Pflegeversicherung
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So verliert Pflege ihren Schrecken
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Von Pflegenotstand ist die Rede. Svenja Markert und Bettina Blaß nehmen Pflegeversicherung und Pflege den Schrecken:
- Was bringt...
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Von Pflegenotstand ist die Rede. Svenja Markert und Bettina Blaß nehmen Pflegeversicherung und Pflege den Schrecken:
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Produktinformationen zu „Pflegeversicherung “
So verliert Pflege ihren Schrecken
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Von Pflegenotstand ist die Rede. Svenja Markert und Bettina Blaß nehmen Pflegeversicherung und Pflege den Schrecken:
- Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (speziell für Demenz- und Alzheimer-Patienten)?
- Was leistet die Pflegeversicherung, was nicht?
- Wer hat Anspruch auf welche Leistungen?
- Wir finanziert man zusätzlichen Leistungsbedarf?
- Pflege zu Hause oder im Heim?
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Von Pflegenotstand ist die Rede. Svenja Markert und Bettina Blaß nehmen Pflegeversicherung und Pflege den Schrecken:
- Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (speziell für Demenz- und Alzheimer-Patienten)?
- Was leistet die Pflegeversicherung, was nicht?
- Wer hat Anspruch auf welche Leistungen?
- Wir finanziert man zusätzlichen Leistungsbedarf?
- Pflege zu Hause oder im Heim?
Klappentext zu „Pflegeversicherung “
Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen. Von Pflegenotstand ist die Rede. Svenja Markert und Bettina Blaß nehmen Pflegeversicherung und Pflege den Schrecken: - Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (speziell für Demenz- und Alzheimer-Patienten)? - Was leistet die Pflegeversicherung, was nicht? - Wer hat Anspruch auf welche Leistungen? - Wir finanziert man zusätzlichen Leistungsbedarf? - Pflege zu Hause oder im Heim?
Lese-Probe zu „Pflegeversicherung “
Vorwort Pflegeversicherung - ein Wort, das schwer über die Lippen geht. Und wenn man ganz ehrlich zu sich selbst ist, will man damit auch gar nichts zu tun haben. Ich - ein Pflegefall? In jungen Jahren unvorstellbar. Erst wenn die Eltern oder andere Angehörige plötzlich nicht mehr alleine zurechtkommen, fangen wir an, über den Pflegefall nachzudenken. Zu spät - eigentlich. Denn wer sich früher Gedanken darüber macht, muss nicht unter Zeitdruck Entscheidungen fällen. Auch darum gibt es dieses Buch, das Ihnen dann zur Seite stehen soll, wenn Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen wollen.
Dass die Pflege ein Thema ist, das alle angeht, hat auch die Politik erkannt und darum zum Ende des Jahres 2012 das Pflege-Neuausrichtungsgesetz erlassen. Das ist jedoch langfristig nicht genug. Es wird sich in den kommenden Jahren noch mehr tun müssen. Schließlich ist das Thema brandaktuell: Erstens fehlen in Deutschland Pflegekräfte. Zweitens steigt die Zahl der Demenzkranken stetig. Auch sie sind pflegebedürftig - wenn auch noch nicht im Sinne des Gesetzes. Hier wird die Politik nachbessern müssen. Und weil die Pflege - drittens - finanziert werden muss, geht es auch ums Geld: Seit Januar 2013 gibt es den sogenannten Pflege-Bahr als Pflegezusatzversicherung. Über diese Police erfahren Sie in diesem Ratgeber mehr. Genauso über Leistungen, die Ihnen im Fall der Fälle aus der Pflegeversicherung zustehen, und über die Pflegemöglichkeiten, die Sie dann haben.
Unser Tipp für Sie: Setzen Sie sich möglichst früh mit diesen Dingen auseinander, auch wenn sie Ihnen nicht gefallen. Und unser Wunsch für Sie: Bleiben Sie möglichst lange gesund!
Svenja Markert und Bettina Blaß Pflege als gesellschaftliche Herausforderung??12 Neudefinition notwendig??16 Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)??17 Wie das alles finanziert wird??25 Kritik am Gesetz??25 Weiterführende Informationen??26 Neuausrichtung der Pflege Pflegebedürftigkeit und Demenz nehmen in Deutschland zu. Die Gründe dafür
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sind ganz unterschiedlich. Allerdings gibt es einen Hauptgrund dafür und das ist das Alter: Je älter wir werden, desto höher ist das Risiko, ein Pflegefall zu werden und an Demenz zu erkranken. Zusammen mit dem gesellschaftlichen Wandel entsteht daraus ein Problem, das uns alle betrifft. Die Regierung hat darum das Pflege-Neuausrichtungsgesetz beschlossen.
Pflege als gesellschaftliche Herausforderung Mit rund zwei Millionen Demenzkranken rechnet die Bundesregierung aufgrund einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2040. Der Grund für den erwarteten Anstieg liegt unter anderem im Alter selbst: Je älter die Menschen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken. Experten gehen davon aus, dass ein Demenzkranker nach etwa sechs bis sieben Jahren zu einem Schwerstpflegefall wird. Statistiken zeigen jedoch auch, dass zwischen 65 und 69 Jahren die Gefahr, an Demenz zu erkranken, noch bei deutlich unter 2 Prozent liegt. Bei den 80- bis 84-Jährigen dagegen liegt sie bereits bei über 10 Prozent und nochmals zehn Jahre später bei gut 30 Prozent. Hinzu kommt: Demenz kann bisher nicht geheilt werden. Und bislang steht auch noch nicht fest, wie man gegen die Krankheit vorbeugen kann. Ende 2012 leben geschätzt etwa 1,2 Millionen Demenzkranke in Deutschland.
Zusätzlich gibt es natürlich auch Pflegebedürftige ohne Demenz. Insgesamt, so das Bundesgesundheitsministerium, sind in der Bundesrepublik Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Dabei, so der Themenreport Pflege 2030 der Bertelsmann Stiftung aus dem November 2012, wird die Zahl der Pflegebedürftigen je nach Bundesland sehr unterschiedlich steigen. Die Studie sagt für Bremen beispielsweise für die Zeit von 2009 bis 2030 einen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen um 28 Prozent voraus. In Mecklenburg-Vorpommern soll die Zahl um gut 56 Prozent steigen, in Brandenburg um 72 Prozent. Auch auf kommunaler Ebene gibt es große Unterschiede: Beispielsweise soll in Goslar die Steigerung bei 14 Prozent liegen, in München dagegen bei 100 Prozent. Das ist abhängig von der Altersstruktur der jeweiligen Orte. Die Bertelsmann Stiftung erwartet eine Versorgungslücke an Vollzeitpflegekräften von bis zu 500?000, falls es nicht gelingt, die häusliche Pflege deutlich zu stärken. Doch dazu müsste es unter anderem vermehrt Modelle geben, die es ermöglichen, Beruf und Pflege miteinander zu kombinieren. Studien, die noch weiter in die Zukunft blicken, gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen noch bis 2060 steigen wird. Erst dann kommen die geburtenschwachen Jahrgänge ins Pflegealter. Derzeit (Stand 2013) liegt die Zahl der Pflegebedürftigen noch bei 2,5 Millionen.
Auch hier steigt das Risiko mit dem Alter: Wer jünger als 60 Jahre ist, hat ein Risiko von unter 1 Prozent, pflegebedürftig zu werden. Bis zum 80. Lebensjahr steigt das Risiko bereits auf 4,6 Prozent, nach dem 80. Lebensjahr auf fast 30 Prozent. Das geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor. Als Gründe für eine Pflegebedürftigkeit nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV): Schlaganfall, Parkinson, Demenz oder Krebs, das sind nur einige von vielen möglichen Ursachen. Die Lebenserwartung einer 65-jährigen Frau liegt bei noch fast 21 Jahren, 65-jährige Männer haben noch eine Lebenserwartung von 17 Jahren und sechs Monaten. Jeder zweite Mann in Deutschland wird laut Statistischem Bundesamt mindestens 80, jede zweite Frau mindestens 85 Jahre alt.
Zahlen, Daten, Fakten: Rund um die Pflege Zwei Drittel der Pflegebedürftigen, nämlich 1,62 Millionen Menschen, werden derzeit noch zu Hause gepflegt. Um rund eine Million kümmern sich ausschließlich der Partner, Kinder, Enkelkinder oder andere Angehörige und Freunde. Dabei sind es vor allem Söhne, Töchter und Schwiegertöchter, die pflegen, an zweiter Stelle stehen die Partner. Ihr Aufwand beträgt pro Woche laut einer Erhebung der Universität Duisburg-Essen aus dem Jahr 2007 zwischen acht und 20 Stunden.
