Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach 153a I Nr.2 StPO - Unterschiede und Übereinstimmungen mit der Bemessung de
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2, Technische Fachhochschule Wildau, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. 11. 2006 titelte der Spiegel "Freikauf...
Leider schon ausverkauft
Buch
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach 153a I Nr.2 StPO - Unterschiede und Übereinstimmungen mit der Bemessung de “
Klappentext zu „Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach 153a I Nr.2 StPO - Unterschiede und Übereinstimmungen mit der Bemessung de “
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2, Technische Fachhochschule Wildau, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 27. 11. 2006 titelte der Spiegel "Freikauf erster Klasse". Der Artikel nimmt Bezug auf eines der spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der Nachkriegszeit, den sog. "Mannesmann- Prozess", bei dem der153a StPO in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet. In diesem Fall wurde das Verfahren nach
153a II unter Auferlegung von Geldauflagen eingestellt. Die Tatsache, dass Top- Manager aufgrund der Zahlung eines hohen Geldbetrags, dessen Höhe sich angesichts ihrer Verdienste schnell relativiert, eine Verurteilung umgehen können, erweckt leicht den Eindruck, dass sich die "Reichen freikaufen" würden. Die Medien haben darüber berichtet wie hoch die zu zahlenden Beträge der Beschuldigten waren, allerdings haben sie kaum darüber berichtet, warum sie so hoch sind. In der Öffentlichkeit rief dieses Urteil Unverständnis hervor, weil sich die Medien nicht mit den Kriterien der Bemessung dieser Geldauflage auseinandergesetzt haben.
Interessant erscheint auch, dass allein in Tübingen 1163 Verfahren im Jahr 2006 gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt worden sind. Die Geldauflage des
153a I Nr.2 ist in der Praxis mittlerweile nicht mehr weg zu denken. Dabei ist die grundsätzliche Anwendung der Norm aufgrund der Sanktionsbefugnis der Staatsanwaltschaft höchst umstritten. Dadurch, dass der Staatsanwaltschaft keine konkreten Bemessungskriterien bei der Erteilung einer Geldauflage vom Gesetzgeber vorgegeben sind, wird die Diskussion zusätzlich angeheizt.
In dieser Arbeit soll untersucht und dargestellt werden, welche Kriterien für die Bemessung der Geldauflage nach
153a I Nr.2 relevant sind. Dabei wird insbesondere darauf einzugehen sein, ob und inwieweit die Bemessung der Geldstrafe nach
40 StGB, die Beme
Bibliographische Angaben
- Autor: Sebastian Haug
- 1. Auflage, 48 Seiten, Maße: 14,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638921115
- ISBN-13: 9783638921114
- Erscheinungsdatum: 12.03.2008
Kommentar zu "Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach 153a I Nr.2 StPO - Unterschiede und Übereinstimmungen mit der Bemessung de"
0 Gebrauchte Artikel zu „Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach 153a I Nr.2 StPO - Unterschiede und Übereinstimmungen mit der Bemessung de“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach 153a I Nr.2 StPO - Unterschiede und Übereinstimmungen mit der Bemessung de".
Kommentar verfassen