Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach 66 ff. TKG.
Zur organisationsrechtlichen Verselbständigung staatlicher Verwaltungen am Beispiel der Privatisierung in der Telekommunikation.
Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der...
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Produktinformationen zu „Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach 66 ff. TKG. “
Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die §§ 66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.
Unter dem Aspekt der funktionellen Unabhängigkeit zeigt Klaus Oertel, daß die staatliche Verwaltung in ihrer Funktion als Regulierer sich von der staatlichen Verwaltung in ihrer Funktion als Unternehmer und Mehrheitseigner des größten regulierten Unternehmens isolieren muß. Unter dem Aspekt der politischen Unabhängigkeit ergibt sich, daß die Beschlußkammern der Regulierungsbehörde im Einzelfall frei von ministeriellen Weisungen entscheiden, also insoweit von tagespolitischer Einflußnahme abgekoppelt sind. Hiermit ist kein Verlust an effektiver demokratischer Legitimation verbunden. Das institutionelle Arrangement der Regulierungsbehörde offeriert vielmehr verfassungsrechtlich zulässige Variationen zum herkömmlichen Organisationsmodell einer hierarchischen Ministerialverwaltung.
Die Bedeutung dieser Variationen reicht über die Telekommunikation hinaus: Die Regulierungsbehörde demonstriert, wie der Staat in der verselbständigten Verwaltungseinheit gleichsam auf Distanz zu sich selber gehen kann. Erst aus dieser organisationsrechtlich gesicherten Distanz gegenüber einzelnen Verwaltungsinteressen kann dem Staat der grundgesetzlich aufgetragene Wandel von Verwaltungsaufgaben gelingen.
Klappentext zu „Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach 66 ff. TKG. “
Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die 66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.Unter dem Aspekt der funktionellen Unabhängigkeit zeigt Klaus Oertel, daß die staatliche Verwaltung in ihrer Funktion als Regulierer sich von der staatlichen Verwaltung in ihrer Funktion als Unternehmer und Mehrheitseigner des größten regulierten Unternehmens isolieren muß. Unter dem Aspekt der politischen Unabhängigkeit ergibt sich, daß die Beschlußkammern der Regulierungsbehörde im Einzelfall frei von ministeriellen Weisungen entscheiden, also insoweit von tagespolitischer Einflußnahme abgekoppelt sind. Hiermit ist kein Verlust an effektiver demokratischer Legitimation verbunden. Das institutionelle Arrangement der Regulierungsbehörde offeriert vielmehr verfassungsrechtlich zulässige Variationen zum herkömmlichen Organisationsmodell einer hierarchischen Ministerialverwaltung.
Die Bedeutung dieser Variationen reicht über die Telekommunikation hinaus: Die Regulierungsbehörde demonstriert, wie der Staat in der verselbständigten Verwaltungseinheit gleichsam auf Distanz zu sich selber gehen kann. Erst aus dieser organisationsrechtlich gesicherten Distanz gegenüber einzelnen Verwaltungsinteressen kann dem Staat der grundgesetzlich aufgetragene Wandel von Verwaltungsaufgaben gelingen.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach 66 ff. TKG. “
Inhaltsübersicht: Fragestellung - Erster Teil: Unabhängigkeit als organisationshistorische Konstante: Das PostVwG 1953: Daseinsvorsorge in der Leistungsverwaltung - Das PostStrukturG 1989: Gewinnung ordnungspolitischen Gestaltungsspielraums - Das PTNeuOG 1994: Ausrichtung auf das Privatisierungsprogramm - Das TKG 1996: Entscheidung für die Marktöffnung - Eine steuerungswissenschaftliche Bilanz - Zweiter Teil: Die funktionelle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde: Die Grundlagen der funktionellen Unabhängigkeit - Die Ziele der funktionellen Unabhängigkeit - Die Dimensionen der funktionellen Unabhängigkeit - Die Faktoren der funktionellen Unabhängigkeit - Die funktionelle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach66 ff. TKG - Fazit - Dritter Teil: Die politische Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde: Die Regulierungsbehörde als bundeseigene Verwaltung, Art. 87f Abs. 2 S. 2 GG - Die Regulierungsbehörde als weisungsgebundene Verwaltung - Die politische Unabhängigkeit der Organe - Vierter Teil: Die Einwirkung der Länder auf die Regulierungsbehörde - Fünfter Teil: Die gemeinschschaftsrechtliche Integration der Regulierungsbehörde - Sechster Teil: Resümee - Zusammenfassende Thesen - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Klaus Oertel
- 2000, 1., Aufl., 519 Seiten, Maße: 15,6 x 23,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428098498
- ISBN-13: 9783428098491
Rezension zu „Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach 66 ff. TKG. “
"Alles in allem handelt es sich um eine außerordentlich beeindruckende Untersuchung, die sich als Standardwerk zum Thema etablieren dürfte. Auf hohem sprachlichen und argumentativen Niveau präsentiert der Autor, der den Aufbau der Regulierungsbehörde zeitweilig als Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens unmittelbar begleiten konnte, seinen Lesern eine überzeugende und in sich stimmige Lösung. Grundlage hierfür bildet eine detaillierte verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und europarechtliche Analyse, die oben nur in Ansätzen wiedergegeben werden konnte. [...] Kritisch anzumerken ist allenfalls, daß der Autor hier und da etwas ausschweift, wodurch das Buch einen beachtlichen Umfang annimmt. [...] Der herausragenden wissenschaftlichen Leistung des Verf. tut dies selbstverständlich keinen Abbruch." Dr. Müller-Terpitz, in: Zeitschrift für das gesamte Recht der Telekommunikation, 2/2001
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"Alles in allem handelt es sich um eine außerordentlich beeindruckende Untersuchung, die sich als Standardwerk zum Thema etablieren dürfte. Auf hohem sprachlichen und argumentativen Niveau präsentiert der Autor, der den Aufbau der Regulierungsbehörde zeitweilig als Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens unmittelbar begleiten konnte, seinen Lesern eine überzeugende und in sich stimmige Lösung. Grundlage hierfür bildet eine detaillierte verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und europarechtliche Analyse, die oben nur in Ansätzen wiedergegeben werden konnte. [...] Kritisch anzumerken ist allenfalls, daß der Autor hier und da etwas ausschweift, wodurch das Buch einen beachtlichen Umfang annimmt. [...] Der herausragenden wissenschaftlichen Leistung des Verf. tut dies selbstverständlich keinen Abbruch." Dr. Müller-Terpitz, in: Zeitschrift für das gesamte Recht der Telekommunikation, 2/2001
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