IFRS
Erfolgreiche Anwendung von IFRS in der Praxis
Eine fundierte Einführung in die IFRS-Rechnungslegung: Von der Bilanzierung und Bewertung bis zum Jahresabschluss und der Konsolidierung erfahren Sie detailliert, wie Sie IFRS erfolgreich anwenden.
Leider schon ausverkauft
Buch
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „IFRS “
Eine fundierte Einführung in die IFRS-Rechnungslegung: Von der Bilanzierung und Bewertung bis zum Jahresabschluss und der Konsolidierung erfahren Sie detailliert, wie Sie IFRS erfolgreich anwenden.
Klappentext zu „IFRS “
"Lüdenbach, IFRS" - das Standardwerk zum Thema!Ausgehend vom HGB führt der Autor anschaulich und leicht verständlich in die IFRS-Rechnungslegung ein. Schritt für Schritt werden die Inhalte sämtlicher IFRS und IFRIC erläutert. Alle Beispiele beruhen auf der breiten Beratungs- und Gutachtererfahrung von Dr. Norbert Lüdenbach.
Inhalte:
Bilanzpolitik unter IFRS
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Eigenkapital: Besonderheiten bei Personengesellschaften
IFRS für den Mittelstand (SME-IFRS)
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 9)
Konzernabschluss: alle Änderungen zu Erst- und Folgekonsolidierung
Latente Steuern - IFRS und HGB im Vergleich
Sonderfall Pensions- und sonstige Arbeitnehmerrückstellungen
Besonders hilfreich:
Zahlreiche Praxisbeispiele mit detaillierten Anwendungshinweisen
neue Prüfschemata - jetzt insgesamt über 150
Checklisten und Schaubilder
Ein Buch für alle Fach- und Führungskräfte im Rechnungswesen, innovative Unternehmen und deren Berater.
Lese-Probe zu „IFRS “
LESEPROBE AUS DEM KAPITEL 2.4 (S. 51-53)2.4 FRAMEWORK: KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN DES IFRS ABSCHLUSSES
2.4.1 ZIELSETZUNG UND ELEMENTE DES JAHRESABSCHLUSSES
Als Zielsetzung der mit Jahresabschluss etwas unvollständig übersetzten FinancialStatements wird im Framework die Befriedigung von Informationsbedürfnissendurch entscheidungsnützliche Informationen definiert (decision usefulness). Hierbeiwird unterstellt, dass die Informationsbedürfnisse von Anteilseignern, Darlehensgebern,Öffentlichkeit usw. sich nicht grundsätzlich unterscheiden.Als entscheidungsnützlich gelten Informationen über- die Finanzlage, dargestellt insbesondere in der Bilanz,- die Ertragslage (performance), dargestellt insbesondere in der GuV und der Gesamteinkommensrechnung und- die Änderung der Finanzlage, dargestellt insbesondere in der Kapitalflussrechnung.Ergänzt werden diese drei Kernelemente des Jahresabschlusses durch- die notes (Anhang) sowie- eine Eigenkapitalveränderungsrechnung.
2.4.2 NACHRANGIGKEIT DES VORSICHTSPSRINZIPS, PERIODENGERECHTE GEWINNERMITTLUNG ALS BASISAUFGABEDie handelsrechtliche Rechnungslegung dient unter anderem- der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion),- der Ermittlung der Steuern,- der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie- der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern(Rechenschaftsfunktion).Hier von einer Pluralität der Bilanzierungszwecke zu sprechen würde in die Irreführen: Dominierender Zweck der handelsrechtlichen Bilanz ist die Ermittlung undBegrenzung des ausschüttungsfähigen Gewinns. Vor diesem Hintergrund spielenGläubigerschutz und Vorsichtsprinzip ihre prägenden Rollen. Der Kaufmann sollsich eher zu arm als zu reich rechnen. Der Gewinn und damit jedenfalls bei Kapitalgesellschaftender ausschüttungsfähige Betrag soll eher zu niedrig als zu hoch ausgewiesenwerden. Diese Grundentscheidung des Handelsrechts kann erklären,
... mehr
warum- Aktivierungswahlrechten (statt Aktivierungspflichten) in Sachen Ingangsetzungsaufwendungen,Firmenwert, Disagio und aktive latente Steuern kaum relevantePassivierungswahlrechte (sondern Passivierungspflichten) gegenüberstehen,- Anschaffungskosten nur unter- und nicht überschritten werden dürfen und- Verluste bereits dann auszuweisen sind, wenn sie drohen, Gewinne hingegen erstdann, wenn sie endgültig realisiert sind.Der Zusammenhang zwischen (1) Begrenzung des ausschüttungsfähigen Gewinns,(2) Gläubigerschutz und (3) Vorsichtsprinzip ist freilich weniger stringent, als esscheinen mag. Was zunächst die Ausschüttungsbegrenzung anbelangt, zeigen