IFRS
Der Ratgeber zur erfolgreichen Anwendung von IFRS
Eine fundierte Einführung in die IFRS-Rechnungslegung. Sie erfahren im Detail, wie bei der Anwendung von IFRS vorzugehen ist: von der Bilanzierung und Bewertung bis zum Jahresabschluss und der Konsolidierung. Inklusive IFRS im Mittelstand und BilMoG....
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Produktinformationen zu „IFRS “
Eine fundierte Einführung in die IFRS-Rechnungslegung. Sie erfahren im Detail, wie bei der Anwendung von IFRS vorzugehen ist: von der Bilanzierung und Bewertung bis zum Jahresabschluss und der Konsolidierung. Inklusive IFRS im Mittelstand und BilMoG.
"Lüdenbach, IFRS" - das Standardwerk zum Thema!
Ausgehend vom HGB führt der Autor anschaulich und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Schitt für Schritt werden die Inhalte sämtlicher IFRS und IFRIC erläutert. Alle Beispiele beruhen auf der breiten Beratungs- und Gutachtererfahrung von Dr. Norbert Lüdenbach.
TOP-THEMEN DER 5. AUFLAGE
- Bilanzpolitik unter IFRS
- Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
- IFRS für den Mittelstand (IFRS SME)
- Eigenkapital bei Personengesellschaften
- Erstmalige Anwendung (IFRS 1)
- Hedge Accounting
- Konsolidierung nach IFRS
- Latente Steuern
- Rückstellungen
BESONDERS HILFREICH
- Zahlreiche Praxisbeispiele mit detaillierten Anwendungshinweisen
- Über 150 Prüfschemata
- Checklisten und Schaubilder
Klappentext zu „IFRS “
Eine fundierte Einführung in die IFRS-Rechnungslegung. Sie erfahren im Detail, wie bei der Anwendung von IFRS vorzugehen ist: von der Bilanzierung und Bewertung bis zum Jahresabschluss und der Konsolidierung. Inklusive IFRS im Mittelstand und BilMoG. "Lüdenbach, IFRS" - das Standardwerk zum Thema!
Ausgehend vom HGB führt der Autor anschaulich und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Schitt für Schritt werden die Inhalte sämtlicher IFRS und IFRIC erläutert. Alle Beispiele beruhen auf der breiten Beratungs- und Gutachtererfahrung von Dr. Norbert Lüdenbach.
TOP-THEMEN DER 5. AUFLAGE
- Bilanzpolitik unter IFRS
- Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
- IFRS für den Mittelstand (IFRS SME)
- Eigenkapital bei Personengesellschaften
- Erstmalige Anwendung (IFRS 1)
- Hedge Accounting
- Konsolidierung nach IFRS
- Latente Steuern
- Rückstellungen
BESONDERS HILFREICH
- Zahlreiche Praxisbeispiele mit detaillierten Anwendungshinweisen
- Über 150 Prüfschemata
- Checklisten und Schaubilder
Eine fundierte Einführung in die IFRS-Rechnungslegung. Sie erfahren im Detail, wie bei der Anwendung von IFRS vorzugehen ist: von der Bilanzierung und Bewertung bis zum Jahresabschluss und der Konsolidierung. Inklusive IFRS im Mittelstand und BilMoG.
"Lüdenbach, IFRS" - das Standardwerk zum Thema!
Ausgehend vom HGB führt der Autor anschaulich und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Schitt für Schritt werden die Inhalte sämtlicher IFRS und IFRIC erläutert. Alle Beispiele beruhen auf der breiten Beratungs- und Gutachtererfahrung von Dr. Norbert Lüdenbach.
TOP-THEMEN DER 5. AUFLAGE
- Bilanzpolitik unter IFRS
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- IFRS für den Mittelstand (IFRS SME)
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BESONDERS HILFREICH
- Zahlreiche Praxisbeispiele mit detaillierten Anwendungshinweisen
- Über 150 Prüfschemata
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"Lüdenbach, IFRS" - das Standardwerk zum Thema!
Ausgehend vom HGB führt der Autor anschaulich und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Schitt für Schritt werden die Inhalte sämtlicher IFRS und IFRIC erläutert. Alle Beispiele beruhen auf der breiten Beratungs- und Gutachtererfahrung von Dr. Norbert Lüdenbach.
