Konzernrecht (f. Österreich)
Ungeachtet seiner praktischen Bedeutung gibt es in Österreich nur wenige ausdrückliche gesetzliche Regelungen zum Phänomen Konzern. Der Rechtsanwender sieht sich daher mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert.
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Produktinformationen zu „Konzernrecht (f. Österreich) “
Klappentext zu „Konzernrecht (f. Österreich) “
Ungeachtet seiner praktischen Bedeutung gibt es in Österreich nur wenige ausdrückliche gesetzliche Regelungen zum Phänomen Konzern. Der Rechtsanwender sieht sich daher mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert.
Das Handbuch unterstützt bei der Bewältigung dieser Probleme und bietet erstmals eine umfassende rechtliche Analyse. Eine Riege von über 30 führenden Autoren aus Wissenschaft und Praxis unter der Leitung von Heinz Krejci und Thomas Haberer behandelt das Phänomen Konzern aus allen Blickwinkeln, zu den Gebieten:
-Konzernbausteine;
-grenzüberschreitende Fragen;
-gesellschaftsrechtliche Schwerpunkte;
-Kapitalmarkt-, Arbeits- und Kartellrecht;
-Steuerrecht und Rechnungslegung.
Autoren-Porträt von Thomas Haberer, Heinz Krejci
Priv.-Doz. MMag. Dr. Thomas Haberer ist Rechtsanwalt bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH und lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.
em. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci ist emeritierter Ordinarius am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Thomas Haberer , Heinz Krejci
- 2016, XXXVIII, 1164 Seiten, Maße: 18 x 24,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Manz'sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
- ISBN-10: 3214020919
- ISBN-13: 9783214020910
Rezension zu „Konzernrecht (f. Österreich) “
"Überblickt man abschließend noch einmal das Gesamtwerk, so bleibt festzuhalten, dass hier wirklich ein Meilenstein in der rechtswissenschaftlichen und auch rechtspraktischen Aufarbeitung des gesamten österreichischen Konzernrechts gelungen ist, zu dem den Herausgebern und Autoren sowie Autorinnen gratuliert werden kann. Die Benützung ist ein "Muss" für alle, die irgendwie mit konzernrechtlichen Fragen zu tun haben, sei es in der Praxis, sei es bei künftiger rechtswissenschaftlicher Aufarbeitung von konzernrechtlichen Detailproblemen." (DRdA - Das Recht der Arbeit Nr. 6/2017, Peter Jabornegg)
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