Die Vorlageberechtigung von Sportschiedsgerichten zum Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV
Der Abschluss einer Schiedsvereinbarung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Teilnahme am sportlichen Wettkampf, ob diese nun in einer Satzung oder in einem zusätzlichen Vertrag enthalten ist. Daher werden Streitigkeiten im Sport grundsätzlich...
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Produktinformationen zu „Die Vorlageberechtigung von Sportschiedsgerichten zum Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV “
Der Abschluss einer Schiedsvereinbarung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Teilnahme am sportlichen Wettkampf, ob diese nun in einer Satzung oder in einem zusätzlichen Vertrag enthalten ist. Daher werden Streitigkeiten im Sport grundsätzlich von Schiedsgerichten entschieden, die auch das Unionsrecht zu beachten und anzuwenden haben. Aufgrund dieses Geltungsanspruches in sportrechtlichen Angelegenheiten stellt sich die Frage nach einer Vorlageberechtigung von Sportschiedsgerichten.
Klappentext zu „Die Vorlageberechtigung von Sportschiedsgerichten zum Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV “
»The Authority of Arbitral Courts for Sport to Request the Court of Justice of the European Union Referred to Art. 267 TFEU«In most cases athletes are required to sign a contract that directs disputes to arbitration before taking part in their chosen sport. So litigation in sport in principle is decided by arbitration panels. Their judgments must respect both the national law and the law of the European Union. Simultaneously the number of cases related to sports law increases steadily. It is important that arbitration panels in sport have the authority to request the CJEU to apply Article 267 of the TFEU.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Vorlageberechtigung von Sportschiedsgerichten zum Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV “
Erster Teil: EinleitungDer Fall Arjen Robben - Echte und unechte Schiedsgerichte
Zweiter Teil: Deskriptiver Ansatz
Der Kriterienkatalog des EuGH - Das Kriterium der obligatorischen Gerichtsbarkeit - Der fehlende Einfluss des Staates auf die Sportschiedsgerichtsbarkeit
Dritter Teil: Eigener Ansatz
Eigene Auslegung - Die Kriterien als bewegliches System - Der Court of Arbitration for Sport als »Gericht eines Mitgliedstaates« i.S.d. Art. 267 AEUV
Vierter Teil: Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Jan Axtmann
Der Autor studierte von 2004 bis 2010 Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Bologna, Italien. Das Referendariat absolvierte er von 2012 bis 2014 am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit Stationen unter anderem in Heidelberg und Sydney, Australien. Die Promotion erfolgte zu Beginn des Jahres 2015. Der Autor ist seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet in einer Mannheimer Rechtsanwaltskanzlei.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jan Axtmann
- 2015, 276 Seiten, Maße: 16,1 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428147529
- ISBN-13: 9783428147526
- Erscheinungsdatum: 30.11.2015
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