Kündigung, Arbeitslosigkeit - Was dann?
TV-Mann Peter Escher bietet hier aktuelles Wissen und Rat zum Thema Kündigung und Arbeitslosigkeit.
Wenn der Arbeitsplatz wackelt und die Kündigung auf dem Tisch liegt, fallen viele in ein tiefes Loch. Umso wichtiger ist...
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Produktinformationen zu „Kündigung, Arbeitslosigkeit - Was dann? “
TV-Mann Peter Escher bietet hier aktuelles Wissen und Rat zum Thema Kündigung und Arbeitslosigkeit.
Wenn der Arbeitsplatz wackelt und die Kündigung auf dem Tisch liegt, fallen viele in ein tiefes Loch. Umso wichtiger ist jetzt gute Information, die hilft, besser mit der Situation zurecht zu kommen.
MDR-Mann Peter Escher gibt Antworten:
- Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
- Bekomme ich eine Abfindung?
- Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
- Wie errechnet sich mein Arbeitslosengeld?
- Welche Förderungen kommen für mich in Frage?
- Wie bewerbe ich mich richtig um einen neuen Job?
- Welche Suchwege gibt es?
- u.v.m.
Klappentext zu „Kündigung, Arbeitslosigkeit - Was dann? “
Das große Begleitbuch zur bekannten Sendung "Escher. Der MDR-Ratgeber" im MDR gibt Antwort auf alle wichtigen Fragen rund um Kündigung und Arbeitslosigkeit. Was tun, wenn Ihnen gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird? Welche Ansprüche haben Sie als Arbeitsloser? Wie beantragen Sie Arbeitslosengeld und Sozialleistungen? Wie finden Sie wieder Arbeit? Dieses Buch bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diesen Themen.
Inhalte
Arbeitsplatz in Gefahr: Abfindung, Aufhebungsvertrag
Gekündigt - was nun?
Arbeitslosengeld: Ansprüche und Höhe des ALG I und ALG II, Nebeneinkommen, Sperrzeiten, Fördermöglichkeiten
Wege aus der Arbeitslosigkeit: Tipps zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch
Das große Begleitbuch zur bekannten Sendung "Escher. Der MDR-Ratgeber" im MDR gibt Antwort auf alle wichtigen Fragen rund um Kündigung und Arbeitslosigkeit.
Was tun, wenn Ihnen gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird? Welche Ansprüche haben Sie als Arbeitsloser? Wie beantragen Sie Arbeitslosengeld und Sozialleistungen? Wie finden Sie wieder Arbeit? Dieses Buch bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diesen Themen.
INHALTE
- Arbeitsplatz in Gefahr: Abfindung, Aufhebungsvertrag
- Gekündigt
- was nun?
- Arbeitslosengeld: Ansprüche und Höhe des ALG I und ALG II, Nebeneinkommen, Sperrzeiten, Fördermöglichkeiten
- Wege aus der Arbeitslosigkeit: Tipps zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch
Was tun, wenn Ihnen gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird? Welche Ansprüche haben Sie als Arbeitsloser? Wie beantragen Sie Arbeitslosengeld und Sozialleistungen? Wie finden Sie wieder Arbeit? Dieses Buch bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diesen Themen.
INHALTE
- Arbeitsplatz in Gefahr: Abfindung, Aufhebungsvertrag
- Gekündigt
- was nun?
- Arbeitslosengeld: Ansprüche und Höhe des ALG I und ALG II, Nebeneinkommen, Sperrzeiten, Fördermöglichkeiten
- Wege aus der Arbeitslosigkeit: Tipps zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch
Lese-Probe zu „Kündigung, Arbeitslosigkeit - Was dann? “
Autor: Michael BaczkoOft, oder gerade in Zeiten, in denen die Wirtschaftslage unsicher ist und die Arbeitgeber gezwungen sind oder sich dazu gezwungen fühlen, Kosten zu senken, kommt es zu Störungen im Arbeitsverhältnis. Hierbei versuchen Arbeitgeber sich von Arbeitnehmer(innen)n zu trennen, die sie für leistungsschwach halten, oder mit denen sie nicht so gut zurechtkommen.
Da in vielen Betrieben das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt und somit die Kündigung eines Arbeitnehmers erschwert ist (siehe Seite 24), greift der Arbeitgeber zu verschiedenen Mitteln, um sich entweder vom Arbeitnehmer zu trennen oder die Arbeitsbedingungen zu ändern.
Arbeitnehmer(innen) kennen ihre Rechte teilweise nicht oder befürchten, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen, gekündigt zu werden. Nachfolgend soll deshalb auf die wichtigsten Probleme hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte eingegangen werden.