Wer neben der Arbeit pflegt, überfordert sich oft selbst, insbesondere wenn er sich verpflichtet fühlt, zu pflegen. Der GKV-Spitzenverband nennt in seiner Studie zur ehrenamtlichen Pflegebegleitung unter anderem Erschöpfung, Depression, geschwächtes Immunsystem und erhöhten Medikamentengebrauch als Folge der Pflege. Auch das Leben in Abgeschiedenheit kann zum Problem werden sowie die bürokratischen Anforderungen, Gewissenskonflikte und Schuldgefühle - um nur einige Aspekte zu nennen. In solchen Fällen ist es für die Gesundheit des Pflegebedürftigen und des Pflegenden wichtig, dass auf Entlastungsangebote zurückgegriffen werden kann, wie beispielsweise Tages- oder Nachtpflege. Doch auch hier bedarf es ausreichender Versorgungsplätze.
In 576.000 Haushalten hilft ein Pflegedienst mit. 743.000 Pflegebedürftige leben im Heim. Diese Zahlen stammen aus der Pflegestatistik 2011, die das Statistische Bundesamt im Januar 2013 herausgebracht hat. Mehr als die Hälfte der ambulant Gepflegten haben Pflegestufe I, Pflegebedürftige mit Pflegestufe II und III sind in der Regel so stark in ihrem Alltag eingeschränkt, dass es sehr schwierig wird, sie zu Hause zu pflegen.
Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der in Heimen Lebenden seit 1999 um 32 Prozent oder 180?000 gestiegen. Die Zahl derer, die von ambulanten Pflegediensten betreut werden, ist um 38,8 Prozent oder 161?000 gewachsen. Auch im Kurzzeitvergleich seit 2009 ist die Nachfrage nach Hilfe bei der Pflege gestiegen: Vollstationär versorgt werden heute 3,6 Prozent oder 26?000 Menschen mehr als noch vor 3 Jahren. Durch ambulante Dienste werden 3,8 Prozent oder 21.000 Menschen mehr betreut als damals.
Die ständig wachsende Zahl der Pflegebedürftigen stellt eine gesellschaftliche Herausforderung dar, und das aus mehreren Gründen:
Es gibt immer mehr kinderlose Ehen. Hat ein Paar keine Kinder und auch sonst keine Angehörigen, welche die Pflege übernehmen möchten, ziehen die Betreffenden in der Regel in ein Heim. Das setzt jedoch voraus, dass es ausreichend Plätze in Pflegeheimen in ganz Deutschland gibt.
Außerdem gibt es immer mehr Ein-Personen-Haushalte, in denen kein Partner da ist, der als Pfleger einspringen könnte. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Ein-Personen-Haushalte allein von 1999 bis 2009 um 2,5 Millionen.
Frauen arbeiten häufiger als früher in Angestelltenverhältnissen oder als Selbstständige und können so nicht oder nur begrenzt als Pflegekraft einspringen.
Das Renteneintrittsalter steigt, was dazu führt, dass Arbeitnehmer länger arbeiten und dementsprechend seltener als Anfang-60-Jährige die 80-jährigen Eltern pflegen können.
Die Pflege eines Demenzkranken kann je nach Stadium der Krankheit zu einem 24-Stunden-Job werden, den, wenn überhaupt, nur ausüben kann, wer nicht selbst im Berufsleben steht.
Die Kinder leben immer seltener am Wohnort ihrer Eltern: Man zieht in einer mobilen Gesellschaft an den Ort, an dem man Arbeit findet. Er ist jedoch nicht zwangsweise am Heimatort, oft nicht einmal im gleichen Bundesland. Und viele Arbeitnehmer zieht es außerdem in die Ferne und in ein anderes Land.
Die Folgen dieser gesellschaftlichen Entwicklungen: Es müssen neue und ausreichende Betreuungsangebote für Demenzkranke und andere Pflegebedürftige entwickelt werden, und das bundesweit. Zusätzlich muss es genügend Menschen geben, die in der Pflege arbeiten wollen. Laut Angaben des Arbeitgeberverbandes Pflege fehlen in Deutschland jedoch 40?000 Pflegekräfte, bis 2020 sollen es 75?000 mehr sein. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes arbeiten zwar kontinuierlich mehr Menschen in der Pflege. Allerdings steigt der Bedarf an Pflegern auch mit der Zahl der Pflegebedürftigen, während gleichzeitig die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland durch alle Branchen hinweg sinkt. Die Bertelsmann Stiftung schreibt in der Studie Pflege 2030, dass in der Zeit zwischen 2009 und 2030 die Zahl der Erwerbstätigen bundesweit um 5,8 Prozent sinken wird - und zwar aufgrund des demografischen Wandels. Besonders in Hessen, im Saarland und in Ostdeutschland soll der Bevölkerungsschwund bemerkbar sein. Auch das ist ein Grund, warum der Arbeitgeberverband Pflege jetzt auf Fachkräfte aus China setzt: Ab 2014 sollen erstmals 150 chinesische Pflegekräfte, die eine spezielle Ausbildung bekommen haben und auf den europäischen Markt vorbereitet sind, in Deutschland arbeiten. Aber auch in Deutschland sollen sich mehr Menschen für eine Arbeit in der Pflege begeistern. Die Bundesregierung hat darum im Dezember 2012 mit Kooperationspartnern die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege gestartet. Ihr Ziel ist es, bis 2015 jährlich die Ausbildungszahlen in der Pflege um 10 Prozent zu steigern. Festgelegt wurde damit auch die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeit in der Pflege soll außerdem unter anderem durch Gesundheitsförderung und leistungsgerechte Vergütung attraktiver werden. Im Internet startete die Bundesregierung die Seite www.altenpflegeausbildung.net.
Alternativ wird immer wieder darüber diskutiert, die Pflegebedürftigen dort unterzubringen, wo es Pflegekräfte gibt - nämlich beispielsweise in Osteuropa, Spanien oder Thailand. Dort gibt es teilweise deutsche Betreiber von Altenpflegeheimen, die eine Betreuung billiger als in der Bundesrepublik anbieten können. Da die Lebenshaltungskosten im Ausland oft günstiger sind als in Deutschland, kostet dort auch die Pflege weniger. Nachteil: Die Pflegekasse zahlt nicht in gleicher Höhe, wie wenn der Pflegebedürftige in einem Heim in Deutschland untergebracht wird. Es gibt vielmehr maximal Pflegegeld, also den Betrag, den Pflegebedürftige bekommen, wenn Angehörige sie pflegen. Außerdem wird die Qualität der Pflege dort nicht überwacht. Einige Krankenkassen können sich jedoch grundsätzlich vorstellen, künftig die Zahlungen anzupassen - wenn von rechtlicher Seite der Weg dafür geebnet wird.
In der Gesellschaft ist die Meinung zur Pflege im Ausland umstritten: Die einen finden es herzlos, Väter und Mütter Hunderte von Kilometern entfernt von zu Hause unterzubringen und sie nur alle paar Monate dort zu besuchen. Andere sehen darin die letzte Möglichkeit, weil das Geld einfach nicht für die Pflege in Deutschland ausreicht. Und Dritte freuen sich bereits heute darauf, in der Zukunft beispielsweise in Thailand ihren Lebensabend verbringen zu können.
Neudefinition notwendig Ob Pflege in Deutschland oder im Ausland: Der Begriff der Pflegebedürftigkeit muss neu definiert werden. Denn bisher ist für Demenzkranke darin kein Platz. Schließlich geht ihre geistig-seelische Erkrankung nicht immer mit einer körperlichen einher. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auf Hilfe angewiesen sind. Stellen Sie sich vor, dass ein Demenzkranker zwar körperlich noch in der Lage ist, sich selbst anzuziehen. Hat er aber vergessen, dass eine Hose an die Beine und nicht an die Arme gehört, oder weiß er nicht mehr, wie man einen Reißverschluss schließt, ist er auf Hilfe angewiesen. Und das im schlimmsten Fall 24 Stunden am Tag - auch wenn er laut Definition nicht als pflegebedürftig gilt (siehe folgendes Kapitel).
Die Definition des Begriffes Pflegebedürftigkeit ist auch der Grund, warum Sie als Angehöriger eines Demenzkranken für Ihre Hilfe bisher kein Pflegegeld bekamen. Selbst wenn der Demenzkranke ins Heim zieht, weil er niemanden hat, der ihn zu Hause pflegen kann, stand ihm bisher kein Geld aus der Pflegekasse zu. Erst wenn zu den psychisch-seelischen Leiden körperliche Gebrechen hinzukommen, konnten er oder Sie als sein Angehöriger einen Antrag auf Geld aus der Pflegekasse stellen.
Die Bundesregierung hat erkannt, dass diese Regelung viele Bürger benachteiligt. Darum gilt seit 2013 das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung.
Alzheimer oder Demenz?
