Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen und deren Strafbarkeit nach § 299 StGB
Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe sportlicher Großereignisse ist regelmäßig Gegenstand sportrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Kritik. Internationale Sportverbände als Veranstalter entscheiden bei einer Vergabe nicht allein über den...
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Produktinformationen zu „Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen und deren Strafbarkeit nach § 299 StGB “
Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe sportlicher Großereignisse ist regelmäßig Gegenstand sportrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Kritik. Internationale Sportverbände als Veranstalter entscheiden bei einer Vergabe nicht allein über den Standort, sondern setzen mittels Austragungsbedingungen gezielt wirtschaftliche Interessen um.
Klappentext zu „Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen und deren Strafbarkeit nach § 299 StGB “
In regelmäßigen Abständen stimmen Delegierte von internationalen Sportverbänden über die Vergabe von sportlichen Großereignissen ab. Mit einer solchen Vergabe treffen Sportverbände keine bloße Standortentscheidung, sondern setzen im Rahmen ihrer Wettkampforganisation mittels Austragungsbedingungen gezielt wirtschaftliche Interessen um. Dank ihrer Veranstalterposition und der daraus resultierenden rechtlichen Gestaltungsmacht können Sportverbände die wirtschaftlichen Bedingungen für eine Vergabe festlegen und sich exklusive Vermarktungsrechte sichern. Die bestmögliche Umsetzung der wirtschaftlichen Ziele ist für den veranstaltenden Sportverband ebenso bedeutsam wie die Qualität der angebotenen Leistungen. Dies macht Vergabeentscheidungen besonders anfällig für Korruption.Die Autorin zeigt in dieser Doktorarbeit auf, dass eine Vergabeentscheidung, die sich nicht allein nach Geeignetheit und Qualität der angebotenen Leistungen richtet, den leistungsbezogenen und lauteren Wettbewerb stört und befasst sich mit der Frage:
Ist eine von Korruption beeinflusste Stimmabgabe bei einer Vergabeentscheidung über sportliche Großereignisse nach 299 StGB strafbar?
Inhaltsverzeichnis zu „Innerverbandliche Korruption bei der Vergabe von sportlichen Großveranstaltungen und deren Strafbarkeit nach § 299 StGB “
nhaltsverzeichnisAbkürzungsverzeichnis
EINLEITUNG
Gegenstand der Untersuchung
Begriffliche Klärungen
I. Sport
II. Spitzensport und Profisport
III. Vereine und Verbände
IV. Sportliche Großveranstaltung
V. Veranstalter und Ausrichter
Korruption
I. Korruption als Missbrauch von Machtbefugnissen
II. Bestechung im privaten Sektor: Entwicklungslinien
III. Gründe für eine Kriminalisierung von Korruption im privaten Sektor
IV. Entwicklung der Korruption im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen
Gang der Untersuchung
Teil I. Vergabe
Organisationsstrukturen - Verbandsorganisation im Profisport
I. Wettbewerbsorganisation im Verband
II. Der Fachverband in der Verbandspyramide
III. "Ein-Platz-Prinzip" und Monopolstellung
Verfahrenssystem "Vergabe"
I. Wahl des Systems
II. Faktisch kartellähnliche Stellung der Verbände
Vermarktung und rechtliche Strukturen
I. Kommerzialisierung des Sports
II. Geschäftsmodell FIFA
1. Veranstalter als Rechteinhaber
2. Rechtliche Regelungen bei Vergabe
II
aa) Ticketing und Hospitality
bb) Ausstrahlungsrechte und Medien
cc) Lizenzen für Merchandising und Marketing
dd) Sponsoring
III. Olympische Spiele
IV. Effekte für Austragungsland und Ausrichter
1. Effekte für das Austragungsland - Legacy
2. Effekte für den Ausrichter
V. Zwischenfazit zu Vergabe
Ablauf von Vergabeentscheidungen
