Fehlerhafter Gesellschafter und fehlerhaftes Organ
Zugleich eine Besprechung des Urteils BGHZ 196, 195
In seinem viel diskutierten Urteil zur fehlerhaften Aufsichtsratswahl (BGHZ 196, 195) verabschiedet sich der BGH endgültig von einer einheitlichen Anwendung der Lehre vom fehlerhaften Organ. Daniel Doetsch arbeitet zunächst die Lehre von der fehlerhaften...
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Produktinformationen zu „Fehlerhafter Gesellschafter und fehlerhaftes Organ “
In seinem viel diskutierten Urteil zur fehlerhaften Aufsichtsratswahl (BGHZ 196, 195) verabschiedet sich der BGH endgültig von einer einheitlichen Anwendung der Lehre vom fehlerhaften Organ. Daniel Doetsch arbeitet zunächst die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und die Lehre vom fehlerhaften Organ auf, bereinigt sie von Widersprüchen und vereint sie in einem stringenten allgemeinen Grundsatz. Anschließend zeigt er auf, dass die Aussagen des Urteils auch auf die Personengesellschaft anwendbar sind.
Klappentext zu „Fehlerhafter Gesellschafter und fehlerhaftes Organ “
»De Facto Corporation and Partnership and de Facto Executive Body«With the decision of the Federal Supreme Court (BGHZ 196, 195) concerning the defective election of members of the supervisory board the judicature started releasing case-by-case decisions without using an overall concept. Daniel Doetsch shows that the de facto corporation and partnership and the de facto executive body ground on the same base. Although he does not follow the opinion of the Federal Supreme Court, he demonstrates that the statements made in this decision can also be transferred on the de facto partnership.
Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und die Lehre vom fehlerhaften Organ sind miteinander im Zusammenhang stehende Grundsätze, die aus der gesellschaftsrechtlichen Praxis nicht hinwegzudenken sind. Die durch Gesetz angeordneten Rechtsfolgen der Unwirksamkeit bestimmter Maßnahmen sind zu starr und würden in der Praxis zu untragbaren Ergebnissen führen.
Daniel Doetsch untersucht den Zusammenhang beider Lehren zueinander, deckt Widersprüche und Ungenauigkeiten auf und stellt dann dar, dass beide Rechtsinstitute auf derselben Grundlage beruhen und auch dieselben Voraussetzungen haben. Nach einer Diskussion des zur fehlerhaften Aufsichtsratswahl ergangenen Urteils BGHZ 196, 195 zieht der Autor den Schluss, dass sämtliche Aussagen, die zu der einen Lehre getroffen werden, auch auf die andere Lehre übertragbar sind. Während sich die Rechtsprechung nicht durch Konsistenz, sondern zunehmend durch Einzelfallentscheidungen auszeichnet, schlägt der Autor ein stringentes und simples Anwendungskonzept vor.
Daniel Doetsch untersucht den Zusammenhang beider Lehren zueinander, deckt Widersprüche und Ungenauigkeiten auf und stellt dann dar, dass beide Rechtsinstitute auf derselben Grundlage beruhen und auch dieselben Voraussetzungen haben. Nach einer Diskussion des zur fehlerhaften Aufsichtsratswahl ergangenen Urteils BGHZ 196, 195 zieht der Autor den Schluss, dass sämtliche Aussagen, die zu der einen Lehre getroffen werden, auch auf die andere Lehre übertragbar sind. Während sich die Rechtsprechung nicht durch Konsistenz, sondern zunehmend durch Einzelfallentscheidungen auszeichnet, schlägt der Autor ein stringentes und simples Anwendungskonzept vor.
Inhaltsverzeichnis zu „Fehlerhafter Gesellschafter und fehlerhaftes Organ “
Einleitung1. Die Lehre der fehlerhaften Gesellschaft
Die Lehre der fehlerhaften Gesellschaft i.e.S. - Die Lehre vom fehlerhaften Gesellschafterbeitritt - Die Lehre vom fehlerhaften Gesellschafteraustritt - Die Lehre von der fehlerhaften Anteilsübertragung - Die Lehre vom fehlerhaften Geschäftsführer
2. Die Lehre vom fehlerhaften Organ
Grundlagen - Konkrete Anwendung
3. Das Urteil BGHZ 196, 195
Sachverhalt - Urteil des BGH - Kritik in der Literatur - Stellungnahme
4. Übertragung der Grundsätze auf andere Gesellschaftsformen
Übertragung auf die GmbH - Übertragung auf Personengesellschaften
5. Reform
Reformbedarf - Reformvorschlag
6. Zusammenfassung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Daniel Doetsch
Daniel Doetsch studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Münster und schloss das Studium im Jahr 2011 mit dem ersten Staatsexamen ab. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst am Landgericht Essen mit Stationen bei Kanzleien in Düsseldorf und London. Das zweite Staatsexamen absolvierte er im Jahr 2013. Im Anschluss daran begann die Forschung im Rahmen seiner Dissertation unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Barbara Grunewald an der Universität zu Köln.
Bibliographische Angaben
- Autor: Daniel Doetsch
- 2015, 203 Seiten, Maße: 15,9 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428146948
- ISBN-13: 9783428146949
- Erscheinungsdatum: 25.07.2015
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