"Du hast wohl Alzheimer!" Ein Spruch, der in jungen Jahren locker dahergesagt wird, wenn einmal jemand etwas vergessen hat. Tatsächlich ist Alzheimer eine Krankheit, bei der die Funktionen des Hirns immer weiter nachlassen. Alzheimer ist somit eine von mehreren Demenzformen. Aber nicht jede Demenz ist auch Alzheimer. Alzheimer gehört - um es ganz genau zu sagen - zu den primären Demenzformen. Sie unterscheiden sich von den sekundären Demenzformen dadurch, dass bei Letzteren der Grund für das Vergessen in Zusammenhang mit einer anderen Ursache, nicht dem Gehirn, steht. Das kann eine Herz-Kreislauf-Erkrankung sein, aber auch durch Medikamente oder Drogen kommen. Die primären Demenzformen treten bei Senioren jedoch viel häufiger auf: Sie machen 90 Prozent aller Demenzfälle bei den über 65-Jährigen aus, heißt es in einer Schrift des Zukunftsforums Demenz. Das heißt also, Alzheimer wird sehr oft diagnostiziert. Allerdings gibt es auch hier verschiedene Krankheitsformen, die unterschiedlich verlaufen können.
Bei einer Demenz geht die Erinnerung verloren. Je mehr Zeit vergeht, desto weniger kann sich der Erkrankte orientieren. Er verlernt das Sprechen, kann nicht mehr logisch denken, vergisst seine eigene Persönlichkeit. Ein Demenzkranker kann sich langfristig nicht mehr in seiner vertrauten Umgebung zurechtfinden und er benötigt Hilfe bei der Bewältigung seines Alltags. Das kann ihn ängstlich, aggressiv oder wütend machen.
Ob Partner oder Kinder: Wer Demenzpatienten pflegt, braucht viel Kraft. Oft sind die Angehörigen mit der Situation überfordert. Lebt der Demenzpatient alleine oder schaut nur selten jemand nach ihm, ist er häufig gefährdeter als andere Pflegebedürftige.
Um herauszufinden, ob ein Patient dement ist, macht der Arzt verschiedene Tests mit ihm. So fragt er ihn beispielsweise nach der aktuellen Jahreszeit - und achtet darauf, ob der Patient aus dem Fenster schaut, um diese Frage beantworten zu können. Er fragt auch nach der Adresse oder dem Datum, lässt kleine Rechenaufgaben machen oder bittet den Patienten, sich Wortfolgen zu merken. Der Erkrankte muss kleine Aufgaben lösen - zum Beispiel ein Blatt Papier mit der rechten Hand nehmen, es in der Mitte falten, auf den Boden legen. Oder er soll eine Uhr mit Zeigern zeichnen und eine bestimmte Uhrzeit markieren. Für die Ausführung jeder Aufgabe gibt es Punkte. Je weniger Punkte der Patient bekommt, desto schwerer ist seine Demenz.
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) soll vor allem die Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen in der häuslichen Pflege verbessern. Im Detail gelten seit Oktober 2012 beziehungsweise seit Januar 2013 die folgenden Punkte.
Schnellere Einstufung in eine Pflegestufe Bisher prüften Gutachter der Krankenversicherungen, der medizinische Dienst (MDK), ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und, falls ja, in welche Pflegestufe ein Betroffener eingestuft wird. Kann die Pflegekasse innerhalb von vier Wochen keinen Begutachtungstermin ermöglichen, muss sie dem Antragsteller die Adressen dreier unabhängiger Gutachter nennen. Außerdem bekommt der Antragsteller einen Beratungsgutschein für einen dieser Gutachter. Dadurch verkürzt sich die Wartezeit auf Pflegegeld für die Pflegebedürftigen, denn so können mehr Anträge in kürzerer Zeit abgearbeitet werden. Außerdem haben die Pflegekassen maximal fünf Wochen Zeit, um einen Antrag abzulehnen oder anzunehmen. Wird diese Frist überschritten, fallen pro Woche 70 Euro Strafe an.
Mehr Geld für Demenzkranke Demenzkranke werden bisher häufig in der sogenannten Pflegestufe 0 eingeordnet, denn geistige und seelische Gebrechen werden nicht von der Definition der Pflegebedürftigkeit erfasst. Dabei können Demenzkranke oft ohne die Anleitung durch einen anderen ihren Alltag nicht mehr alleine meistern. Sie vergessen beispielsweise, den Herd auszuschalten oder welchen Weg sie vom Supermarkt nach Hause nehmen müssen. So sind die Kranken zwar möglicherweise körperlich noch fit, aber trotzdem auf die Hilfe anderer angewiesen. Pflegestufe 0 bedeutet dementsprechend, dass die Pflegebedürftigen zwar einen Pflegebedarf haben. Der ist aber noch nicht so hoch, dass Pflegestufe I angebracht wäre.
Demenzkranke hatten also vor der Pflegeneuausrichtung keinen Anspruch auf Geld aufgrund einer Pflegestufe. Sie erhielten aber schon vor der Reform ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise bei erhöhtem Bedarf 200 Euro im Monat. Das regelt das Sozialgesetzbuch XI, Paragraf 45b. Dieses Betreuungsgeld ist jedoch zweckgebunden: Es wird nur ausgezahlt, wenn die Angehörigen damit zu ihrer Entlastung einen Pflegedienst beauftragen oder die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen.
Nach Einführung des PNG bekommen nun Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es im Gesetz heißt, ebenfalls Geld- und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung: 120 Euro gibt es, wenn die Angehörigen pflegen, bis zu 225 Euro im Monat, wenn ein ambulanter Pflegedienst mithilft. Zur beschriebenen Versichertengruppe gehören Demente, aber auch andere Versicherte, die durch Verhaltensauffälligkeiten Hilfe benötigen. Dieses Geld darf flexibel eingesetzt werden. Ziel ist es jedoch auch hier, die Angehörigen zu entlasten. Denn je weniger Freiräume ein pflegender Angehöriger hat, desto kürzer hält er die Belastung in der Regel physisch und psychisch durch. Dabei geht es jedoch nicht zwangsweise darum, dass sich der Pflegende einen Tag in die Wellness-Oase zurückzieht, sondern vielmehr um ganz praktische Dinge: Auch wer pflegt, muss mal zum Arzt, zum Friseur, etwas einkaufen, auf die Geburtstagsfeier eines Verwandten oder Freundes. Er kann und soll nicht immer für die Pflege verfügbar sein.
Demenzkranke, die wegen ihrer körperlichen Gebrechen bereits in Pflegestufe I oder II sind, bekommen künftig auch mehr Geld:
Ambulanter Pflegedienst bei Pflegestufe I: 665 Euro Ambulanter Pflegedienst bei Pflegestufe II: 1250 Euro Häusliche Pflege bei Pflegestufe I: 305 Euro Häusliche Pflege bei Pflegestufe II: 525 Euro Hinzu können jeweils die 100 Euro oder 200 Euro aus dem erhöhten Betreuungsbedarf kommen. In der häuslichen Pflege soll dieses Geld Angehörigen ermöglichen, eine Pflegekraft zu engagieren - beispielsweise einmal in der Woche oder für nachts. Wer bereits in Pflegestufe III eingestuft ist, bekommt nicht mehr Geld.
Diese Regelung soll nur übergangsweise gelten, und zwar so lange, bis die Regierung eine neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit festlegt. Danach könnte sich bei der sozialen Pflegeversicherung noch einiges mehr verändern. Mit einer neuen Definition rechnet aber niemand vor 2014.
Pflegende Angehörige entlasten Das Sozialgesetzbuch XI sieht in Paragraf 3 (http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/3.html) vor, dass die häusliche Pflege besonders gefördert wird. Wörtlich heißt es dort: "Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor." Da die Pflege von Angehörigen für die Familienmitglieder meistens eine Belastung ist, will die Bundesregierung es ihnen ganz im Sinne des Gesetzes finanziell erleichtern, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, um möglicherweise einige Tage in Urlaub zu fahren und auftanken zu können: Das Pflegegeld soll in Höhe von 50 Prozent weitergezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige in Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist.
Hinter dieser Entlastung der Angehörigen steckt jedoch mehr, als auf den ersten Blick zu vermuten ist: Je mehr pflegebedürftige Bürger im Heim leben, desto höher sind die Kosten für den Sozialstaat. Außerdem werden dementsprechend mehr Heimplätze und Pfleger benötigt, die es derzeit jedoch kaum gibt. Um die Pflege durch Angehörige zu stärken und selbst Kosten zu sparen, muss der Staat sie also fördern. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass diese Form der Entlastung ausreicht, um die gesellschaftliche Entwicklung aufzuhalten. In anderen Worten: Wer mitten im Berufsleben steht und möglicherweise an einem anderen Ort lebt, wird kaum sein eigenes Leben aufgeben, um Angehörige zu pflegen. Und dies schon gar nicht, solange die staatliche Förderung kein adäquater Anreiz ist. Hinzu kommt, dass die Zahl der Bürger ohne Angehörige auch durch diese Form der Förderung nicht weniger werden wird.