I. Problemaufriss: Entscheidungshoheit des Entscheidungsträgerverbandes
II. Ablauf von Vergabeentscheidungen bei der FIFA Endrunde der Fussball>Weltmeisterschaft
Bewerbungsphase
2. Abstimmungsphase
3. Abstimmungsergebnis und Vertragsabschluss - Zugang der Willenserklärung als
Abschluss des Vergabeverfahrens
4. Einwirkungsmöglichkeiten in den verschiedenen Phasen
5. Entscheidungshoheit des Entscheidungsträgerverbandes
6. Fazit
III. Ablauf von Vergabeentscheidungen bei den Olympischen Spielen
III
Am Vergabeverfahren beteiligte Organe des IOC
2. Das Vergabeverfahren bei den Olympischen
... mehr
Spielen
3. Fazit
Teil II. Vereinsrechtrechtliche Grundstruktur von Verbänden und Vereinsautonomie
Rechtliche Struktur der Verbände als Entscheidungsträger bei der Vergabe
I. Verein und Verband
Vereine nach Schweizer Recht
2. Vereine nach BGB
II. Vereinszweck von Sportverbänden
III. Sportverbände und ihre wirtschaftliche Tätigkeit
Vereinsklassenabgrenzung - Abgrenzung des nicht wirtschaftlichen und
wirtschaftlichen Vereins
2. Nebenzweckprivileg als rechtliche Grenze der Vereinsstruktur
IV. Zurechnungsprobleme bei Auslagerung unternehmerischer Beteiligungen auf
Tochtergesellschaften
V. Internationale Sportverbände wie die FIFA oder das IOC
VI. Fazit
Autonomie des Sports versus staatlichem Sanktionsbedürfnis für korruptes Verhalten bei
innerverbandlichen Vergabeentscheidungen
I. Die Autonomie des Sports abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 GG - Besondere Werteordnung
des Sports
II. Vergabe als ein der Autonomie unterliegender Sachverhalt
Zuordnung der Stimmabgabe zum autonomen Bereich
2. Grenzen der Autonomie - staatliche Kontrolle im verbandsautonomen Bereich
aa) Differenzierungsansätze im autonomen Bereich
IV
(1) Modell Pfister
(2) Modell Fischer
bb) Einordnung der Vergabe
(1) Einordnung der Vergabe als sporttypisch
(2) Einordnung der Vergabe als zwecknotwendige Regelungen
(3) Einordnung der Vergabe im äußeren Bereich der Autonomie
(4) Fazit
Teil III. 299 StGB und seine Anwendbarkeit auf verbandsinterne Korruption bei einer
Vergabe
Grundlagen
I. Historie des 299 StGB
II. Dogmatik
III. Anwendbarkeit von 299 StGB auf internationale Sachverhalte bzw.
Strafanwendungsrecht
Wettbewerbsmodell des 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
I. Rechtsgutbegriff
1. Ermittlung des Rechtsguts bei 299 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StGB
2. Rechtsgutbündel oder der lautere Wettbewerb als alleiniges Kollektivrechtsgut
II. Spezifische Tatbestandsmerkmale des 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
Der relevante Sachverhalt
Beziehungen bei 299 StGB
V
3. Tatbestandsmerkmal "Wettbewerb"
aa) Einschränkung des Wettbewerbs in persönlicher Hinsicht - nur nationale
Verbände als Bieter
bb) Einschränkung des Wettbewerbs in persönlicher Hinsicht - Rotationsprinzip
und echter Wettbewerb
cc) Einschränkungen des Wettbewerbs in sachlicher Hinsicht - einheitliche
Regelung als Voraussetzung für Wettbewerb
dd) Monopol auf Seiten der FIFA
ee) Objektive Bewerbungskriterien als Voraussetzung für Wettbewerb
aa) Wettbewerb bereits bei Zulassung der Bewerbung - Bewerbungsphase
bb) Wettbewerb bereits in der Vorauswahl - Bewerbungsphase
cc) Wettbewerb in der Abstimmungsphase
4. Tatbestandsmerkmal "im geschäftlichen Verkehr"
aa) Wille des historischen Gesetzgebers
bb) Geschäftliches Handeln nach UWG - Verständnis
aa) Handeln mit Geschäftszweck bei Vergabe
bb) Vergabe als betriebsintern bzw. innerverbandlich
(1) Ausrichtung auf konkretes Geschäft - funktionales Verständnis
(2) Stellung des Mitgliedsverbands als Mitglied und als Außenstehender
(3) Geschäftsabschluss mit einem Außenstehenden
(4) Automatismus