dieAktivierungswahlrechte der §§ 269 HGB (Ingangsetzungsaufwendungen) und 274HGB (aktive latente Steuern), dass hierfür nicht zwingend der Bilanzansatz begrenztwerden muss. Werden Ingangsetzungsaufwendungen und latente Steuern in derHandelsbilanz aktiviert, so ist ein entsprechender Betrag im Eigenkapital gegen Ausschüttungenzu sperren. Analoge Regelungen sind auch für den Bereich der Bewertungdenkbar. Z. B. kann man den Ansatz von selbst geschafften immateriellen Anlagenohne Gläubigergefährdung erlauben, wenn mit dem Zuschreibungsbetrag eineAusschüttungssperre einhergeht. Das BilMoG beschreitet gerade diesen Weg (vgl.Kapitel 15),Überdies entspringt die Annahme, eine vorsichtige Bewertung würde dem Gläubigerschutzam besten entsprechen, einem statischen und substanzwertorientiertenGedankengut. Wenn es heißt, dass der Kaufmann sich eher zu arm als zu reich rechnensoll, so steht damit die Vermögenslage im Focus des Interesses. Die Diskrepanzzur Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung ist offensichtlich. Die Bewertungeines Unternehmens konzentriert sich gerade umgekehrt auf Ertragskraft undErtragsaussichten. Wenn aber bei Kauf- und Investitionsentscheidungen über einUnternehmen der Ertragswert die entscheidende Größe ist und Cashflow-Betrachtungen auch die heutige Kreditvergabepraxis dominieren, so vermag nicht mehr einzuleuchten, dass ein substanzwertorientiertes Vorsichtsprinzip dem Gläubigerschutzam besten diene.Bereits Eugen Schmalenbach hatte 1919 (!) in diesem Sinne argumentiert, dass einedynamische Bilanz, die nicht den Vermögensstatus in den Mittelpunkt stelle, sonderneinen vergleichbaren Periodenerfolg nicht nur der Selbstinformation desKaufmanns, sondern auch den Gläubigerschutzerfordernissen am besten genüge. Danur ein nachhaltiger Periodenerfolg die Liquidität der Unternehmung sichere, dieneeine die Erfolgsentwicklung in den Mittelpunkt stellende Bilanzierung auch denGläubigern in besserer Weise. Sie setze diese und den Kaufmann in die Lage, rechtzeitigzu erkennen, ob der Betrieb in gleicher Weise fortgeführt werden könne oderob gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten seien.Zu den beiden Perspektiven des Gläubigerschutzes folgendes Beispiel: BEISPIELAm 2.1.01 beginnt Bauunternehmer B mit dem Bau eines Bürogebäudes, Kosten 5 Mio. EUR, Vertragspreis 6 Mio. EUR. Am 31.12.01 sind die Arbeiten zu 80 % erledigt.
- Die HGB-GuV weist aus dem Projekt aus: für 01 keinen Umsatz und Gewinn, für 02 einenUmsatz von 6 Mio. EUR und einen Gewinn von 1 Mio. EUR.
- Die IFRS-GuV zeigt: einen Umsatz von 4,8 Mio. EUR (80 % von 6 Mio. EUR) und einen Gewinn von 0,8 Mio. EUR in 01, den Rest in 02.Welche Handhabung mehr dem Gläubigerschutz dient, kann nicht pauschal beantwortet werden:- Kritiker der IFRS sehen bei einer Freigabe für den Einzelabschluss folgende Gefahr: Für 01könnten 0,8 Mio. EUR ausgeschüttet, als Substanz dem Unternehmen entzogen werden. Siestünden damit den Gläubigern nicht mehr zur Verfügung, falls das Unternehmen in 02 in dieInsolvenz ginge.
- Kritiker des HGB weisen auf den Informationsaspekt des Gläubigerschutzes hin: Die in derHGB-GuV abgebildeten Umsatz und Gewinnzahlen für 01 und 02 stehen im Widerspruch zurtatsächlichen ökonomischen Entwicklung, deren Schwergewicht gerade in 01 liegt.
- Die HGB-GuV weist aus dem Projekt aus: für 01 keinen Umsatz und Gewinn, für 02 einenUmsatz von 6 Mio. EUR und einen Gewinn von 1 Mio. EUR.
- Die IFRS-GuV zeigt: einen Umsatz von 4,8 Mio. EUR (80 % von 6 Mio. EUR) und einen Gewinn von 0,8 Mio. EUR in 01, den Rest in 02.Welche Handhabung mehr dem Gläubigerschutz dient, kann nicht pauschal beantwortet werden:- Kritiker der IFRS sehen bei einer Freigabe für den Einzelabschluss folgende Gefahr: Für 01könnten 0,8 Mio. EUR ausgeschüttet, als Substanz dem Unternehmen entzogen werden. Siestünden damit den Gläubigern nicht mehr zur Verfügung, falls das Unternehmen in 02 in dieInsolvenz ginge.
- Kritiker des HGB weisen auf den Informationsaspekt des Gläubigerschutzes hin: Die in derHGB-GuV abgebildeten Umsatz und Gewinnzahlen für 01 und 02 stehen im Widerspruch zurtatsächlichen ökonomischen Entwicklung, deren Schwergewicht gerade in 01 liegt.