Neue Wohnformen fördern Die Bundesregierung will alternative Wohnformen für Demenzkranke fördern. Dazu gehören beispielsweise Wohngemeinschaften, die ambulant betreut werden. Solche Gruppen sollen finanziell mit 2500 Euro pro Bewohner, maximal aber 10?000 Euro pro Wohngemeinschaft für Umbaumaßnahmen unterstützt werden. Die Bewohner bekommen im Monat außerdem 200 Euro, mit denen sie eine Pflegekraft bezahlen können. Voraussetzung ist jedoch, dass sich mindestens drei Pflegebedürftige zusammengetan haben, um die sich eine Pflegekraft kümmert. Zu ihren Aufgaben zählen Organisation, Verwaltung und Pflege der Wohngruppe. Außerdem muss die Wohngruppe ihre Pflege- und Betreuungsleistungen frei wählen können und selbstbestimmt handeln. Die Förderung dieser Wohnformen ist begrenzt bis Ende 2015. Sollten die dafür zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro vorher aufgebraucht sein, endet die Förderung schon früher.
Pflegeleistungen für ein besseres Leben Pflegeleistungen gab es bisher, wenn der Betroffene Hilfe im Alltag benötigte, also beispielsweise beim Waschen, Anziehen, Einkaufen, Kochen, Essen. Diese starren Regeln werden jetzt aufgeweicht, indem es Leistungen der Pflegekasse zur sogenannten häuslichen Betreuung gibt. Diese Regelung ist übergangsweise eingeführt worden und soll gelten, bis es einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit gibt. Wichtig ist auch, dass zunächst die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sein müssen. Dann können Pflegebedürftige auch Hilfe dabei bekommen, in ihrem Umfeld aktiv zu sein und soziale Kontakte zu fördern. Den Pflegebedürftigen wird so der Alltag beispielsweise dadurch verschönt, dass jemand mit ihnen spazieren geht oder ihnen vorliest. Auch um den Tag-Nacht-Rhythmus beizubehalten, der bei Demenzpatienten häufig gestört ist, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Mehr Leistungen für Pflegesachleistungen gibt es dadurch allerdings nicht. Der Pflegebedürftige beziehungsweise seine Angehörigen haben so jedoch mehr Auswahlmöglichkeiten.
Alternative Vergütungsmodelle für Pflegedienste Seit Januar können Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige wählen, ob der ambulante Pflegedienst bei den Grundpflegeleistungen pauschal abrechnen soll oder nach Zeit. Das Zeitmodell hat einen bestechenden Vorteil: Es ist transparent. Nachteil: Für die Pflegedienste ist diese Änderung mit hohem Aufwand verbunden. Denn damit der Pflegebedürftige zwischen einem Leistungskomplex und einer minutengenauen Abrechnung wählen kann, müssen ihm beide Systeme vorgestellt werden. Pauschale Preise können beispielsweise vereinbart werden für Behördengänge oder bei Fahrtkosten. Der Pflegebedürftige und der Pflegedienst vereinbaren, nach welchem System welche Leistung erbracht werden soll, eine Kombination von pauschaler Abrechnung und Zeitabrechnung ist möglich.
Dabei ist der Pflegedienst darauf angewiesen, was als Preis in den Verhandlungen mit der Pflegekasse herauskommt. Diesen Preis kann er verlangen. Allerdings liegt es bei der Zeitabrechnung in der Hand des Pflegebedürftigen, wie viel Zeit er bereit ist, zur Verfügung zu stellen. Im Zweifelsfall wird sich der Pflegebedürftige hier für den Pflegedienst entscheiden, der schneller und somit günstiger ist. Aber: Angehörige können nicht immer realistisch einschätzen, wie hoch der Aufwand ist. Sind Pflegebedürftige beziehungsweise deren Familien nicht gewillt, die Zeitsätze zu akzeptieren, die der Pflegedienst anbietet, kann eine Abwärtsspirale in Sachen Qualität in Gang gesetzt werden. Denn muss die Pflegekraft schneller arbeiten, kann es eher zu Fehlern kommen. Alternativ können die ambulanten Pflegedienste günstigere Arbeitskräfte einsetzen, um zu sparen - das könnten beispielsweise ungelernte Helfer sein oder Azubis.
Den größten Streitfaktor sehen Pflegeexperten beim Thema Pflegedokumentation auf die Angehörigen und Pflegedienste zukommen. Denn schon in der Vergangenheit, als es die Regelung nach Zeitkontigent schon einmal gab, hatten Angehörige kein Verständnis für diesen Aufwand. Die Pflegedienste sind jedoch dazu verpflichtet, eine aufwendige Pflegedokumentation und Pflegeplanung zu erstellen.
Hilfe zur Selbsthilfe Auch Selbsthilfegruppen werden finanziell unterstützt: Je zehn Cent gibt es pro Kalenderjahr und Versicherten für die Selbsthilfegruppen, die sich Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen annehmen. Das ist jedoch nicht viel: Eine Selbsthilfegruppe mit 50 Teilnehmern bekäme dementsprechend fünf Euro. Insgesamt stehen hierfür rund acht Millionen Euro zur Verfügung.
Außerdem sollen Angehörige schneller beraten werden. Kann die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen keinen Termin und keinen Berater nennen, bekommen Angehörige einen Gutschein für eine Beratung von einem anderen Dienstleister. Berät die Pflegekasse selbst, ist jedoch fraglich, ob sie wirklich im Sinne des Pflegebedürftigen handelt. Schließlich muss die Kasse für die Leistungen zahlen, zu denen der Berater rät. Da liegt es nahe, so sagen Kritiker, möglichst viele Aufgaben an die Angehörigen zu delegieren, damit die Pflegekasse weniger belastet wird.
Medizinische Versorgung in Pflegeheimen verbessern Wer selbst pflegebedürftige Angehörige hat, weiß, wie schwierig ein Arztbesuch mit ihnen ist. Das liegt möglicherweise am Transport, wenn der Pflegebedürftige auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Es kann aber auch sein, dass ein dementer Angehöriger nicht mehr weiß, wie er sich beim Arzt verhalten soll. Einfacher ist es darum häufig, wenn nicht der Patient zum Arzt, sondern der Arzt zum Patienten kommt. Pflegeheime sollen darum mit Haus- und Fachärzten Verträge abschließen. Um für diese den Heimbesuch finanziell lukrativer zu gestalten, will die Bundesregierung ihnen Zuschüsse zahlen.
Förderung der privaten Vorsorge Die private Pflegezusatzversicherung wird staatlich gefördert. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung ist es wichtig, dass die Bundesbürger für den Pflegefall selbst vorsorgen. Kritiker bemängeln jedoch, dass sich einkommensschwache Bürger trotz Förderung keine Zusatzpolice leisten können oder wollen. Der Barmer GEK Pflegereport 2012 geht sogar davon aus, dass es nur eine Minderheit der Bürger sein wird, die eine Zusatzpolice abschließt. Folge: Die wenigen Bürger, die sich für die Versicherung entscheiden, werden durch die Masse der Steuerzahler, die keine Versicherung abschließen, bei der Vorsorge unterstützt werden.
Andere vermuten, dass die Pflegezusatzversicherung bei den Bürgern nicht vermehrt nachgefragt werden wird, solange es Hilfe zur Pflege, also Sozialhilfe, gibt. Denn wenn das eigene Geld nicht reicht, springt der Staat ein. Allerdings besteht die Gefahr, dass die staatlichen Leistungen künftig mit Verweis auf den Pflege-Bahr gekürzt werden könnten oder sich nicht weiter erhöhen. Das würde aber wiederum diejenigen benachteiligen, die kein Geld haben, um ausreichend vorzusorgen.
Die geförderte Pflegezusatzpolice ist für diejenigen Bürger interessant, die ihren Kindern nicht auf der Tasche liegen wollen, bei denen sich im Falle des Falles das Sozialamt die Hilfe zur Pflege zurückholt. Anderen ist daran gelegen, das Erbe für die Verwandtschaft möglichst wenig zu schmälern, und sie schließen darum eine Pflegepolice ab. Bei einer steigenden Zahl von Singles und kinderlosen Paaren spielt dieses Denken jedoch eine geringere Rolle. Für diese Bevölkerungsgruppe wäre derzeit der einzige Antrieb, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, der, dass sie in Zukunft der Gesellschaft nicht zur Last fallen wollen.
Auch für die Versicherungen birgt der sogenannte Pflege-Bahr ein Risiko. Denn es darf keine Gesundheitsprüfung im Vorfeld geben. So könnte die Pflegezusatzversicherung interessant sein für Bürger, deren Gesundheit angeschlagen ist, die aber genau darum keine andere Pflegezusatzversicherung außer der staatlich geförderten bekommen können. Das heißt, dass für die Versicherungsgesellschaften das Risiko steigt. Allerdings können sie dieses Risiko nicht mit höheren Tarifen ausgleichen. Denn die geförderte Pflegezusatzversicherung darf nicht teurer sein als die nicht geförderte, weil sie sonst weniger gesunde Käufer finden würde.
