftet nach § 25 HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten, wenn das Handelsgeschäft im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworben worden ist und die weiteren Voraussetzungen des § 25 HGB erfüllt sind. Ob eine Haftung des Erwerbers auch besteht, wenn er nur einen unselbständigen Unternehmensteil erwirbt, sagt das Gesetz nicht. Die Frage, ob eine analoge Anwendung des § 25 HGB auf den Fall des Erwerbs eines unselbständigen Unternehmensteils möglich und geboten ist, stellt sich in besonderem Maße, seitdem das Umwandlungsgesetz im Fall der Unternehmensspaltung, die einen wirtschaftlich vergleichbaren Fall betrifft, die gesamtschuldnerische Haftung von Veräußerer und Erwerber anordnet.
Die Ergebnisse der kontroversen Theorien zur dogmatischen Einordnung des § 25 HGB überzeugen im Hinblick auf die Frage der Erwerberhaftung bei unselbständigen Unternehmensteilen nicht. Diese Kritik ist der Ausgangspunkt für ein eigenes, weiterentwickeltes Haftungskonzept, das an die von Karsten Schmidt vertretene Theorie der Unternehmenskontinuität anknüpft. Die Haftung des Erwerbers entsteht infolge der kontinuierlichen Fortführung des Unternehmens, gibt dem Erwerber jedoch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Haftung zu lösen. Die Anwendung dieses Haftungskonzepts auf den Erwerb unselbständiger Unternehmensteile führt zu einer grundsätzlichen Haftung des Erwerbers für die in dem übernommenen Unternehmensteil begründeten Verbindlichkeiten, es sei denn, der Erwerber macht von den Möglichkeiten Gebrauch, sich von der Haftung zu lösen.
Klappentext zu „Die Schuldenhaftung nach 25 HGB beim Erwerb von unselbständigen Unternehmensteilen. “
Der Erwerber eines Handelsgeschäftes haftet nach 25 HGB für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten, wenn das Handelsgeschäft im Wege der Einzelrechtsnachfolge erworben worden ist und die weiteren Voraussetzungen des
25 HGB erfüllt sind. Ob eine Haftung des Erwerbers auch besteht, wenn er nur einen unselbständigen Unternehmensteil erwirbt, sagt das Gesetz nicht. Die Frage, ob eine analoge Anwendung des
25 HGB auf den Fall des Erwerbs eines unselbständigen Unternehmensteils möglich und geboten ist, stellt sich in besonderem Maße, seitdem das Umwandlungsgesetz im Fall der Unternehmensspaltung, die einen wirtschaftlich vergleichbaren Fall betrifft, die gesamtschuldnerische Haftung von Veräußerer und Erwerber anordnet.
Die Ergebnisse der kontroversen Theorien zur dogmatischen Einordnung des
25 HGB überzeugen im Hinblick auf die Frage der Erwerberhaftung bei unselbständigen Unternehmensteilen nicht. Diese Kritik ist der Ausgangspunkt für ein eigenes,weiterentwickeltes Haftungskonzept, das an die von Karsten Schmidt vertretene Theorie der Unternehmenskontinuität anknüpft. Die Haftung des Erwerbers entsteht infolge der kontinuierlichen Fortführung des Unternehmens, gibt dem Erwerber jedoch die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Haftung zu lösen. Die Anwendung dieses Haftungskonzepts auf den Erwerb unselbständiger Unternehmensteile führt zu einer grundsätzlichen Haftung des Erwerbers für die in dem übernommenen Unternehmensteil begründeten Verbindlichkeiten, es sei denn, der Erwerber macht von den Möglichkeiten Gebrauch, sich von der Haftung zu lösen.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Schuldenhaftung nach 25 HGB beim Erwerb von unselbständigen Unternehmensteilen. “
Inhaltsübersicht: Einleitung: Gründe für die Teilung eines Unternehmens - Schutz der Gläubiger bei Unternehmensteilung - Untersuchungsgegenstand - Gang der Untersuchung - 1. Teil: Kritik an der bisherigen Auffassung zu25 HGB: Heutiger Anwendungsbereich des
25 HGB - Regelungslücke - Vergleich der Interessenlage - Bisherige dogmatische Einordnung des
25 HGB - Ergebnis - 2. Teil: Plädoyer für ein weiterentwickeltes Haftungskonzept: Darstellung des weiterentwickelten Haftungskonzepts - Vorteile des entwickelten Haftungskonzepts - Folgerungen für unselbständige Unternehmensteile - Umfang der Haftung - Ergebnis - 3. Teil: Zuordnung der einzelnen Verbindlichkeit zum Unternehmensteil: Art der Verbindlichkeiten - Bestimmung der Zugehörigkeit der Verbindlichkeiten - Realisierung des Anspruchs nach
25 HGB analog durch die Gläubiger - Ergebnis - 4. Teil: Folgen der Erwerberhaftung für die Praxis: Folgen für die Sanierung von Unternehmen - Umgehungsschutz des Umwandlungsgesetzes - Änderung des
25 HGB? - 5. Teil: Ergebnisse: Tatbestand - Umfang der Haftung - Folgen - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Michaela Theißen
- 2000, 1., Aufl., XVIII, 212 Seiten, Maße: 15,6 x 23,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428098161
- ISBN-13: 9783428098163
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