TOP-THEMEN DER 5. AUFLAGE
- Bilanzpolitik unter IFRS
- Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
- IFRS für den Mittelstand (IFRS SME)
- Eigenkapital bei Personengesellschaften
- Erstmalige Anwendung (IFRS 1)
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BESONDERS HILFREICH
- Zahlreiche Praxisbeispiele mit detaillierten Anwendungshinweisen
- Über 150 Prüfschemata
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Lese-Probe zu „IFRS “
LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 2.4 (S. 51-53)2.4 FRAMEWORK: KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN DES IFRS ABSCHLUSSES
2.4.1 ZIELSETZUNG UND ELEMENTE DES JAHRESABSCHLUSSES
Als Zielsetzung der mit Jahresabschluss etwas unvollständig übersetzten Financial Statements wird im Framework die Befriedigung von Informationsbedürfnissen durch entscheidungsnützliche Informationen definiert (decision usefulness). Hierbei wird unterstellt, dass die Informationsbedürfnisse von Anteilseignern, Darlehensgebern, Öffentlichkeit usw. sich nicht grundsätzlich unterscheiden.
Als entscheidungsnützlich gelten Informationen über
- die Finanzlage, dargestellt insbesondere in der Bilanz,
- die Ertragslage (performance), dargestellt insbesondere in der GuV und der Gesamteinkommensrechnung und
- die Änderung der Finanzlage, dargestellt insbesondere in der Kapitalflussrechnung.
Ergänzt werden diese drei Kernelemente des Jahresabschlusses durch
- die notes (Anhang) sowie
- eine Eigenkapitalveränderungsrechnung.
2.4.2 NACHRANGIGKEIT DES VORSICHTSPSRINZIPS, PERIODENGERECHTE GEWINNERMITTLUNG ALS BASISAUFGABE
Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient unter anderem
- der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion),
- der Ermittlung der Steuern,
- der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie
- der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion).
Hier von einer Pluralität der Bilanzierungszwecke zu sprechen würde in die Irre führen: Dominierender Zweck der handelsrechtlichen Bilanz ist die Ermittlung und Begrenzung des ausschüttungsfähigen Gewinns. Vor diesem Hintergrund spielen Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip ihre prägenden Rollen. Der Kaufmann soll sich eher zu arm als zu reich rechnen. Der Gewinn und damit jedenfalls bei Kapitalgesellschaften der ausschüttungsfähige Betrag soll eher zu niedrig als zu hoch ausgewiesen werden. Diese
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Grundentscheidung des Handelsrechts kann erklären, warum
- Aktivierungswahlrechten (statt Aktivierungspflichten) in Sachen Ingangsetzungsaufwendungen, Firmenwert, Disagio und aktive latente Steuern kaum relevante Passivierungswahlrechte (sondern Passivierungspflichten) gegenüberstehen,
- Anschaffungskosten nur unter- und nicht überschritten werden dürfen und
