Enteignung für Rohrleitungsvorhaben.
Gemeinwohlbezug, Gemeinwohlkonkretisierung und Gemeinwohlsicherung bei der Enteignung zugunsten Privater.
Die Arbeit prüft die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird diese Spielart der Enteignung einer...
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Produktinformationen zu „Enteignung für Rohrleitungsvorhaben. “
Die Arbeit prüft die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird diese Spielart der Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Im Ergebnis sind strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Sicherung des dauerhaften Gemeinwohlbezugs ist einzelfallabhängig zu beurteilen.
Klappentext zu „Enteignung für Rohrleitungsvorhaben. “
»Expropriation for Pipeline Projects. Common Good Reference, Concretisation of the Common Good and Safeguarding the Common Good in the Case of Expropriation in Favour of Private Parties«: The study examines the constitutional requirements for the legitimacy of expropriation in favour of private parties with regard to pipeline projects. This type of expropriation is subjected to a general analysis in a critical appraisal of constitutional court case law. As a result, stricter requirements than for expropriations in favour of the public sector are not constitutionally required. The safeguarding of the permanent public interest must be assessed on a case-by-case basis.
Inhaltsverzeichnis zu „Enteignung für Rohrleitungsvorhaben. “
A. EinleitungB. Spielarten der Enteignung: Enteignungsbegriff - Enteignung auf dem Gebiet des Rohrleitungsbaus: Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Gesetzliche Grundlage: Nebeneinander von Legal- und Administrativenteignung - Enteignung »zugunsten Privater«
C. Einfachgesetzliche Grundlagen für Enteignungen auf dem Gebiet des Rohrleitungsbaus: Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz - Rohrleitungsbau und Landesrecht
D. Enteignung zugunsten Privater im Lichte der Rechtsprechung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1981 (Gondelbahn) und Sondervotum Böhmers, BVerfGE 56, 266 - Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1984 (Energiewirtschaftsgesetz), BVerfGE 66, 248 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 (Prüfgelände Boxberg), BVerfGE 74, 264 - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (Garzweiler), BVerfGE 134, 242 - Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2016 (NRWRohrlG) - Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2017 (BWEthylRohrlG) - Aktueller Befund
E. Verfassungsrechtliche Voraussetzungen der Enteignung zugunsten Privater: Terminologisches Spektrum - Allgemeinwohl - Formelle Anforderungen an Enteignungsgesetze - Nachhaltigkeit des Gemeinwohlbezugs - Enteignungsrechtliche Verhältnismäßigkeit
F. Zusammenfassung in Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Lukas Carstensen
Lukas Carstensen studied law at the University of Münster from 2010 to 2015. After his legal clerkship in Münster, Düsseldorf and Berlin, he worked for a law firm in Essen from 2017 to 2021, then for the Federal Highway Authority, Bonn location. Since 2022, he is an in-house lawyer at Open Grid Europe GmbH in Essen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Lukas Carstensen
- 2022, 1. Auflage, 218 Seiten, Maße: 15,8 x 24,7 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428185889
- ISBN-13: 9783428185887
- Erscheinungsdatum: 03.05.2022
Pressezitat
»Ein besonderes Verdienst der Untersuchung und ein entscheidender Impuls für enteignungsrechtliche Debatten besteht darin, die Aufmerksamkeit stärker auf die allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen, die von einer vermeintlichen Sonderstellung der Enteignung zugunsten Privater gelegentlich überlagert zu werden drohen, zu lenken - insbesondere auf das Gesetzmäßigkeitsgebot und den (dauerhaften) Gemeinwohlbezug. Carstensen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur verfassungsrechtlichen Durchdringung der Enteignung.« Dr. Boas Kümper, in: Die Öffentliche Verwaltung, 3/2023
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