Abmahnung
Ein Mittel zur Vorbereitung einer Kündigung besteht im Ausspruch von Abmahnungen. Eine Abmahnung sollte man deshalb nicht widerspruchslos hinnehmen, sondern eine schriftliche Gegendarstellung an den Arbeitgeber richten und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte fordern. Im Falle einer Kündigung nach mehrmaliger Abmahnung, kann so im Kündigungsschutzprozess immer noch geltend gemacht werden, dass die Abmahnung unberechtigt war. Hat man der Abmahnung schriftlich widersprochen, hat dies auch rechtlich in einem Kündigungsschutzprozess ein höheres Gewicht.
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vonseiten des Arbeitgebers
Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, wie gegen das Arbeitszeit- oder Mutterschutzgesetz etc., besteht theoretisch die Möglichkeit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde, z. B. bei dem Gewerbeaufsichtsamt. Dieser Schritt will gut überlegt sein; insbesondere hat er nur dann Sinn, wenn mehrere Arbeitskollegen bereit sind, die entsprechenden Vorfälle schriftlich und notfalls auch
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mündlich vor Gericht zu bestätigen. Ansonsten besteht große Gefahr, dass der Arbeitgeber denjenigen, der ihn beschuldigt, der Unwahrheit bezichtigt und ihm deshalb kündigt. Der Gang zur Behörde sollte in diesen Fällen gut überlegt sein und vorher mit einem Rechtsanwalt gründlich besprochen werden. Auf konkrete fallspezifische Probleme wird dieser hinweisen.
Anders verhält es sich, wenn der geltende Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird, beispielsweise bei der Bezahlung von Überstunden. Hier sollte sich der Arbeitnehmer nicht scheuen, unvergütete Überstunden, insbesondere wenn diese erheblichen Umfang aufweisen, beim Arbeitgeber einzufordern. Da der Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden oft sehr schnell verfällt (z. B. dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag eine kurze Verjährung bestimmt ist), ist es gefährlich mit der Geltendmachung von Überstunden zu warten, bis es eventuell zu einer Kündigung kommt. Damit Überstunden überhaupt erfolgreich eingeklagt werden können (gegebenenfalls vor Gericht), muss der Arbeitnehmer belegen können, dass diese angeordnet oder gebilligt und wann diese genau geleistet wurden. Um diesen Nachweis erbringen zu können, muss Buch geführt werden und eventuell auch ein(e) Kollege(in) Zeuge gewesen sein.
Krankheit
Bei ernsthaften Erkrankungen sollte sich der Arbeitnehmer besser auskurieren und nicht zur Arbeit erscheinen; die Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung sind hoch.
Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt, ist es für diesen oftmals nicht so einfach, wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Seit 2004 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzurichten, um ihren Mitarbeitern den Wiedereinstieg nach einer längeren Krankheit zu erleichtern.
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, so muss der Arbeitgeber, laut § 84 Abs. 2 SGB IX, mit der zuständigen Interessenvertretung abklären, ob und wie der Arbeitnehmer im Rahmen seiner gesundheitlichen Möglichkeiten weiter beschäftigt werden kann. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen erkrankt, wird er angeschrieben und erhält ein Eingliederungsangebot. Zwar muss der erkrankte Mitarbeiter dieses Angebot nicht annehmen (schließlich wird mit dem Einverständnis auch schlüssig erklärt, dass eine Eingliederungskommission über die Krankengeschichte informiert wird), jedoch riskiert der Arbeitnehmer bei Nichtannahme dieses Angebotes eine Kündigung. Die Vorteile einer Eingliederungsvereinbarung soll man nicht unterschätzen. Der Arbeitnehmer bekommt wieder eine berufliche Perspektive und die Chance in seinen Job zurückzukehren. Auch für den Arbeitgeber ist dieser stufenweise Wiedereinstieg mit Vorteilen verbunden, da er Leistungen der Sozialversicherung erhält. Zur Eingliederung gehören auch Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Anders verhält es sich, wenn der geltende Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird, beispielsweise bei der Bezahlung von Überstunden. Hier sollte sich der Arbeitnehmer nicht scheuen, unvergütete Überstunden, insbesondere wenn diese erheblichen Umfang aufweisen, beim Arbeitgeber einzufordern. Da der Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden oft sehr schnell verfällt (z. B. dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag eine kurze Verjährung bestimmt ist), ist es gefährlich mit der Geltendmachung von Überstunden zu warten, bis es eventuell zu einer Kündigung kommt. Damit Überstunden überhaupt erfolgreich eingeklagt werden können (gegebenenfalls vor Gericht), muss der Arbeitnehmer belegen können, dass diese angeordnet oder gebilligt und wann diese genau geleistet wurden. Um diesen Nachweis erbringen zu können, muss Buch geführt werden und eventuell auch ein(e) Kollege(in) Zeuge gewesen sein.
