Die Versagung von Opferentschädigungsleistungen gemäss 2 Abs. 1 OEG
Zugleich ein Beitrag über Handhabung und Bedeutung von 2 Abs. 1 OEG in der Praxis
" 2 Abs. 1 OEG ist eine Disjunktion der Leiden, die Ergebnisse streut wie eine Schrotflinte." (Barth, SGb 1985, S. 314)
Die Arbeit untersucht die Handhabung des 2 Abs. 1 OEG in der Verwaltungspraxis und geht der Frage nach, ob Literatur, Rechtsprechung und...
Die Arbeit untersucht die Handhabung des 2 Abs. 1 OEG in der Verwaltungspraxis und geht der Frage nach, ob Literatur, Rechtsprechung und...
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Produktinformationen zu „Die Versagung von Opferentschädigungsleistungen gemäss 2 Abs. 1 OEG “
Klappentext zu „Die Versagung von Opferentschädigungsleistungen gemäss 2 Abs. 1 OEG “
" 2 Abs. 1 OEG ist eine Disjunktion der Leiden, die Ergebnisse streut wie eine Schrotflinte." (Barth, SGb 1985, S. 314)Die Arbeit untersucht die Handhabung des 2 Abs. 1 OEG in der Verwaltungspraxis und geht der Frage nach, ob Literatur, Rechtsprechung und Verwaltung seit Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes 1976 eine hinreichende Konkretisierung dieser generalklauselartigen Norm entwickelt haben. Daneben wird ein neues Konkretisierungskonzept erarbeitet und zur Diskussion gestellt, das u.a. die Funktion des 2 Abs. 1 OEG darin sieht, die Fälle zu erfassen, bei denen das Verhalten des Opfers das Unrecht des tätlichen Angriffs reduziert.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Versagung von Opferentschädigungsleistungen gemäss 2 Abs. 1 OEG “
Aus dem Inhalt: Die Konkretisierung des 2 Abs. 1 OEG in Literatur, Rechtsprechung und Verwaltung - Anwendung und Vermeidung des 2 Abs. 1 OEG in der Praxis - Versuch der eigenen Konkretisierung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Gudrun Doering-Striening
- 1988, Neuausg., 334 Seiten, Maße: 0,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3820411089
- ISBN-13: 9783820411089
- Erscheinungsdatum: 01.03.1988
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