- Verluste bereits dann auszuweisen sind, wenn sie drohen, Gewinne hingegen erst dann, wenn sie endgültig realisiert sind. Der Zusammenhang zwischen (1) Begrenzung des ausschüttungsfähigen Gewinns, (2) Gläubigerschutz und (3) Vorsichtsprinzip ist freilich weniger stringent, als es scheinen mag. Was zunächst die Ausschüttungsbegrenzung anbelangt, zeigen die Aktivierungswahlrechte der §§ 269 HGB (Ingangsetzungsaufwendungen) und 274 HGB (aktive latente Steuern), dass hierfür nicht zwingend der Bilanzansatz begrenzt werden muss. Werden Ingangsetzungsaufwendungen und latente Steuern in der Handelsbilanz aktiviert, so ist ein entsprechender Betrag im Eigenkapital gegen Ausschüttungen zu sperren. Analoge Regelungen sind auch für den Bereich der Bewertung denkbar. Z. B. kann man den Ansatz von selbst geschafften immateriellen Anlagen ohne Gläubigergefährdung erlauben, wenn mit dem Zuschreibungsbetrag eine Ausschüttungssperre einhergeht. Das BilMoG beschreitet gerade diesen Weg (vgl. Kapitel 15), Überdies entspringt die Annahme, eine vorsichtige Bewertung würde dem Gläubigerschutz am besten entsprechen, einem statischen und substanzwertorientierten Gedankengut. Wenn es heißt, dass der Kaufmann sich eher zu arm als zu reich rechnen soll, so steht damit die Vermögenslage im Focus des Interesses. Die Diskrepanz zur Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ist offensichtlich. Die Bewertung eines Unternehmens konzentriert sich gerade umgekehrt auf Ertragskraft und Ertragsaussichten. Wenn aber bei Kauf- und Investitionsentscheidungen über ein Unternehmen der Ertragswert die entscheidende Größe ist und Cashflow-Betrachtungen auch die heutige Kreditvergabepraxis dominieren, so vermag nicht mehr einzuleuchten, dass ein substanzwertorientiertes Vorsichtsprinzip dem Gläubigerschutz am besten diene. Bereits Eugen Schmalenbach hatte 1919 (!) in diesem Sinne argumentiert, dass eine dynamische Bilanz, die nicht den Vermögensstatus in den Mittelpunkt stelle, sondern einen vergleichbaren Periodenerfolg nicht nur der Selbstinformation des Kaufmanns, sondern auch den Gläubigerschutzerfordernissen am besten genüge. Da nur ein nachhaltiger Periodenerfolg die Liquidität der Unternehmung sichere, diene eine die Erfolgsentwicklung in den Mittelpunkt stellende Bilanzierung auch den Gläubigern in besserer Weise. Sie setze diese und den Kaufmann in die Lage, rechtzeitig zu erkennen, ob der Betrieb in gleicher Weise fortgeführt werden könne oder ob gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten seien. Zu den beiden Perspektiven des Gläubigerschutzes folgendes Beispiel: BEISPIEL Am 2.1.01 beginnt Bauunternehmer B mit dem Bau eines Bürogebäudes, Kosten 5 Mio. EUR, Vertragspreis 6 Mio. EUR. Am 31.12.01 sind die Arbeiten zu 80 % erledigt.
- Die HGB-GuV weist aus dem Projekt aus: für 01 keinen Umsatz und Gewinn, für 02 einen Umsatz von 6 Mio. EUR und einen Gewinn von 1 Mio. EUR.
- Die IFRS-GuV zeigt: einen Umsatz von 4,8 Mio. EUR (80 % von 6 Mio. EUR) und einen Gewinn von 0,8 Mio. EUR in 01, den Rest in 02. Welche Handhabung mehr dem Gläubigerschutz dient, kann nicht pauschal beantwortet werden:
- Kritiker der IFRS sehen bei einer Freigabe für den Einzelabschluss folgende Gefahr: Für 01 könnten 0,8 Mio. EUR ausgeschüttet, als Substanz dem Unternehmen entzogen werden. Sie stünden damit den Gläubigern nicht mehr zur Verfügung, falls das Unternehmen in 02 in die Insolvenz ginge.
- Kritiker des HGB weisen auf den Informationsaspekt des Gläubigerschutzes hin: Die in der HGB-GuV abgebildeten Umsatz und Gewinnzahlen für 01 und 02 stehen im Widerspruch zur tatsächlichen ökonomischen Entwicklung, deren Schwergewicht gerade in 01 liegt.