... weniger
Inhaltsverzeichnis zu „IFRS “
<!-- Generated by XStandard version 2.0.1.0 on 2013-10-17T11:27:20 --><p>Vorwort zur 7. Auflage </p><p>Vorwort zur 1. Auflage </p><p>Zuordnung der Standards zu den Kapiteln </p><p>Abkürzungsverzeichnis </p><p>Perspektiven einer Internationalisierung der Rechnungslegung </p><ul><li>Der gesetzliche Rahmen . Vom BiRiliG zum BilReG </li><li>Erfolgspotenziale im Unternehmen </li><li>Das Nebeneinander von handelsrechtlichem Einzelabschluss und IFRS. Konzernabschluss </li><li>Zukunftsperspektiven </li><li>Die SME.IFRS und das BilMoG </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Struktur und Grundannahmen des IFRS-Regelwerks </p><ul><li>Organisation des IASB </li><li>EU-Endorsementverfahren </li><li>Aufbau des IFRS-Regelwerks </li><li>Framework: Konzeptionelle Grundlagen des IFRS-Abschlusses </li><li>IAS 1: Ausweis. und Gliederungsvorschriften </li><li>Materiality-Grundsatz </li><li>True and fair presentation </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Immaterielles und Sachanlagevermögen sowie investment properties </p><ul><li>Ausweis und Untergliederung </li><li>Bilanzansatz </li><li>Zugangsbewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten </li><li>Planmäßige Abschreibung </li><li>Außerplanmäßige Abschreibung </li><li>Wertaufholung und Neubewertung </li><li>Sonderfälle </li><li>Notes, insbesondere Anlagenspiegel </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Finanzvermögen </p><ul><li>Überblick </li><li>Beteiligungen und einfache Anteile </li><li>Forderungen und Ausleihungen </li><li>Sonstige
... mehr
finanzielle Vermögenswerte </li><li>Finanzderivate und hedge accounting </li><li>Notes, incl. Beziehungen zu nahestehenden Parteien </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Vorräte und Fertigungsaufträge </p><ul><li>Überblick </li><li>Ansatz von Vorräten </li><li>Bewertung von Vorräten </li><li>Fertigungsaufträge </li><li>Ausweis und notes </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Eigenkapital </p><ul><li>Ausweis und Abgrenzung </li><li>Sacheinlagen, einschließlich debt-for-equity-swaps </li><li>Stock options - Mitarbeiteroptionen </li><li>Notes </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Rückstellungen </p><ul><li>Ausweis </li><li>Bilanzansatz </li><li>Bewertung </li><li>Sonderfall: Pensionsrückstellungen und sonstige Arbeitnehmerrückstellungen </li><li>Notes </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Verbindlichkeiten </p><ul><li>Ausweis </li><li>Bewertung </li><li>Notes </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Tatsächliche und latente Steuern </p><ul><li>Überblick und Vergleich zum Handelsrecht </li><li>Der Zweck latenter Steuern nach dem temporary-Konzept </li><li>Ausweis </li><li>Ansatz </li><li>Bewertung </li><li>Notes </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Gewinn- und Verlustrechnung </p><ul><li>Ausweisvorschriften </li><li>Erlös- und Ertragsrealisierung </li><li>Notes </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Weitere Abschlussbestandteile </p><ul><li>Eigenkapitalveränderungsrechnung (im Verhältnis zur Gesamtergebnisrechnung) </li><li>Kapitalflussrechnung </li><li>Notes - Aufbau und Funktion des Anhangs </li><li>Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Konzernabschluss </p><ul><li>Überblick </li><li>Aufstellungspflicht und Konsolidierungskreis </li><li>Abschlussstichtag und Erstkonsolidierungszeitpunkt </li><li>Kapitalkonsolidierung </li><li>Weitere Vorschriften </li><li>Latente Steuern im Konzernabschluss </li><li>Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>Einführung von IFRS </p><ul><li>Einführungsplanung </li><li>Umstrukturierung der Finanzbuchhaltung </li><li>Eröffnungsbilanz nach IFRS1 </li><li>Zusammenfassung </li></ul><p>IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (SME-IFRS) </p><p>Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB </p><p>Arbeitshilfen auf einen Blick </p><p>Literaturempfehlungen </p><p>www-Adressen </p><p>Stichwortverzeichnis </p>
... weniger
Autoren-Porträt von Norbert Lüdenbach
Dr. Norbert Lüdenbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Certified Public Accountant und IAS-Experste bei der BDO Deutsche Warentreuhand AG
Bibliographische Angaben
- Autor: Norbert Lüdenbach
- 2013, 7., überarb. u. erw. Aufl., 420 Seiten, 68 Abbildungen, Maße: 17,4 x 24,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3648036602
- ISBN-13: 9783648036600
- Erscheinungsdatum: 11.09.2013
Kommentar zu "IFRS"
0 Gebrauchte Artikel zu „IFRS“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "IFRS".
Kommentar verfassen