Elternunterhalt
Wenn Kinder zahlen sollen
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen. INHALTE- Basisinfo zur Unterhaltspflicht:...
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Produktdetails
Produktinformationen zu „Elternunterhalt “
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen. INHALTE
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
- Aktuell: Mit der Pflegereform
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
INHALTE
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
- Aktuell: Mit der Pflegereform
INHALTE
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
- Aktuell: Mit der Pflegereform
Lese-Probe zu „Elternunterhalt “
WER IST WEM ZUM UNTERHALT VERPFLICHTET?Gemäß
1601 BGB sind Verwandte in gerader in auf und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt
verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern
ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unter halt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach
1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.
Inhaltsverzeichnis zu „Elternunterhalt “
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht ausreicht,- in welchen Fällen das Sozialamt Unterhaltsansprüche an Sie stellt,- Wie Sie die amtlichen Berechnungen überprüfen,- wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren
Autoren-Porträt von Michael Baczko
Michael Baczko, geboren 1950 in Erlangen, hat zunächst den Beruf eines Industriekaufmanns erlernt und ausgeübt. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1990 auch als Fachanwalt für Sozialrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich hat er genaue Kenntnis der Bedürfnisse und Belange seiner Mandanten und ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
Bibliographische Angaben
- Autor: Michael Baczko
- 3., überarb. Auflage, 124 Seiten, Maße: 10,4 x 16,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Herausgegeben: Jürgen Fischer
- Verlag: Haufe
- ISBN-10: 3448092320
- ISBN-13: 9783448092325
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