(5) Einheitlicher Prozess
cc) Fazit
5. Tatbestandsmerkmal "als Beauftragter oder Angestellter" eines Unternehmens
VI
aa) FIFA - Kongressmitglied als Angestellter eines Unternehmens
bb) FIFA - Kongressmitglied als Beauftragter eines Unternehmens
(1) Funktion des Kongresses im Vergabeverfahren und bei der
Abstimmungsentscheidung
(2) Einflussmöglichkeit des Kongressmitglieds auf die FIFA
i. Qualifizierung als Entscheidungsträgerverband
ii. Handeln des Kongressmitglieds im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich
der FIFA
iii. Tatsächliches Einwirken auf den Ausgang der Vergabe
(3) Das Merkmal "als"
6. Tatbestandsmerkmal "bei dem Bezug von Waren und Dienstleistungen"
aa) Rechtliche Definition des Tatbestandsmerkmals "bei dem Bezug"
(1) Erfassung der umgekehrten Lieferrichtung - Extensive Auslegung
(2) Bezieher der Leistung bei Vergabe
bb) "Bei dem Bezug" in den verschiedenen Phasen der Vergabe
(1) Abstimmungsphase - Vergabeentscheidung als "bei dem Bezug"
i. Außenwirkung trotz vorgelagertem internen Willensbildungsprozess
(zeitliche Komponente)
ii. Willensbildung und Vertragsabschluss als einheitlicher Prozess (sachliche
Komponente)
(2) Bewerbungsphase - Vorauswahl als "bei dem Bezug"
(3) Bewerbungsphase - Zulassung der Bewerbung als "bei dem Bezug"
7. Tatbestandsmerkmal "Unternehmen"
VII
8. Tathandlung "Unrechtsvereinbarung" - Fordern, Sich-Versprechenlassen,
Annehmen
9. Tatbestandsmerkmal "Vorteil"
10. Tatbestandsmerkmal "Bevorzugung"
11. Tatbestandsmerkmal "in unlauterer Weise"
12. Tatbestandsmerkmal "Gegenleistung"
III. Ergebnis
C. Geschäftsherrenmodell 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB
I. Rechtsgut des 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB
II. Restriktive Auslegung des Geschäftsherrenmodells
III. Spezifische Tatbestandsmerkmale des 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB
Tatbestandsmerkmal "Unrechtsvereinbarung"
2. Tatbestandsmerkmal "Pflichtwidriges Handeln
3. Geschäftsbezogene Pflichtverletzung
4. Ohne Einwilligung des Unternehmens
ZUSAMMENFASSUNG
AUSBLICK
Literaturverzeichnis
Zeitschriftenartikel
Kommentare, Handbücher und Lexika
Dissertationen und Habilitationen
Lehrbücher und Festschriften
Quellenverzeichnis
3. Fazit
Teil II. Vereinsrechtrechtliche Grundstruktur von Verbänden und Vereinsautonomie
Rechtliche Struktur der Verbände als Entscheidungsträger bei der Vergabe
I. Verein und Verband
Vereine nach Schweizer Recht
2. Vereine nach BGB
II. Vereinszweck von Sportverbänden
III. Sportverbände und ihre wirtschaftliche Tätigkeit
Vereinsklassenabgrenzung - Abgrenzung des nicht wirtschaftlichen und
wirtschaftlichen Vereins
2. Nebenzweckprivileg als rechtliche Grenze der Vereinsstruktur
IV. Zurechnungsprobleme bei Auslagerung unternehmerischer Beteiligungen auf
Tochtergesellschaften
V. Internationale Sportverbände wie die FIFA oder das IOC
VI. Fazit
Autonomie des Sports versus staatlichem Sanktionsbedürfnis für korruptes Verhalten bei
innerverbandlichen Vergabeentscheidungen
I. Die Autonomie des Sports abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 GG - Besondere Werteordnung
des Sports
II. Vergabe als ein der Autonomie unterliegender Sachverhalt
Zuordnung der Stimmabgabe zum autonomen Bereich
2. Grenzen der Autonomie - staatliche Kontrolle im verbandsautonomen Bereich
aa) Differenzierungsansätze im autonomen Bereich
IV
(1) Modell Pfister
(2) Modell Fischer
bb) Einordnung der Vergabe
(1) Einordnung der Vergabe als sporttypisch
(2) Einordnung der Vergabe als zwecknotwendige Regelungen
(3) Einordnung der Vergabe im äußeren Bereich der Autonomie
(4) Fazit
Teil III. 299 StGB und seine Anwendbarkeit auf verbandsinterne Korruption bei einer