Trotz aller Kritik gilt seit 2013: Wer eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, soll vom Staat eine Zulage bekommen. Sie liegt bei 60 Euro im Jahr, der Versicherte muss jedoch mindestens 15 Euro pro Monat für die Police bezahlen. Die Versicherung muss demnach im Jahr mindestens 180 Euro kosten, der Versicherte muss davon aber nur 120 Euro im Jahr selbst zahlen. Die Förderung ist nicht abhängig vom Einkommen des Versicherten, allerdings wird die Zulage nur auf Antrag bezahlt. Die Zulage beantragt jedoch die Versicherungsgesellschaft. Voraussetzung für eine Pflegezusatzversicherung: Der Antragsteller ist mindestens 18 Jahre alt, er ist noch kein Pflegefall und auch nicht in Pflegestufe 0 eingruppiert. Die Förderung gibt es nur für einen Vertrag. Dabei gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger seine Beiträge. Andere Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind jedoch nicht gestattet.
Wer die Mindestbeträge einzahlt, bekommt maximal 600 Euro zusätzlich im Monat als Pflegegeld - allerdings in der Regel erst nach fünf Jahren als Versicherungsnehmer. Die Höchstsumme von 600 Euro beim niedrigsten Beitragssatz gibt es jedoch nur in Pflegestufe III. Die geförderte Zusatzpflegeversicherung darf mit ihren Leistungen nicht über denen der gesetzlichen beim Vertragsschluss liegen.
Die Bundesregierung fördert den sogenannten Pflege-Bahr mit 100 Millionen Euro. Da pro Jahr die Förderung pro Versicherten bei 60 Euro liegt, steht zunächst Geld für 1,7 Millionen Versicherungsverträge zur Verfügung. Ob sich eine geförderte Zusatzpolice rechnet, hängt von der individuellen Vorsorge jedes Einzelnen ab: Wer ausreichend Vermögen angespart hat, benötigt weniger eine solche Versicherung als jemand, der keine Rücklagen gebildet hat. Außerdem wird sich die Versicherung für junge Leute eher rechnen als für ältere. Denn je älter ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto mehr muss er bezahlen. Dann besteht die Gefahr, dass Sie deutlich mehr eingezahlt haben, als Sie zurückbekommen. Ein Rechenbeispiel: Muss ein Mann, der 60 Jahre alt ist, 75,60 Euro pro Monat zahlen, macht das im Jahr 907,20 Euro. Angenommen, der Mann würde mit 75 Jahren ein Pflegefall, so hätte er bis dahin 13?608 Euro in die Versicherung eingezahlt. Bekäme er 1800 Euro ausbezahlt, müsste er mindestens 7,5 Monate in Pflegestufe III leben, damit sich seine Beiträge gerechnet haben.
Angst vor Pflegebedürftigkeit Im November 2012 hat die Gothaer Versicherung die Zahlen einer Studie vorgelegt, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa unter rund 1500 Deutschen durchgeführt hat. Das Ergebnis: 65 Prozent der Befragten haben Angst vor Pflegebedürftigkeit, 63 Prozent fürchten, ihre Selbstständigkeit zu verlieren, 62 Prozent haben Angst vor Krankheit und Gebrechlichkeit. Dabei sind es vor allem die 61- bis 70-Jährigen, die diese Sorgen haben. Zur Vorsorge hatten 11 Prozent der Befragten eine Pflegerentenversicherung abgeschlossen, immerhin haben 34 Prozent eine Berufsunfähigkeitsversicherung und 40 Prozent andere Policen, die als Vorsorge gedacht sind. 40 Prozent hatten jedoch überhaupt keine der Versicherungen abgeschlossen, nach denen gefragt worden war. Im Dezember 2012 folgte eine Studie der Postbank. Danach befürworten 46 Prozent der Deutschen den Pflege-Bahr, 23 Prozent lehnen ihn eher ab. Es zeigte sich außerdem, dass das Pflegefallrisiko mit zunehmendem Alter bei den Betreffenden immer wichtiger wird: Je älter die Befragten, desto eher sorgten sie finanziell für den Fall der Pflegebedürftigkeit vor. Mehr Informationen dazu im Kapitel "Pflegezusatzversicherung".
Wie das alles finanziert wird Um die Neuerungen zu finanzieren, steigt der Beitrag für die soziale Pflegeversicherung. Seit 1. Januar 2013 beträgt er 2,05 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens für Eltern und 2,3 Prozent für Kinderlose. Die Pflegeversicherung wurde also um 0,1 Prozent teurer. Den Beitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3500 Euro gehen dementsprechend bei einem Arbeitnehmer mit Kind rund 72 Euro in die Pflegeversicherung. Davon trägt der Arbeitnehmer die Hälfte, also 36 Euro. Der Arbeitnehmer ohne Kind zahlt 80,50 Euro. Sein Anteil liegt bei rund 40 Euro.
Kritik am Gesetz Mit diesem Gesetz ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit noch nicht neu definiert. Das heißt, Demenz wird im Moment noch nicht von einer der Pflegestufen erfasst. Das soll nach Aussagen der Bundesregierung in den kommenden Jahren passieren. Diese Neudefinition ist wichtig, um dementen Pflegebedürftigen eine sinnvolle Unterstützung zu gewähren. Stand Dezember 2012 soll die Neudefinition 2013 durch den Expertenbeirat vorgelegt werden. Dieser Beirat besteht aus Vertretern der Verbände und Organisationen, die im Bereich der Pflege maßgeblich aktiv sind, aus Vertretern der Länder, des Bundes und aus der Wissenschaft. In der heutigen Zusammensetzung hat er seine Arbeit im März 2012 aufgenommen und auf das aufgebaut, was der Vorgängerbeirat vorgelegt hatte.
Pflege als gesellschaftliche Herausforderung Mit rund zwei Millionen Demenzkranken rechnet die Bundesregierung aufgrund einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2040. Der Grund für den erwarteten Anstieg liegt unter anderem im Alter selbst: Je älter die Menschen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken. Experten gehen davon aus, dass ein Demenzkranker nach etwa sechs bis sieben Jahren zu einem Schwerstpflegefall wird. Statistiken zeigen jedoch auch, dass zwischen 65 und 69 Jahren die Gefahr, an Demenz zu erkranken, noch bei deutlich unter 2 Prozent liegt. Bei den 80- bis 84-Jährigen dagegen liegt sie bereits bei über 10 Prozent und nochmals zehn Jahre später bei gut 30 Prozent. Hinzu kommt: Demenz kann bisher nicht geheilt werden. Und bislang steht auch noch nicht fest, wie man gegen die Krankheit vorbeugen kann. Ende 2012 leben geschätzt etwa 1,2 Millionen Demenzkranke in Deutschland.
Zusätzlich gibt es natürlich auch Pflegebedürftige ohne Demenz. Insgesamt, so das Bundesgesundheitsministerium, sind in der Bundesrepublik Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Dabei, so der Themenreport Pflege 2030 der Bertelsmann Stiftung aus dem November 2012, wird die Zahl der Pflegebedürftigen je nach Bundesland sehr unterschiedlich steigen. Die Studie sagt für Bremen beispielsweise für die Zeit von 2009 bis 2030 einen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen um 28 Prozent voraus. In Mecklenburg-Vorpommern soll die Zahl um gut 56 Prozent steigen, in Brandenburg um 72 Prozent. Auch auf kommunaler Ebene gibt es große Unterschiede: Beispielsweise soll in Goslar die Steigerung bei 14 Prozent liegen, in München dagegen bei 100 Prozent. Das ist abhängig von der Altersstruktur der jeweiligen Orte. Die Bertelsmann Stiftung erwartet eine Versorgungslücke an Vollzeitpflegekräften von bis zu 500?000, falls es nicht gelingt, die häusliche Pflege deutlich zu stärken. Doch dazu müsste es unter anderem vermehrt Modelle geben, die es ermöglichen, Beruf und Pflege miteinander zu kombinieren. Studien, die noch weiter in die Zukunft blicken, gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen noch bis 2060 steigen wird. Erst dann kommen die geburtenschwachen Jahrgänge ins Pflegealter. Derzeit (Stand 2013) liegt die Zahl der Pflegebedürftigen noch bei 2,5 Millionen.
Auch hier steigt das Risiko mit dem Alter: Wer jünger als 60 Jahre ist, hat ein Risiko von unter 1 Prozent, pflegebedürftig zu werden. Bis zum 80. Lebensjahr steigt das Risiko bereits auf 4,6 Prozent, nach dem 80. Lebensjahr auf fast 30 Prozent. Das geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor. Als Gründe für eine Pflegebedürftigkeit nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV): Schlaganfall, Parkinson, Demenz oder Krebs, das sind nur einige von vielen möglichen Ursachen. Die Lebenserwartung einer 65-jährigen Frau liegt bei noch fast 21 Jahren, 65-jährige Männer haben noch eine Lebenserwartung von 17 Jahren und sechs Monaten. Jeder zweite Mann in Deutschland wird laut Statistischem Bundesamt mindestens 80, jede zweite Frau mindestens 85 Jahre alt.
