Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238-342e HGB)
Der Kommentar:
Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rechnungslegungsrecht den...
Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rechnungslegungsrecht den...
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Produktinformationen zu „Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238-342e HGB) “
Klappentext zu „Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht (§§ 238-342e HGB) “
Der Kommentar:Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rechnungslegungsrecht den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungslegungsmethoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis.
Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechtsformen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern.
Inhalt:
- Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungsrechts für alle Rechtsformen:
- Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in 238-261 HGB
- Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in 264-330
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder 331-335b HGB
- Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in 336-339
- Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in 340a-o und 341a-p
- Prüfstelle für Rechnungslegung 342b-e
Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinnverwendung und Prüfung maßgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechenden Basisvorschriften des HGB miterörtert.
Die Autoren:
Das renommierte Autorenteam setzt sich zu gleichen Teilen aus Hochschullehrern und Praktikern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) zusammen, die gleiche Aufteilung besteht zwischen Betriebswirten und Juristen. Es sind dies im
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Einzelnen:
Prof. Dr. Otto Altenburger, Universität Wien / Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf / Prof. Dr. Thomas Berndt, Universität St. Gallen / WP/StB Dr. Ulrich Braun, Deloitte & Touche, Düsseldorf / RA Dr. Michael Burg, Flick Gocke Schaumburg, Bonn / WP/StB Marc Böhlhoff, Deloitte & Touche, Düsseldorf / Prof. Dr. Dr. h.c. Carsten Peter Claussen, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf / Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Universität Düsseldorf / Prof. Dr. Jens Ekkenga, Universität Gießen / WP/StB Prof. Dr. Michael Korth, Gentsch Korth & Coll., Hannover sowie Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V./ Prof. Dr. Ulrich Prinz, Flick Gocke Schaumburg, Bonn / Prof. Dr. Gerhard Scherrer, Universität Regensburg / RA/StB/WP Dr. Welf Müller, Linklaters, Frankfurt/Main / Dr. Dirk Zetzsche, Universität Düsseldorf.
Zielgruppe:
Rechts-, Steuer- und Finanzabteilungen in Unternehmen und deren Berater, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Institutionen und Verwaltung (Wirtschafts- und Berufsverbände, (Finanz-)Behörden, Gerichte) sowie wissenschaftlich interessiert Benutzer.
Kurztext:
Wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Darstellung des neuen HGB-Bilanzrechts.
Rechtsgebiete:
Handels- und Bilanzrecht
Prof. Dr. Otto Altenburger, Universität Wien / Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf / Prof. Dr. Thomas Berndt, Universität St. Gallen / WP/StB Dr. Ulrich Braun, Deloitte & Touche, Düsseldorf / RA Dr. Michael Burg, Flick Gocke Schaumburg, Bonn / WP/StB Marc Böhlhoff, Deloitte & Touche, Düsseldorf / Prof. Dr. Dr. h.c. Carsten Peter Claussen, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf / Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Universität Düsseldorf / Prof. Dr. Jens Ekkenga, Universität Gießen / WP/StB Prof. Dr. Michael Korth, Gentsch Korth & Coll., Hannover sowie Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V./ Prof. Dr. Ulrich Prinz, Flick Gocke Schaumburg, Bonn / Prof. Dr. Gerhard Scherrer, Universität Regensburg / RA/StB/WP Dr. Welf Müller, Linklaters, Frankfurt/Main / Dr. Dirk Zetzsche, Universität Düsseldorf.
Zielgruppe:
Rechts-, Steuer- und Finanzabteilungen in Unternehmen und deren Berater, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Institutionen und Verwaltung (Wirtschafts- und Berufsverbände, (Finanz-)Behörden, Gerichte) sowie wissenschaftlich interessiert Benutzer.
Kurztext:
Wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Darstellung des neuen HGB-Bilanzrechts.
