Jus in bello after September 11, 2001
The relationship between jus ad bellum and jus in bello and the requirements for status as prisoner of war
(Sprache: Englisch)
Das Kriegsführungsrecht (jus ad bellum) und das humanitäre Kriegsrecht (jus in bello) sind auf vielfältige Weise verflochten. So hat etwa die Anwendung von Waffengewalt zur Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charter) Auswirkungen auf die Qualifikation als...
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Klappentext zu „Jus in bello after September 11, 2001 “
Das Kriegsführungsrecht (jus ad bellum) und das humanitäre Kriegsrecht (jus in bello) sind auf vielfältige Weise verflochten. So hat etwa die Anwendung von Waffengewalt zur Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charter) Auswirkungen auf die Qualifikation als Kombattant und Kriegsgefangener. Die vorliegende Arbeit untersucht das Kriegsrecht, das Recht zum Krieg und den Gefangenenstatus auch mit Blick auf die Entwicklung seit den Anschlägen vom 11. September 2001. Sie liefert das juristische Hintergrundwissen, um eines der am meisten diskutierten völkerrechtlichen Problemfelder in "Zeiten des Krieges" richtig beurteilen zu können.Die Arbeit richtet sich an Völkerrechter in Ministerien und Militär, an völkerrechtlich tätige Anwälte und an Studenten des Völkerrechts. Der Verfasser war 2004 als Rechtsberater der Norwegischen ISAF-Streitkräfte in Afghanistan tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Magne Frostad
- 2005, 1. A., 212 Seiten, Maße: 15,2 x 23 cm, Kartoniert (TB), Englisch
- Mitarbeit: Frostad, Magne
- Verlag: Nomos
- ISBN-10: 3832911790
- ISBN-13: 9783832911799
- Erscheinungsdatum: 19.04.2005
Sprache:
Englisch
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