Zulässige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
Insbesondere nach Art. 29 RPG
Die Arbeit stellt die heute geltende kantonale und eidgenössische Gesetzgebung und Praxis inbezug auf die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BZ) dar. Bei der Behandlung von Art. 29 RPG stützt sie sich vorwiegend auf die...
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Klappentext zu „Zulässige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen “
Die Arbeit stellt die heute geltende kantonale und eidgenössische Gesetzgebung und Praxis inbezug auf die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BZ) dar. Bei der Behandlung von Art. 29 RPG stützt sie sich vorwiegend auf die umfangreiche Praxis zur inhaltsgleichen Bestimmung der Gewässerschutzgesetzgebung (Art. 20 GSchG/Art. 27 AGSchV) bzw. zu Art. 4 des dringlichen Bundesbeschlusses vom 17.3.72, der in der Form eines allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses bis zum Inkrafttreten des "neuen" Raumplanungsgesetzes verlängert wurde.
Bibliographische Angaben
- Autor: Otto Pfammatter
- 1976, Neuausg., 272 Seiten, Maße: 14,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3261019778
- ISBN-13: 9783261019776
- Erscheinungsdatum: 31.12.1976
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