Rechtsgebiete:
Handels- und Bilanzrecht
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Der Kommentar:
Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanz¬rechts¬moderiniesierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rech-nungslegungsrecht den internationalen Rechnungs¬legungs¬standards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungs¬legungs¬methoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis.
Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechts-formen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern.
Inhalt Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungs¬rechts für alle Rechts-formen:
- Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in §§ 238 - 261 HGB
- Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in §§ 264 - 330
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder §§ 331-335b HGB
- Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in §§ 336-339
- Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in §§ 340a-o und §§ 341a-p
- Prüfstelle für Rechnungslegung §§ 342b-e
Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinn¬verwendung und Prüfung maßgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der §§ 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechen-den Basisvorschriften des HGB miterörtert.
Wissenschaft und Praxis der Rechnungslegung befindet sich im Umbruch. Im April 2009 ist das Bilanz¬rechts¬moderiniesierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten, dessen erklärtes Ziel es ist, das deutsche Rech-nungslegungsrecht den internationalen Rechnungs¬legungs¬standards (IFRS/IAS) anzunähern. Der daraus resultierende Dialog tradierter deutscher und angelsächsisch geprägter Rechnungs¬legungs¬methoden führt zu umfangreichen Änderungen in der Praxis.
Diese interessante Herausforderung ist Anlass, die in erster und zweiter Auflage im Rahmen des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Kommentierung auf alle Rechts-formen zu erweitern und als eigenständigen Kommentar auszugliedern.
Inhalt Der Kommentar enthält die Kommentierung des gesamten HGB-Rechnungslegungs¬rechts für alle Rechts-formen:
- Allgemeine, für alle Kaufleute geltenden Vorschriften in §§ 238 - 261 HGB
- Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in §§ 264 - 330
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder §§ 331-335b HGB
- Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften in §§ 336-339
- Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige in §§ 340a-o und §§ 341a-p
- Prüfstelle für Rechnungslegung §§ 342b-e
Das Recht des Jahresabschlusses, seiner Prüfung und seiner Offenlegung folgt dem numerischen Aufbau des HGB. Die für Jahresabschluss, Gewinn¬verwendung und Prüfung maßgeblichen Sondervorschriften für die einzelnen Kapitalgesellschaften, z.B. der §§ 150, 152, 158 und 160 AktG, werden bei den entsprechen-den Basisvorschriften des HGB miterörtert.
Autoren-Porträt
Das renommierte Autorenteam setzt sich zu gleichen Teilen aus Hochschullehrern und Praktikern (Wirt-schaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) zusammen, die gleiche Aufteilung besteht zwischen Be-triebswirten und Juristen. Es sind dies im Einzelnen:Prof. Dr. Otto Altenburger, Universität Wien / Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf / Prof. Dr. Thomas Berndt, Universität St. Gallen / WP/StB Dr. Ulrich Braun, Deloitte & Touche, Düsseldorf / RA Dr. Michael Burg, Flick Gocke Schaumburg, Bonn / WP/StB Marc Böhlhoff, Deloitte & Touche, Düsseldorf / Prof. Dr. Dr. h.c. Carsten Peter Claussen, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf / Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Universität Düsseldorf / Prof. Dr. Jens Ekkenga, Universität Gießen / WP/StB Prof. Dr. Michael Korth, Gentsch Korth & Coll., Hannover sowie Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V./ Prof. Dr. Ulrich Prinz, Flick Gocke Schaumburg, Bonn / Prof. Dr. Ger-hard Scherrer, Universität Regensburg / RA/StB/WP Dr. Welf Müller, Linklaters, Frankfurt/Main / Dr. Dirk Zetzsche, Universität Düsseldorf.
Bibliographische Angaben
- 2010, 2790 Seiten, Maße: 17,9 x 25,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Herausgegeben: Carsten Peter Claussen, Gerhard Scherrer
- Verlag: Heymanns
- ISBN-10: 3452271560
- ISBN-13: 9783452271563
- Erscheinungsdatum: 27.12.2010
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