Konz 2008 - 1000 ganz legale Steuertricks
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1000 ganz legale Steuertricks 2008 von Franz Konz
LESEPROBE
Wehe dem Staat, der dem Volk durch zu hohe Steuern die Lust am Arbeiten nimmt.
(Steuerprofessor Eugen Schmalenbach, Universität Köln)
I. Allgemeine Steuertipps
1. Steuervergünstigungen
Neben der Verpflichtung zum Zahlen hast Du das Recht, ich meine sogar geradezu die Pflicht, Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die Steuervergünstigungen werden nicht aus Gnade und Barmherzigkeit gewährt, sondern stehen Dir gesetzmäßig zu. Steuervergünstigungen holst Du dadurch heraus, dass Du sie in der Steuererklärung geltend machst. Es sind im Groben:
Zulagen und Zuschüsse (z.B. Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage für die private Altersversorgung), steuerfreie Einnahmen, berufliche Ausgaben (Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben), persönliche, aber durch Gesetz begünstigte Aufwendungen in Form von Sonderausgaben oder außergewöhnliche Kosten der privaten Lebensführung (außergewöhnliche Belastung), Inanspruchnahme von Sonderfreibeträgen. Das sind hauptsächlich: Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibetrag, Freibetrag für Alleinerziehende, Körperbehindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag, Inanspruchnahme von Kürzungen beim Steuertarif, wie z. B. der Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte, Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Steuerabzug für Parteispenden,
Abzug aller betrieblichen Ausgaben, Bildung von steuersparenden Rücklagen, Verlagerung von Einnahmen (bei Überschussrechnung z.B. einfach die Rechnung später oder früher ausstellen), vertragliche Abmachungen, z.B. Arbeitsverträge, Mietverträge oder Darlehensverträge mit Angehörigen, Rechtsformänderungen des Unternehmens, Auswerten der wichtigsten diesbezüglichen Gesetzeslücken (die Dir der Verfasser hier auftut).
Das Steuerrecht ist der sich ständig wiederholende Versuch, manischdepressives Irresein als Ausfluss höchster Vernunft darzustellen.
(Der Verfasser)
2. Die Jahres(Abschnitts)Besteuerung, die Einkommensteuerprogression und das Existenzminimum
Die Jahresabschnittsbesteuerung ist eines der grundlegenden Prinzipien Ca der Einkommensteuer. Dahinter verbirgt sich die Regelung des § 25 EStG, nach der die Einkommensteuer im Jahresrhythmus nach dem Einkommen berechnet und erhoben wird, das Du in dem jeweiligen Kalenderjahr bezogen hast. Für die Höhe der Steuer ist es also unter Umständen entscheidend, in welchem Jahr Dein Einkommen anfällt. Steigt der Steuersatz, wie im Vergleich von 2006 zu 2007 durch die sog. Reichensteuer auf Einkommen über 250 000 €1 500 000 € (Alleinstehende/Verheiratete), lohnt es sich für Besserverdiener, Teile des Einkommens schon 2006 zu besteuern. Wer dagegen als selbständiger Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt nicht seine kompletten Gewinne entnimmt, sondern einen Teil im Betrieb stehen lässt, für den lohnt es sich unter Umständen, Gewinne in die Jahre ab 2008 zu verschieben, da nach der Unternehmensteuerreform für nicht entnommene Gewinne ein Steuersatz von unter 29% gilt. Gegenüber dem aktuellen Spitzensteuersatz auf Gewinne von 42% eine nicht zu verachtende Steuerminderung.
Der Steuersatz in Deutschland ist nicht fest geregelt. Die prozentuale Belastung Deines Einkommens mit Einkommensteuer wächst mit steigendem Einkommen. Man spricht deshalb auch von Steuerprogression. Bei über mehrere Jahre unveränderten Steuersätzen wirkt sich die Progression vor allem bei schwankenden Einkünften nachteilig aus.
Wie sehr Dir der Fiskus durch die Steuerprogression in die Tasche langt, will ich Dir an einem Beispiel zeigen: Angenommen, Du bist ledig. Bei einem Einkommen von 25 000 € zahlst Du 2007 an Steuern 4 271 €. Das sind 17,08%. Verdoppelt sich Dein Einkommen auf 50 000 €, sind immerhin schon 13 096 € fällig. Dein Steuersatz beträgt nun schon 26,19 %. Die ganze Misere wird erst so richtig deutlich, wenn Du Dir die Steuerbelastung für die zweiten 25 000 € ansiehst. Dafür bittet Dich der Fiskus mit sage und schreibe 8 825 € zur Kasse. Das ist mehr als doppelt so viel wie für die ersten 25 000 € und entspricht einem Steuersatz von 35,30%. Wichtig ist also, der Steuerprogression die Schärfe zu nehmen ihr ganz ausweichen kannst Du nicht.
© Verlag DroemerKnaur
- Autor: Franz Konz
- 2007, Überarb. Neuausg., 807 Seiten, Maße: 12,6 x 12,5 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: Droemer/Knaur
- ISBN-10: 3426780496
- ISBN-13: 9783426780497
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