- Aktivierungswahlrechten (statt Aktivierungspflichten) in Sachen Ingangsetzungsaufwendungen, Firmenwert, Disagio und aktive latente Steuern kaum relevante Passivierungswahlrechte (sondern Passivierungspflichten) gegenüberstehen,
- Anschaffungskosten nur unter- und nicht überschritten werden dürfen und
- Verluste bereits dann auszuweisen sind, wenn sie drohen, Gewinne hingegen erst dann, wenn sie endgültig realisiert sind. Der Zusammenhang zwischen (1) Begrenzung des ausschüttungsfähigen Gewinns, (2) Gläubigerschutz und (3) Vorsichtsprinzip ist freilich weniger stringent, als es scheinen mag. Was zunächst die Ausschüttungsbegrenzung anbelangt, zeigen die Aktivierungswahlrechte der §§ 269 HGB (Ingangsetzungsaufwendungen) und 274 HGB (aktive latente Steuern), dass hierfür nicht zwingend der Bilanzansatz begrenzt werden muss. Werden Ingangsetzungsaufwendungen und latente Steuern in der Handelsbilanz aktiviert, so ist ein entsprechender Betrag im Eigenkapital gegen Ausschüttungen zu sperren. Analoge Regelungen sind auch für den Bereich der Bewertung denkbar. Z. B. kann man den Ansatz von selbst geschafften immateriellen Anlagen ohne Gläubigergefährdung erlauben, wenn mit dem Zuschreibungsbetrag eine Ausschüttungssperre einhergeht. Das BilMoG beschreitet gerade diesen Weg (vgl. Kapitel 15), Überdies entspringt die Annahme, eine vorsichtige Bewertung würde dem Gläubigerschutz am besten entsprechen, einem statischen und substanzwertorientierten Gedankengut. Wenn es heißt, dass der Kaufmann sich eher zu arm als zu reich rechnen soll, so steht damit die Vermögenslage im Focus des Interesses. Die Diskrepanz zur Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ist offensichtlich. Die Bewertung eines Unternehmens konzentriert sich gerade umgekehrt auf Ertragskraft und Ertragsaussichten. Wenn aber bei Kauf- und Investitionsentscheidungen über ein Unternehmen der Ertragswert die entscheidende Größe ist und Cashflow-Betrachtungen auch die heutige Kreditvergabepraxis dominieren, so vermag nicht mehr einzuleuchten, dass ein substanzwertorientiertes Vorsichtsprinzip dem Gläubigerschutz am besten diene. Bereits Eugen Schmalenbach hatte 1919 (!) in diesem Sinne argumentiert, dass eine dynamische Bilanz, die nicht den Vermögensstatus in den Mittelpunkt stelle, sondern einen vergleichbaren Periodenerfolg nicht nur der Selbstinformation des Kaufmanns, sondern auch den Gläubigerschutzerfordernissen am besten genüge. Da nur ein nachhaltiger Periodenerfolg die Liquidität der Unternehmung sichere, diene eine die Erfolgsentwicklung in den Mittelpunkt stellende Bilanzierung auch den Gläubigern in besserer Weise. Sie setze diese und den Kaufmann in die Lage, rechtzeitig zu erkennen, ob der Betrieb in gleicher Weise fortgeführt werden könne oder ob gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten seien. Zu den beiden Perspektiven des Gläubigerschutzes folgendes Beispiel: BEISPIEL Am 2.1.01 beginnt Bauunternehmer B mit dem Bau eines Bürogebäudes, Kosten 5 Mio. EUR, Vertragspreis 6 Mio. EUR. Am 31.12.01 sind die Arbeiten zu 80 % erledigt.
- Die HGB-GuV weist aus dem Projekt aus: für 01 keinen Umsatz und Gewinn, für 02 einen Umsatz von 6 Mio. EUR und einen Gewinn von 1 Mio. EUR.
- Die IFRS-GuV zeigt: einen Umsatz von 4,8 Mio. EUR (80 % von 6 Mio. EUR) und einen Gewinn von 0,8 Mio. EUR in 01, den Rest in 02. Welche Handhabung mehr dem Gläubigerschutz dient, kann nicht pauschal beantwortet werden:
- Kritiker der IFRS sehen bei einer Freigabe für den Einzelabschluss folgende Gefahr: Für 01 könnten 0,8 Mio. EUR ausgeschüttet, als Substanz dem Unternehmen entzogen werden. Sie stünden damit den Gläubigern nicht mehr zur Verfügung, falls das Unternehmen in 02 in die Insolvenz ginge.
- Kritiker des HGB weisen auf den Informationsaspekt des Gläubigerschutzes hin: Die in der HGB-GuV abgebildeten Umsatz und Gewinnzahlen für 01 und 02 stehen im Widerspruch zur tatsächlichen ökonomischen Entwicklung, deren Schwergewicht gerade in 01 liegt.
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Inhaltsverzeichnis zu „IFRS “