Vergabe
Grundlagen
I. Historie des 299 StGB
II. Dogmatik
III. Anwendbarkeit von 299 StGB auf internationale Sachverhalte bzw.
Strafanwendungsrecht
Wettbewerbsmodell des 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
I. Rechtsgutbegriff
1. Ermittlung des Rechtsguts bei 299 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StGB
2. Rechtsgutbündel oder der lautere Wettbewerb als alleiniges Kollektivrechtsgut
II. Spezifische Tatbestandsmerkmale des 299 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
Der relevante Sachverhalt
Beziehungen bei 299 StGB
V
3. Tatbestandsmerkmal "Wettbewerb"
aa) Einschränkung des Wettbewerbs in persönlicher Hinsicht - nur nationale
Verbände als Bieter
bb) Einschränkung des Wettbewerbs in persönlicher Hinsicht - Rotationsprinzip
und echter Wettbewerb
cc) Einschränkungen des Wettbewerbs in sachlicher Hinsicht - einheitliche
Regelung als Voraussetzung für Wettbewerb
dd) Monopol auf Seiten der FIFA
ee) Objektive Bewerbungskriterien als Voraussetzung für Wettbewerb
aa) Wettbewerb bereits bei Zulassung der Bewerbung - Bewerbungsphase
bb) Wettbewerb bereits in der Vorauswahl - Bewerbungsphase
cc) Wettbewerb in der Abstimmungsphase
4. Tatbestandsmerkmal "im geschäftlichen Verkehr"
aa) Wille des historischen Gesetzgebers
bb) Geschäftliches Handeln nach UWG - Verständnis
aa) Handeln mit Geschäftszweck bei Vergabe
bb) Vergabe als betriebsintern bzw. innerverbandlich
(1) Ausrichtung auf konkretes Geschäft - funktionales Verständnis
(2) Stellung des Mitgliedsverbands als Mitglied und als Außenstehender
(3) Geschäftsabschluss mit einem Außenstehenden
(4) Automatismus
(5) Einheitlicher Prozess
cc) Fazit
5. Tatbestandsmerkmal "als Beauftragter oder Angestellter" eines Unternehmens
VI
aa) FIFA - Kongressmitglied als Angestellter eines Unternehmens
bb) FIFA - Kongressmitglied als Beauftragter eines Unternehmens
(1) Funktion des Kongresses im Vergabeverfahren und bei der
Abstimmungsentscheidung
(2) Einflussmöglichkeit des Kongressmitglieds auf die FIFA
i. Qualifizierung als Entscheidungsträgerverband
ii. Handeln des Kongressmitglieds im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich
der FIFA
iii. Tatsächliches Einwirken auf den Ausgang der Vergabe
(3) Das Merkmal "als"
6. Tatbestandsmerkmal "bei dem Bezug von Waren und Dienstleistungen"
aa) Rechtliche Definition des Tatbestandsmerkmals "bei dem Bezug"
(1) Erfassung der umgekehrten Lieferrichtung - Extensive Auslegung
(2) Bezieher der Leistung bei Vergabe
bb) "Bei dem Bezug" in den verschiedenen Phasen der Vergabe
(1) Abstimmungsphase - Vergabeentscheidung als "bei dem Bezug"
i. Außenwirkung trotz vorgelagertem internen Willensbildungsprozess
(zeitliche Komponente)
ii. Willensbildung und Vertragsabschluss als einheitlicher Prozess (sachliche
Komponente)
(2) Bewerbungsphase - Vorauswahl als "bei dem Bezug"
(3) Bewerbungsphase - Zulassung der Bewerbung als "bei dem Bezug"
7. Tatbestandsmerkmal "Unternehmen"
VII
8. Tathandlung "Unrechtsvereinbarung" - Fordern, Sich-Versprechenlassen,
Annehmen
9. Tatbestandsmerkmal "Vorteil"
10. Tatbestandsmerkmal "Bevorzugung"
11. Tatbestandsmerkmal "in unlauterer Weise"
12. Tatbestandsmerkmal "Gegenleistung"
III. Ergebnis
C. Geschäftsherrenmodell 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB
I. Rechtsgut des 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB
II. Restriktive Auslegung des Geschäftsherrenmodells
III. Spezifische Tatbestandsmerkmale des 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB
Tatbestandsmerkmal "Unrechtsvereinbarung"
2. Tatbestandsmerkmal "Pflichtwidriges Handeln
3. Geschäftsbezogene Pflichtverletzung
4. Ohne Einwilligung des Unternehmens
ZUSAMMENFASSUNG
AUSBLICK
Literaturverzeichnis
Zeitschriftenartikel
Kommentare, Handbücher und Lexika
Dissertationen und Habilitationen
Lehrbücher und Festschriften
Quellenverzeichnis
... weniger
Autoren-Porträt von Ricarda Antonie Kleine
Ricarda Kleine studierte Rechtswissenschaft an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München und an der Université de Lausanne. Im Anschluss an die Erste Juristische Staatsprüfung absolvierte sie an der Universität Stellenbosch (Südafrika) ein LL.M.-Studium. Nach Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung begann die Autorin ihre Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel. Sie arbeitete promotionsbegleitend als Rechtsanwältin in einer Münchner Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz.
Bibliographische Angaben
- Autor: Ricarda Antonie Kleine
- 2023, Neuausgabe, 242 Seiten, Maße: 14,8 x 21 cm, Gebunden, Deutsch
- Herausgegeben: Christoph Vedder
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 3631908768
- ISBN-13: 9783631908761
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