Missbräuchliche Einkaufspreise im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht
Die Preissetzungsfreiheit von Unternehmen kann kartellrechtlich beschränkt sein. Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen auf dem Beschaffungsmarkt in ihrem Einkaufsverhalten durch das deutsche, europäische und US-amerikanische...
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Produktinformationen zu „Missbräuchliche Einkaufspreise im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht “
Die Preissetzungsfreiheit von Unternehmen kann kartellrechtlich beschränkt sein. Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen auf dem Beschaffungsmarkt in ihrem Einkaufsverhalten durch das deutsche, europäische und US-amerikanische Kartellrecht kontrolliert werden können. Während zu niedrige Einkaufspreise dabei eine Ausbeutung der Marktgegenseite darstellen können, können zu hohe Einkaufspreise als Kampfpreise Anlass zu kartellrechtlichen Bedenken geben.
Klappentext zu „Missbräuchliche Einkaufspreise im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht “
Die fortschreitende Konzentration im Handel hat in den letzten Jahren verstärkt Marktmachtproblematiken nicht nur auf Angebots-, sondern auch auf Beschaffungsseite aufgeworfen. Dies gilt nicht nur für den deutschen, sondern auch für den europäischen und US-amerikanischen Markt. Der Autor untersucht, inwieweit in den drei Kartellrechtsordnungen die Preissetzungsfreiheit von Unternehmen auf dem Beschaffungsmarkt eingeschränkt wird. Sowohl Fälle des Ausbeutungs- als auch des Behinderungsmissbrauchs durch eine Kampfpreisüberbietung sind dabei denkbar. In allen drei untersuchten Rechtsordnungen sollen die für Missbräuche von Angebotsmacht entwickelten Prinzipien auf Nachfragemachtsachverhalte übertragen werden. Eine kartellrechtliche Kontrolle von Einkaufspreisen ist dadurch sowohl im Hinblick auf Ausbeutungsaspekte und damit niedrige Preise als auch im Hinblick auf Kampfpreise kaum möglich.
Inhaltsverzeichnis zu „Missbräuchliche Einkaufspreise im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht “
1. GrundlagenEinleitung - Nachfragemacht - Formen missbräuchlicher Preisgestaltung durch Nachfrager - Gang der Untersuchung
2. Deutsches Kartellrecht
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäß 19 i.V.m. 18 GWB - Missbrauch relativer Marktmacht gemäß 20 Abs. 1 S. 1 GWB - Missbrauch überlegener Marktmacht gemäß 20 Abs. 3 S. 1 GWB - Ergebnis zur Erfassung von Nachfragemachtmissbrauch durch das GWB
3. Europäisches Kartellrecht
Missbrauch einer beherrschenden Stellung gemäß Artikel 102 AEUV - Marktabgrenzung von Beschaffungsmärkten - Beherrschende Stellung eines Nachfragers - Wesentlicher Teil des Binnenmarktes - Missbräuchliche Verhaltensweisen - Zwischenstaatlichkeitsklausel - Ergebnis zur Erfassung von Nachfragemachtmissbrauch durch Art. 102 AEUV
4. US-amerikanisches Kartellrecht
Monopsonisierung nach Section 2 Sherman Act - Versuchte Monopsonisierung nach Section 2 Sherman Act - Preisdiskriminierungen nach Section 2 (f) Clayton Act (Robinson-Patman Act) - Ergebnis zur Erfassung von Nachfragemachtmissbrauch durch US-Recht
5. Vergleichende Zusammenfassung
Marktabgrenzung - Marktmacht - Missbrauch
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Söre Jötten
Söre Jötten, geboren 1984 in Hamburg, studierte in Kiel und an der Université de la Réunion, Frankreich, Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Urheber- und Kartellrecht. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens in Kiel promovierte er bei Prof. Dr. Joachim Jickeli zum Thema »Missbräuchliche Einkaufspreise im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht«.
Bibliographische Angaben
- Autor: Söre Jötten
- 2014, 193 Seiten, Maße: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428143884
- ISBN-13: 9783428143887
- Erscheinungsdatum: 26.09.2014
Pressezitat
"In sum, the monograph is a thoroughly written oeuvre, as it provides a detailed account om abusive pricing strategies of firms with buyer power in three jurisdictions and thus is of interest for practitioners and the academics."Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, in: Common Market Law Review, 4/2015
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