INHALT1 Strategien einer Anpassung der Rechnungslegung
1.1 Gesunder Konservativismus
1.2 Erfolgspotenziale internationaler Rechnungslegung
1.3 Notwendigkeit einer Harmonisierung der Rechnungslegung
1.4 Entscheidung zwischen IFRS und US-GAAP
1.5 Handelsrechtlicher Einzelabschluss, IFRS-Konzernabschluss
1.6 IFRS für den Einzelabschluss?
1.7 Zusammenfassung
2 Struktur und Grundannahmen des IFRS-Regelwerks
2.1 Organisation des IASC/IASB
2.2 EU-Endorsementverfahren
2.3 Aufbau des IFRS-Regelwerks
2.4 Framework: Konzeptionelle Grundlagen des IFRS-Abschlusses
2.5 IAS 1: Ausweis- und Gliederungsvorschriften
2.6 Wahlrechte benchmark treatment und allowed alternative treatment
2.7 Materiality-Grundsatz
2.8 True and fair presentation
2.9 Zusammenfassung
3 Immaterielles und Sachanlagevermögen
3.1 Ausweis und Untergliederung
3.2 Bilanzansatz
3.3 Bewertung
3.4 Sonderfälle
4 Finanzvermögen
4.1 Überblick
4.2 Beteiligungen und einfache Anteile
4.3 Forderungen und Ausleihungen
4.4 Wertpapiere und ähnliche Finanzinvestitionen
4.5 Finanzderivate und hedge accounting
4.6 EU-fair-value-Richtlinie, Änderung des HGB
4.7 Notes, insbesondere Beziehungen zu nahe stehenden Parteien
4.8 Zusammenfassung
5 Vorräte und Fertigungsaufträge
5.1 Überblick
5.2 Bewertung von Vorräten
5.3 Fertigungsaufträge
5.4 Ausweis und notes
5.5 Zusammenfassung
6 Eigenkapital
6.1 Ausweis und Abgrenzung
6.2 Eigene Anteile
6.3 Stock options Mitarbeiteroptionen
6.4 Notes
6.5 Zusammenfassung
7 Rückstellungen
7.1 Ausweis
7.2 Bilanzansatz
7.3 Bewertung
7.4 Sonderfall Pensionsrückstellungen und sonstige Arbeitnehmerrückstellungen
7.5 Notes
7.6 Zusammenfassung
8 Verbindlichkeiten
8.1 Ausweis
8.2 Bewertung
8.3 Notes
8.4 Zusammenfassung
9 Tatsächliche und latente Steuern
9.1 Überblick
9.2 Konzeptionelle Unterschiede zum Handelsrecht
9.3 Ausweis
9.4 Ansatz
9.5 Bewertung
9.6 Notes
9.7
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Zusammenfassung
10 Gewinn- und Verlustrechnung
10.1 Ausweisvorschriften
10.2 Erlös- und Ertragsrealisierung
10.3 Notes
10.4 Zusammenfassung
11 Weitere Abschlussbestandteile
11.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung
11.2 Kapitalflussrechnung
11.3 Notes Aufbau und Funktion des Anhangs
11.4 Zusammenfassung
12 Konzernabschluss
12.1 Überblick
12.2 Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis
12.3 Abschlussstichtag und Erstkonsolidierungszeitpunkt
12.4 Kapitalkonsolidierung
12.5 Weitere Vorschriften
12.6 Latente Steuern im Konzernabschluss
12.7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
12.8 Zusammenfassung
13 Einführung von IFRS
13.1 Einführungsplanung
13.2 Umstrukturierung der Finanzbuchhaltung
13.3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1
13.4 Zusammenfassung
14 Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB
15 Arbeitshilfen auf einen Blick
Literaturempfehlungen
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Stichwortverzeichnis
10 Gewinn- und Verlustrechnung
10.1 Ausweisvorschriften
10.2 Erlös- und Ertragsrealisierung
10.3 Notes
10.4 Zusammenfassung
11 Weitere Abschlussbestandteile
11.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung
11.2 Kapitalflussrechnung
11.3 Notes Aufbau und Funktion des Anhangs
11.4 Zusammenfassung
12 Konzernabschluss
12.1 Überblick
12.2 Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis
12.3 Abschlussstichtag und Erstkonsolidierungszeitpunkt
12.4 Kapitalkonsolidierung
12.5 Weitere Vorschriften
12.6 Latente Steuern im Konzernabschluss
12.7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
12.8 Zusammenfassung
13 Einführung von IFRS
13.1 Einführungsplanung
13.2 Umstrukturierung der Finanzbuchhaltung
13.3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1
13.4 Zusammenfassung
14 Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB
15 Arbeitshilfen auf einen Blick
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Stichwortverzeichnis
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Bibliographische Angaben
- Autor: Norbert Lüdenbach
- 2008, 5., Auflage, 370 Seiten, Maße: 16,8 x 23,9 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448082813
- ISBN-13: 9783448082814
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