Zahlen, Daten, Fakten: Rund um die Pflege Zwei Drittel der Pflegebedürftigen, nämlich 1,62 Millionen Menschen, werden derzeit noch zu Hause gepflegt. Um rund eine Million kümmern sich ausschließlich der Partner, Kinder, Enkelkinder oder andere Angehörige und Freunde. Dabei sind es vor allem Söhne, Töchter und Schwiegertöchter, die pflegen, an zweiter Stelle stehen die Partner. Ihr Aufwand beträgt pro Woche laut einer Erhebung der Universität Duisburg-Essen aus dem Jahr 2007 zwischen acht und 20 Stunden.
Wer neben der Arbeit pflegt, überfordert sich oft selbst, insbesondere wenn er sich verpflichtet fühlt, zu pflegen. Der GKV-Spitzenverband nennt in seiner Studie zur ehrenamtlichen Pflegebegleitung unter anderem Erschöpfung, Depression, geschwächtes Immunsystem und erhöhten Medikamentengebrauch als Folge der Pflege. Auch das Leben in Abgeschiedenheit kann zum Problem werden sowie die bürokratischen Anforderungen, Gewissenskonflikte und Schuldgefühle - um nur einige Aspekte zu nennen. In solchen Fällen ist es für die Gesundheit des Pflegebedürftigen und des Pflegenden wichtig, dass auf Entlastungsangebote zurückgegriffen werden kann, wie beispielsweise Tages- oder Nachtpflege. Doch auch hier bedarf es ausreichender Versorgungsplätze.
In 576.000 Haushalten hilft ein Pflegedienst mit. 743.000 Pflegebedürftige leben im Heim. Diese Zahlen stammen aus der Pflegestatistik 2011, die das Statistische Bundesamt im Januar 2013 herausgebracht hat. Mehr als die Hälfte der ambulant Gepflegten haben Pflegestufe I, Pflegebedürftige mit Pflegestufe II und III sind in der Regel so stark in ihrem Alltag eingeschränkt, dass es sehr schwierig wird, sie zu Hause zu pflegen.
Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der in Heimen Lebenden seit 1999 um 32 Prozent oder 180?000 gestiegen. Die Zahl derer, die von ambulanten Pflegediensten betreut werden, ist um 38,8 Prozent oder 161?000 gewachsen. Auch im Kurzzeitvergleich seit 2009 ist die Nachfrage nach Hilfe bei der Pflege gestiegen: Vollstationär versorgt werden heute 3,6 Prozent oder 26?000 Menschen mehr als noch vor 3 Jahren. Durch ambulante Dienste werden 3,8 Prozent oder 21.000 Menschen mehr betreut als damals.
Die ständig wachsende Zahl der Pflegebedürftigen stellt eine gesellschaftliche Herausforderung dar, und das aus mehreren Gründen:
Es gibt immer mehr kinderlose Ehen. Hat ein Paar keine Kinder und auch sonst keine Angehörigen, welche die Pflege übernehmen möchten, ziehen die Betreffenden in der Regel in ein Heim. Das setzt jedoch voraus, dass es ausreichend Plätze in Pflegeheimen in ganz Deutschland gibt.
Außerdem gibt es immer mehr Ein-Personen-Haushalte, in denen kein Partner da ist, der als Pfleger einspringen könnte. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Ein-Personen-Haushalte allein von 1999 bis 2009 um 2,5 Millionen.
Frauen arbeiten häufiger als früher in Angestelltenverhältnissen oder als Selbstständige und können so nicht oder nur begrenzt als Pflegekraft einspringen.
Das Renteneintrittsalter steigt, was dazu führt, dass Arbeitnehmer länger arbeiten und dementsprechend seltener als Anfang-60-Jährige die 80-jährigen Eltern pflegen können.
Die Pflege eines Demenzkranken kann je nach Stadium der Krankheit zu einem 24-Stunden-Job werden, den, wenn überhaupt, nur ausüben kann, wer nicht selbst im Berufsleben steht.
Die Kinder leben immer seltener am Wohnort ihrer Eltern: Man zieht in einer mobilen Gesellschaft an den Ort, an dem man Arbeit findet. Er ist jedoch nicht zwangsweise am Heimatort, oft nicht einmal im gleichen Bundesland. Und viele Arbeitnehmer zieht es außerdem in die Ferne und in ein anderes Land.
Die Folgen dieser gesellschaftlichen Entwicklungen: Es müssen neue und ausreichende Betreuungsangebote für Demenzkranke und andere Pflegebedürftige entwickelt werden, und das bundesweit. Zusätzlich muss es genügend Menschen geben, die in der Pflege arbeiten wollen. Laut Angaben des Arbeitgeberverbandes Pflege fehlen in Deutschland jedoch 40?000 Pflegekräfte, bis 2020 sollen es 75?000 mehr sein. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes arbeiten zwar kontinuierlich mehr Menschen in der Pflege. Allerdings steigt der Bedarf an Pflegern auch mit der Zahl der Pflegebedürftigen, während gleichzeitig die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland durch alle Branchen hinweg sinkt. Die Bertelsmann Stiftung schreibt in der Studie Pflege 2030, dass in der Zeit zwischen 2009 und 2030 die Zahl der Erwerbstätigen bundesweit um 5,8 Prozent sinken wird - und zwar aufgrund des demografischen Wandels. Besonders in Hessen, im Saarland und in Ostdeutschland soll der Bevölkerungsschwund bemerkbar sein. Auch das ist ein Grund, warum der Arbeitgeberverband Pflege jetzt auf Fachkräfte aus China setzt: Ab 2014 sollen erstmals 150 chinesische Pflegekräfte, die eine spezielle Ausbildung bekommen haben und auf den europäischen Markt vorbereitet sind, in Deutschland arbeiten. Aber auch in Deutschland sollen sich mehr Menschen für eine Arbeit in der Pflege begeistern. Die Bundesregierung hat darum im Dezember 2012 mit Kooperationspartnern die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege gestartet. Ihr Ziel ist es, bis 2015 jährlich die Ausbildungszahlen in der Pflege um 10 Prozent zu steigern. Festgelegt wurde damit auch die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeit in der Pflege soll außerdem unter anderem durch Gesundheitsförderung und leistungsgerechte Vergütung attraktiver werden. Im Internet startete die Bundesregierung die Seite www.altenpflegeausbildung.net.
Alternativ wird immer wieder darüber diskutiert, die Pflegebedürftigen dort unterzubringen, wo es Pflegekräfte gibt - nämlich beispielsweise in Osteuropa, Spanien oder Thailand. Dort gibt es teilweise deutsche Betreiber von Altenpflegeheimen, die eine Betreuung billiger als in der Bundesrepublik anbieten können. Da die Lebenshaltungskosten im Ausland oft günstiger sind als in Deutschland, kostet dort auch die Pflege weniger. Nachteil: Die Pflegekasse zahlt nicht in gleicher Höhe, wie wenn der Pflegebedürftige in einem Heim in Deutschland untergebracht wird. Es gibt vielmehr maximal Pflegegeld, also den Betrag, den Pflegebedürftige bekommen, wenn Angehörige sie pflegen. Außerdem wird die Qualität der Pflege dort nicht überwacht. Einige Krankenkassen können sich jedoch grundsätzlich vorstellen, künftig die Zahlungen anzupassen - wenn von rechtlicher Seite der Weg dafür geebnet wird.
In der Gesellschaft ist die Meinung zur Pflege im Ausland umstritten: Die einen finden es herzlos, Väter und Mütter Hunderte von Kilometern entfernt von zu Hause unterzubringen und sie nur alle paar Monate dort zu besuchen. Andere sehen darin die letzte Möglichkeit, weil das Geld einfach nicht für die Pflege in Deutschland ausreicht. Und Dritte freuen sich bereits heute darauf, in der Zukunft beispielsweise in Thailand ihren Lebensabend verbringen zu können.
Neudefinition notwendig Ob Pflege in Deutschland oder im Ausland: Der Begriff der Pflegebedürftigkeit muss neu definiert werden. Denn bisher ist für Demenzkranke darin kein Platz. Schließlich geht ihre geistig-seelische Erkrankung nicht immer mit einer körperlichen einher. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auf Hilfe angewiesen sind. Stellen Sie sich vor, dass ein Demenzkranker zwar körperlich noch in der Lage ist, sich selbst anzuziehen. Hat er aber vergessen, dass eine Hose an die Beine und nicht an die Arme gehört, oder weiß er nicht mehr, wie man einen Reißverschluss schließt, ist er auf Hilfe angewiesen. Und das im schlimmsten Fall 24 Stunden am Tag - auch wenn er laut Definition nicht als pflegebedürftig gilt (siehe folgendes Kapitel).