Krankheit
Bei ernsthaften Erkrankungen sollte sich der Arbeitnehmer besser auskurieren und nicht zur Arbeit erscheinen; die Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung sind hoch.
Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt, ist es für diesen oftmals nicht so einfach, wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Seit 2004 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzurichten, um ihren Mitarbeitern den Wiedereinstieg nach einer längeren Krankheit zu erleichtern.
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, so muss der Arbeitgeber, laut § 84 Abs. 2 SGB IX, mit der zuständigen Interessenvertretung abklären, ob und wie der Arbeitnehmer im Rahmen seiner gesundheitlichen Möglichkeiten weiter beschäftigt werden kann. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen erkrankt, wird er angeschrieben und erhält ein Eingliederungsangebot. Zwar muss der erkrankte Mitarbeiter dieses Angebot nicht annehmen (schließlich wird mit dem Einverständnis auch schlüssig erklärt, dass eine Eingliederungskommission über die Krankengeschichte informiert wird), jedoch riskiert der Arbeitnehmer bei Nichtannahme dieses Angebotes eine Kündigung. Die Vorteile einer Eingliederungsvereinbarung soll man nicht unterschätzen. Der Arbeitnehmer bekommt wieder eine berufliche Perspektive und die Chance in seinen Job zurückzukehren. Auch für den Arbeitgeber ist dieser stufenweise Wiedereinstieg mit Vorteilen verbunden, da er Leistungen der Sozialversicherung erhält. Zur Eingliederung gehören auch Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes.
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Inhaltsverzeichnis zu „Kündigung, Arbeitslosigkeit - Was dann? “
Vorwort
Wie Sie dieses Buch lesen
Störungen und Probleme im Arbeitsverhältnis
Abmahnung
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vonseiten des Arbeitgebers
Krankheit
Schutzvorschriften für besondere Personengruppen
Ansprüche schwerbehinderter Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber
Mein Arbeitgeber will mir kündigen - kann ich mich wehren?
Grundsätzliches
Ist die Form gewahrt und sind die Fristen eingehalten?
Welche Kündigungsgründe gibt es?
Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Worauf muss ich im Hinblick auf Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld achten?
Vorsicht bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags: Sperrzeit droht
Wichtig: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Wann wird eine Sperrzeit verhängt?
Wenn Sie selbst kündigen
Auf welche Leistungen habe ich als Arbeitsloser Anspruch?
Wie errechnet sich mein Arbeitslosengeld?
Welche Förderungen kommen für mich in Frage?
Beratung und Vermittlung
ALG II
Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
Welche Pflichten habe ich als Arbeitsuchender?
Wie errechnet sich mein Bedarf?
Muss ich mein Vermögen verwerten?
Wie muss ich mein Vermögen zum Lebensunterhalt einsetzen?
So wehren Sie sich bei einem negativen Bescheid
Wege aus der Arbeitslosigkeit
Wo stehe ich? Was habe ich zu bieten?
Welche Suchwege gibt es, um einen neuen Job zu finden?
Die Agentur für Arbeit - was muss ich im Umgang mit dem Arbeitsvermittler beachten?
Mobilität - Arbeiten im Ausland
Was ist bei der Bewerbung wichtig?
Das Vorstellungsgespräch
Adressverzeichnis für "Wege aus der Arbeitslosigkeit"
Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Michael Baczko, Doris Brenner
Michael Baczko, geboren 1950 in Erlangen, hat zunächst den Beruf eines Industriekaufmanns erlernt und ausgeübt. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1990 auch als Fachanwalt für Sozialrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich hat er genaue Kenntnis der Bedürfnisse und Belange seiner Mandanten und ihrer rechtlichen Möglichkeiten.Dipl.-Betriebswirtin Doris Brenner (Rödermark) ist freie Beraterin mit den Schwerpunkten Personalentwicklung und Karriereberatung. Sie hat zahlreiche Assessment Center entwickelt und durchgeführt und ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der DGfK Deutsche Gesellschaft für Karriereberatung e.V.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Michael Baczko , Doris Brenner
- 2010, 2. Aufl., 240 Seiten, Maße: 14,8 x 21 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448102415
- ISBN-13: 9783448102413
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