Handbuch Insolvenz, m. CD-ROM
Insolvenzverfahren, Haftung, Gläubigerschutz, Sanierung und Auswege
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Die Krise eines Unternehmens durchläuft regelmäßige mehrere Stadien. Ab wann aber ist das Unternehmen insolvenzreif? Wann ist ein ERÖFFNUNGSGRUND(auch INSOLVENZGRUNDgenannt) gegeben, der dazu berechtigt - und häufig auch verpflichtet - einen INSOLVENZANTRAGzu stellen? Diese Fragen werden im folgenden Kapitel beantwortet.3.1 WANN SPRICHT MAN VON EINER UNTERNEHMENSKRISE?
Die Unternehmenskrise wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht als Zustand beschrieben, in dem eine AKUTE GEFAHR FÜR DAS UNTERNEHMENvorliegt, die dessen Fortbestand gefährdet oder sogar unmöglich macht. Es liegt eine EXISTENZBEDROHUNGdes Unternehmens vor. Aber nicht jedes Krisenstadium löst bereits die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dennoch kann der Geschäftsführer des Unternehmens bereits zum Zeitpunkt einer betriebswirtschaftlichen Krise Pflichten unterliegen.
So muss er regelmäßig Schwachstellen analysieren und Sanierungsmöglichkeiten prüfen. Versäumt er dies, kann er bei Verschulden gegenüber der Gesellschaft a u f Ersatz eines dadurch entstandenen Schadens haften (§ 43 GmbHG).
Wenn das Unternehmen nicht mehr kreditwürdig ist, also aufgrund unzureichender Vermögensverhältnisse von einem Dritten kein Darlehen bzw. kein Darlehen unter marktüblichen Bedingungen mehr erhält, spricht man häufig von einer rechtlichen Unternehmenskrise.
Ist die Unternehmenskrise festgestellt worden, sollte umgehend mit einer SANIERUNGSPRÜFUNGbegonnen werden. Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen noch sanierungsfähig und sanierungswürdig ist, sollte eine außergerichtliche Sanierung durchgeführt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Liquidation des Unternehmens zu betreiben oder bereits einen Insolvenzantrag wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" (§ 1 8 InsO) zu stellen. Dies ist sinnvoll, wenn die Sanierung des Unternehmens keine Aussicht auf Erfolg hat oder eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens betrieben werden soll - z. B. durch die
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Vorlage eines Insolvenzplans oder durch eine übertragende Sanierung (vgl. hierzu das Kapitel "Sanierungswege im Insolvenzverfahren").
Zu den möglichen SANIERUNGSMAßNAHMENgehört regelmäßig die Zufuhr von Eigenkapital durch die Gesellschafter bzw. Inhaber des Unternehmens.
Im Bereich der Gläubiger könnten folgende Maßnahmen erwogen werden:
- Forderungsverzichte,
- qualifizierte Rangrücktritte,
- Zahlungsaufschübe und
- Schuldumwandlungen.
Auch die Hilfe der bereits beteiligten Banken wird notwendig sein.
Mögliche Sanierungsbeiträge der Banken sind:
- Umschuldungen,
- Gewährung weiterer (Sanierungs-)Kredite,
- Forderungsverzicht,
- Rangrücktritt und
- Stundung.
Oftmals sind auch Sanierungsmaßnahmen im Personalbereich notwendig. Dies muss ggf. unter Beachtung des Tarifrechts und unter Mitwirkung des Betriebsrats geschehen.
PRAXIS-TIPP:
Die Unternehmenskrise ist grundsätzlich noch keine Insolvenz! Sie kann aber - je nach Stadium - Insolvenzantragspflichten auslösen.
Zu den möglichen SANIERUNGSMAßNAHMENgehört regelmäßig die Zufuhr von Eigenkapital durch die Gesellschafter bzw. Inhaber des Unternehmens.
Im Bereich der Gläubiger könnten folgende Maßnahmen erwogen werden:
- Forderungsverzichte,
- qualifizierte Rangrücktritte,
- Zahlungsaufschübe und
- Schuldumwandlungen.
Auch die Hilfe der bereits beteiligten Banken wird notwendig sein.
Mögliche Sanierungsbeiträge der Banken sind:
- Umschuldungen,
- Gewährung weiterer (Sanierungs-)Kredite,
- Forderungsverzicht,
- Rangrücktritt und
- Stundung.
Oftmals sind auch Sanierungsmaßnahmen im Personalbereich notwendig. Dies muss ggf. unter Beachtung des Tarifrechts und unter Mitwirkung des Betriebsrats geschehen.
PRAXIS-TIPP:
Die Unternehmenskrise ist grundsätzlich noch keine Insolvenz! Sie kann aber - je nach Stadium - Insolvenzantragspflichten auslösen.
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Inhaltsverzeichnis zu „Handbuch Insolvenz, m. CD-ROM “
Aus dem Inhalt:Wie Sie mit einer drohenden Insolvenz umgehen sollten bzw. wie mit (fast) insolventen Firmen zu verhandeln ist
- Was die GmbH-Reform für die Haftung bedeutet
- Änderungen in der Insolvenzordnung
- Besonderheiten der "Limited"
- Was kann der Geschäftsführer tun, wenn nach der Firmen- die Privatinsolvenz droht?
- Exkurse: Haftung des Geschäftsführers/Vorstands, InsO-Strafrecht (Bankrott, Untreue, Begriff der Überschuldung), Steuern in der Insolvenz, Glossar
Autoren-Porträt von Dirk Schulz, Ulrich Bert, Holger Lessing
Dr. Dirk Schulz ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter aus Frankfurt am Main und Darmstadt. Er berät Firmen vor und während des Insolvenzverfahrens, wickelt Insolvenzen ab oder vertritt Banken und Gläubiger im Insolvenzrecht.Ulrich Bert ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter aus Frankfurt am Main und Darmstadt. Er berät Firmen vor und während des Insolvenzverfahrens, wickelt Insolvenzen ab oder vertritt Banken und Gläubiger im Insolvenzrecht.Dr. Holger Lessing ist Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter aus Frankfurt am Main und Darmstadt. Er berät Firmen vor und während des Insolvenzverfahrens, wickelt Insolvenzen ab oder vertritt Banken und Gläubiger im Insolvenzrecht.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Dirk Schulz , Ulrich Bert , Holger Lessing
- 2009, 3., aktualisierte Auflage, 342 Seiten, Maße: 15,7 x 21,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448086517
- ISBN-13: 9783448086515
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