Die Definition des Begriffes Pflegebedürftigkeit ist auch der Grund, warum Sie als Angehöriger eines Demenzkranken für Ihre Hilfe bisher kein Pflegegeld bekamen. Selbst wenn der Demenzkranke ins Heim zieht, weil er niemanden hat, der ihn zu Hause pflegen kann, stand ihm bisher kein Geld aus der Pflegekasse zu. Erst wenn zu den psychisch-seelischen Leiden körperliche Gebrechen hinzukommen, konnten er oder Sie als sein Angehöriger einen Antrag auf Geld aus der Pflegekasse stellen.
Die Bundesregierung hat erkannt, dass diese Regelung viele Bürger benachteiligt. Darum gilt seit 2013 das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung.
Alzheimer oder Demenz?
"Du hast wohl Alzheimer!" Ein Spruch, der in jungen Jahren locker dahergesagt wird, wenn einmal jemand etwas vergessen hat. Tatsächlich ist Alzheimer eine Krankheit, bei der die Funktionen des Hirns immer weiter nachlassen. Alzheimer ist somit eine von mehreren Demenzformen. Aber nicht jede Demenz ist auch Alzheimer. Alzheimer gehört - um es ganz genau zu sagen - zu den primären Demenzformen. Sie unterscheiden sich von den sekundären Demenzformen dadurch, dass bei Letzteren der Grund für das Vergessen in Zusammenhang mit einer anderen Ursache, nicht dem Gehirn, steht. Das kann eine Herz-Kreislauf-Erkrankung sein, aber auch durch Medikamente oder Drogen kommen. Die primären Demenzformen treten bei Senioren jedoch viel häufiger auf: Sie machen 90 Prozent aller Demenzfälle bei den über 65-Jährigen aus, heißt es in einer Schrift des Zukunftsforums Demenz. Das heißt also, Alzheimer wird sehr oft diagnostiziert. Allerdings gibt es auch hier verschiedene Krankheitsformen, die unterschiedlich verlaufen können.
Bei einer Demenz geht die Erinnerung verloren. Je mehr Zeit vergeht, desto weniger kann sich der Erkrankte orientieren. Er verlernt das Sprechen, kann nicht mehr logisch denken, vergisst seine eigene Persönlichkeit. Ein Demenzkranker kann sich langfristig nicht mehr in seiner vertrauten Umgebung zurechtfinden und er benötigt Hilfe bei der Bewältigung seines Alltags. Das kann ihn ängstlich, aggressiv oder wütend machen.
Ob Partner oder Kinder: Wer Demenzpatienten pflegt, braucht viel Kraft. Oft sind die Angehörigen mit der Situation überfordert. Lebt der Demenzpatient alleine oder schaut nur selten jemand nach ihm, ist er häufig gefährdeter als andere Pflegebedürftige.
Um herauszufinden, ob ein Patient dement ist, macht der Arzt verschiedene Tests mit ihm. So fragt er ihn beispielsweise nach der aktuellen Jahreszeit - und achtet darauf, ob der Patient aus dem Fenster schaut, um diese Frage beantworten zu können. Er fragt auch nach der Adresse oder dem Datum, lässt kleine Rechenaufgaben machen oder bittet den Patienten, sich Wortfolgen zu merken. Der Erkrankte muss kleine Aufgaben lösen - zum Beispiel ein Blatt Papier mit der rechten Hand nehmen, es in der Mitte falten, auf den Boden legen. Oder er soll eine Uhr mit Zeigern zeichnen und eine bestimmte Uhrzeit markieren. Für die Ausführung jeder Aufgabe gibt es Punkte. Je weniger Punkte der Patient bekommt, desto schwerer ist seine Demenz.
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) soll vor allem die Situation Demenzkranker und ihrer Angehörigen in der häuslichen Pflege verbessern. Im Detail gelten seit Oktober 2012 beziehungsweise seit Januar 2013 die folgenden Punkte.
Schnellere Einstufung in eine Pflegestufe Bisher prüften Gutachter der Krankenversicherungen, der medizinische Dienst (MDK), ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und, falls ja, in welche Pflegestufe ein Betroffener eingestuft wird. Kann die Pflegekasse innerhalb von vier Wochen keinen Begutachtungstermin ermöglichen, muss sie dem Antragsteller die Adressen dreier unabhängiger Gutachter nennen. Außerdem bekommt der Antragsteller einen Beratungsgutschein für einen dieser Gutachter. Dadurch verkürzt sich die Wartezeit auf Pflegegeld für die Pflegebedürftigen, denn so können mehr Anträge in kürzerer Zeit abgearbeitet werden. Außerdem haben die Pflegekassen maximal fünf Wochen Zeit, um einen Antrag abzulehnen oder anzunehmen. Wird diese Frist überschritten, fallen pro Woche 70 Euro Strafe an.
Mehr Geld für Demenzkranke Demenzkranke werden bisher häufig in der sogenannten Pflegestufe 0 eingeordnet, denn geistige und seelische Gebrechen werden nicht von der Definition der Pflegebedürftigkeit erfasst. Dabei können Demenzkranke oft ohne die Anleitung durch einen anderen ihren Alltag nicht mehr alleine meistern. Sie vergessen beispielsweise, den Herd auszuschalten oder welchen Weg sie vom Supermarkt nach Hause nehmen müssen. So sind die Kranken zwar möglicherweise körperlich noch fit, aber trotzdem auf die Hilfe anderer angewiesen. Pflegestufe 0 bedeutet dementsprechend, dass die Pflegebedürftigen zwar einen Pflegebedarf haben. Der ist aber noch nicht so hoch, dass Pflegestufe I angebracht wäre.
Demenzkranke hatten also vor der Pflegeneuausrichtung keinen Anspruch auf Geld aufgrund einer Pflegestufe. Sie erhielten aber schon vor der Reform ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise bei erhöhtem Bedarf 200 Euro im Monat. Das regelt das Sozialgesetzbuch XI, Paragraf 45b. Dieses Betreuungsgeld ist jedoch zweckgebunden: Es wird nur ausgezahlt, wenn die Angehörigen damit zu ihrer Entlastung einen Pflegedienst beauftragen oder die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen.
Nach Einführung des PNG bekommen nun Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie es im Gesetz heißt, ebenfalls Geld- und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung: 120 Euro gibt es, wenn die Angehörigen pflegen, bis zu 225 Euro im Monat, wenn ein ambulanter Pflegedienst mithilft. Zur beschriebenen Versichertengruppe gehören Demente, aber auch andere Versicherte, die durch Verhaltensauffälligkeiten Hilfe benötigen. Dieses Geld darf flexibel eingesetzt werden. Ziel ist es jedoch auch hier, die Angehörigen zu entlasten. Denn je weniger Freiräume ein pflegender Angehöriger hat, desto kürzer hält er die Belastung in der Regel physisch und psychisch durch. Dabei geht es jedoch nicht zwangsweise darum, dass sich der Pflegende einen Tag in die Wellness-Oase zurückzieht, sondern vielmehr um ganz praktische Dinge: Auch wer pflegt, muss mal zum Arzt, zum Friseur, etwas einkaufen, auf die Geburtstagsfeier eines Verwandten oder Freundes. Er kann und soll nicht immer für die Pflege verfügbar sein.
Demenzkranke, die wegen ihrer körperlichen Gebrechen bereits in Pflegestufe I oder II sind, bekommen künftig auch mehr Geld:
Ambulanter Pflegedienst bei Pflegestufe I: 665 Euro Ambulanter Pflegedienst bei Pflegestufe II: 1250 Euro Häusliche Pflege bei Pflegestufe I: 305 Euro Häusliche Pflege bei Pflegestufe II: 525 Euro Hinzu können jeweils die 100 Euro oder 200 Euro aus dem erhöhten Betreuungsbedarf kommen. In der häuslichen Pflege soll dieses Geld Angehörigen ermöglichen, eine Pflegekraft zu engagieren - beispielsweise einmal in der Woche oder für nachts. Wer bereits in Pflegestufe III eingestuft ist, bekommt nicht mehr Geld.
Diese Regelung soll nur übergangsweise gelten, und zwar so lange, bis die Regierung eine neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit festlegt. Danach könnte sich bei der sozialen Pflegeversicherung noch einiges mehr verändern. Mit einer neuen Definition rechnet aber niemand vor 2014.
Pflegende Angehörige entlasten Das Sozialgesetzbuch XI sieht in Paragraf 3 (http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/3.html) vor, dass die häusliche Pflege besonders gefördert wird. Wörtlich heißt es dort: "Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor." Da die Pflege von Angehörigen für die Familienmitglieder meistens eine Belastung ist, will die Bundesregierung es ihnen ganz im Sinne des Gesetzes finanziell erleichtern, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen, um möglicherweise einige Tage in Urlaub zu fahren und auftanken zu können: Das Pflegegeld soll in Höhe von 50 Prozent weitergezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige in Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist.
