Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG
Dissertationsschrift
Trotz der langen Historie des
179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die...
179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die...
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Produktinformationen zu „Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG “
Trotz der langen Historie des
179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
Klappentext zu „Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG “
Der erste Vorgänger des heutigen 179a AktG, der Gesamtvermögensgeschäfte einer Aktiengesellschaft von der Zustimmung der Hauptversammlung abhängig macht, findet sich bereits im HGB 1900. Nichtsdestotrotz ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, greifbare Kriterien zur Bestimmung des ganzen Gesellschaftsvermögens herauszuarbeiten. Daher ist die Vorschrift nach wie vor Diskussionsgegenstand, wie das 2019 ergangene BGH-Urteil zur analogen Anwendung auf die GmbH zeigt.Die Arbeit weist zunächst nach, dass der Schutzzweck der Norm sich nicht auch auf den Vermögensschutz erstreckt, sondern sich allein in der Dispositionsfreiheit der Aktionäre erschöpft. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien herausgearbeitet, anhand derer das ganze Gesellschaftsvermögen zu bestimmen ist. Nahezu alle in der Diskussion befindlichen Folgeprobleme der Norm lassen sich anschließend auf die dort gewonnenen Auslegungsergebnisse zurückführen.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG “
1. Einleitung2. Der Begriff des ganzen Vermögens1 Gesellschaftsvermögen -
2 Das ganze Gesellschaftsvermögen3. Tatbestandliche Folgefragen und Rechtsfolge des
179a Abs. 1 AktG
3 Berücksichtigung der Gegenleistung? -
4 Subjektives Element -
5 Sukzessive Veräußerungsvorgänge -
6 Das Verhältnis von
179a Abs. 1 AktG zu
311b Abs. 3 BGB -
7 Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen
179a Abs. 1 Satz 1 AktG4. Abgrenzungsfragen im unmittelbaren Anwendungsbereich des
179a AktG
8 Anwendbarkeit auf die aufgelöste Gesellschaft -
9 Anwendbarkeit bei konzerninternen Veräußerungen -
10 Anwendbarkeit bei Zusammenschlüssen unter Gleichen -
11 Anwendbarkeit auf Projektgesellschaften5. Entsprechende Anwendung auf andere Gesellschaftsformen
12 Analoge Anwendung des
179a Abs. 1 AktG auf die GmbH -
13 Beschlussanforderungen bei der analogen Anwendung auf die GmbH -
14 Analoge Anwendung des
179a Abs. 1 AktG auf Personengesellschaften -
15 Anwendung von
179a Abs. 1 AktG auf die KGaA6. ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Yannick Witt
Yannick Witt studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit dem Schwerpunktbereich im Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Ebendort fertigte er seine Dissertation zum Thema »Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG« unter Betreuung von Prof. Dr. Jens Koch an. Promotionsbegleitend war er in Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf im Bereich des Gesellschaftsrechts tätig. Seit Herbst 2020 absolviert er ein Postgraduiertenstudium an der University of Oxford (Magister Juris).
Bibliographische Angaben
- Autor: Yannick Witt
- 2021, 329 Seiten, Maße: 15,6 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428182049
- ISBN-13: 9783428182046
- Erscheinungsdatum: 03.03.2021
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