Hinter dieser Entlastung der Angehörigen steckt jedoch mehr, als auf den ersten Blick zu vermuten ist: Je mehr pflegebedürftige Bürger im Heim leben, desto höher sind die Kosten für den Sozialstaat. Außerdem werden dementsprechend mehr Heimplätze und Pfleger benötigt, die es derzeit jedoch kaum gibt. Um die Pflege durch Angehörige zu stärken und selbst Kosten zu sparen, muss der Staat sie also fördern. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass diese Form der Entlastung ausreicht, um die gesellschaftliche Entwicklung aufzuhalten. In anderen Worten: Wer mitten im Berufsleben steht und möglicherweise an einem anderen Ort lebt, wird kaum sein eigenes Leben aufgeben, um Angehörige zu pflegen. Und dies schon gar nicht, solange die staatliche Förderung kein adäquater Anreiz ist. Hinzu kommt, dass die Zahl der Bürger ohne Angehörige auch durch diese Form der Förderung nicht weniger werden wird.
Neue Wohnformen fördern Die Bundesregierung will alternative Wohnformen für Demenzkranke fördern. Dazu gehören beispielsweise Wohngemeinschaften, die ambulant betreut werden. Solche Gruppen sollen finanziell mit 2500 Euro pro Bewohner, maximal aber 10?000 Euro pro Wohngemeinschaft für Umbaumaßnahmen unterstützt werden. Die Bewohner bekommen im Monat außerdem 200 Euro, mit denen sie eine Pflegekraft bezahlen können. Voraussetzung ist jedoch, dass sich mindestens drei Pflegebedürftige zusammengetan haben, um die sich eine Pflegekraft kümmert. Zu ihren Aufgaben zählen Organisation, Verwaltung und Pflege der Wohngruppe. Außerdem muss die Wohngruppe ihre Pflege- und Betreuungsleistungen frei wählen können und selbstbestimmt handeln. Die Förderung dieser Wohnformen ist begrenzt bis Ende 2015. Sollten die dafür zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro vorher aufgebraucht sein, endet die Förderung schon früher.
Pflegeleistungen für ein besseres Leben Pflegeleistungen gab es bisher, wenn der Betroffene Hilfe im Alltag benötigte, also beispielsweise beim Waschen, Anziehen, Einkaufen, Kochen, Essen. Diese starren Regeln werden jetzt aufgeweicht, indem es Leistungen der Pflegekasse zur sogenannten häuslichen Betreuung gibt. Diese Regelung ist übergangsweise eingeführt worden und soll gelten, bis es einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit gibt. Wichtig ist auch, dass zunächst die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sein müssen. Dann können Pflegebedürftige auch Hilfe dabei bekommen, in ihrem Umfeld aktiv zu sein und soziale Kontakte zu fördern. Den Pflegebedürftigen wird so der Alltag beispielsweise dadurch verschönt, dass jemand mit ihnen spazieren geht oder ihnen vorliest. Auch um den Tag-Nacht-Rhythmus beizubehalten, der bei Demenzpatienten häufig gestört ist, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Mehr Leistungen für Pflegesachleistungen gibt es dadurch allerdings nicht. Der Pflegebedürftige beziehungsweise seine Angehörigen haben so jedoch mehr Auswahlmöglichkeiten.
Alternative Vergütungsmodelle für Pflegedienste Seit Januar können Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige wählen, ob der ambulante Pflegedienst bei den Grundpflegeleistungen pauschal abrechnen soll oder nach Zeit. Das Zeitmodell hat einen bestechenden Vorteil: Es ist transparent. Nachteil: Für die Pflegedienste ist diese Änderung mit hohem Aufwand verbunden. Denn damit der Pflegebedürftige zwischen einem Leistungskomplex und einer minutengenauen Abrechnung wählen kann, müssen ihm beide Systeme vorgestellt werden. Pauschale Preise können beispielsweise vereinbart werden für Behördengänge oder bei Fahrtkosten. Der Pflegebedürftige und der Pflegedienst vereinbaren, nach welchem System welche Leistung erbracht werden soll, eine Kombination von pauschaler Abrechnung und Zeitabrechnung ist möglich.
Dabei ist der Pflegedienst darauf angewiesen, was als Preis in den Verhandlungen mit der Pflegekasse herauskommt. Diesen Preis kann er verlangen. Allerdings liegt es bei der Zeitabrechnung in der Hand des Pflegebedürftigen, wie viel Zeit er bereit ist, zur Verfügung zu stellen. Im Zweifelsfall wird sich der Pflegebedürftige hier für den Pflegedienst entscheiden, der schneller und somit günstiger ist. Aber: Angehörige können nicht immer realistisch einschätzen, wie hoch der Aufwand ist. Sind Pflegebedürftige beziehungsweise deren Familien nicht gewillt, die Zeitsätze zu akzeptieren, die der Pflegedienst anbietet, kann eine Abwärtsspirale in Sachen Qualität in Gang gesetzt werden. Denn muss die Pflegekraft schneller arbeiten, kann es eher zu Fehlern kommen. Alternativ können die ambulanten Pflegedienste günstigere Arbeitskräfte einsetzen, um zu sparen - das könnten beispielsweise ungelernte Helfer sein oder Azubis.
Den größten Streitfaktor sehen Pflegeexperten beim Thema Pflegedokumentation auf die Angehörigen und Pflegedienste zukommen. Denn schon in der Vergangenheit, als es die Regelung nach Zeitkontigent schon einmal gab, hatten Angehörige kein Verständnis für diesen Aufwand. Die Pflegedienste sind jedoch dazu verpflichtet, eine aufwendige Pflegedokumentation und Pflegeplanung zu erstellen.
Hilfe zur Selbsthilfe Auch Selbsthilfegruppen werden finanziell unterstützt: Je zehn Cent gibt es pro Kalenderjahr und Versicherten für die Selbsthilfegruppen, die sich Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen annehmen. Das ist jedoch nicht viel: Eine Selbsthilfegruppe mit 50 Teilnehmern bekäme dementsprechend fünf Euro. Insgesamt stehen hierfür rund acht Millionen Euro zur Verfügung.
Außerdem sollen Angehörige schneller beraten werden. Kann die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen keinen Termin und keinen Berater nennen, bekommen Angehörige einen Gutschein für eine Beratung von einem anderen Dienstleister. Berät die Pflegekasse selbst, ist jedoch fraglich, ob sie wirklich im Sinne des Pflegebedürftigen handelt. Schließlich muss die Kasse für die Leistungen zahlen, zu denen der Berater rät. Da liegt es nahe, so sagen Kritiker, möglichst viele Aufgaben an die Angehörigen zu delegieren, damit die Pflegekasse weniger belastet wird.
Medizinische Versorgung in Pflegeheimen verbessern Wer selbst pflegebedürftige Angehörige hat, weiß, wie schwierig ein Arztbesuch mit ihnen ist. Das liegt möglicherweise am Transport, wenn der Pflegebedürftige auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Es kann aber auch sein, dass ein dementer Angehöriger nicht mehr weiß, wie er sich beim Arzt verhalten soll. Einfacher ist es darum häufig, wenn nicht der Patient zum Arzt, sondern der Arzt zum Patienten kommt. Pflegeheime sollen darum mit Haus- und Fachärzten Verträge abschließen. Um für diese den Heimbesuch finanziell lukrativer zu gestalten, will die Bundesregierung ihnen Zuschüsse zahlen.
Förderung der privaten Vorsorge Die private Pflegezusatzversicherung wird staatlich gefördert. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung ist es wichtig, dass die Bundesbürger für den Pflegefall selbst vorsorgen. Kritiker bemängeln jedoch, dass sich einkommensschwache Bürger trotz Förderung keine Zusatzpolice leisten können oder wollen. Der Barmer GEK Pflegereport 2012 geht sogar davon aus, dass es nur eine Minderheit der Bürger sein wird, die eine Zusatzpolice abschließt. Folge: Die wenigen Bürger, die sich für die Versicherung entscheiden, werden durch die Masse der Steuerzahler, die keine Versicherung abschließen, bei der Vorsorge unterstützt werden.
Andere vermuten, dass die Pflegezusatzversicherung bei den Bürgern nicht vermehrt nachgefragt werden wird, solange es Hilfe zur Pflege, also Sozialhilfe, gibt. Denn wenn das eigene Geld nicht reicht, springt der Staat ein. Allerdings besteht die Gefahr, dass die staatlichen Leistungen künftig mit Verweis auf den Pflege-Bahr gekürzt werden könnten oder sich nicht weiter erhöhen. Das würde aber wiederum diejenigen benachteiligen, die kein Geld haben, um ausreichend vorzusorgen.
Die geförderte Pflegezusatzpolice ist für diejenigen Bürger interessant, die ihren Kindern nicht auf der Tasche liegen wollen, bei denen sich im Falle des Falles das Sozialamt die Hilfe zur Pflege zurückholt. Anderen ist daran gelegen, das Erbe für die Verwandtschaft möglichst wenig zu schmälern, und sie schließen darum eine Pflegepolice ab. Bei einer steigenden Zahl von Singles und kinderlosen Paaren spielt dieses Denken jedoch eine geringere Rolle. Für diese Bevölkerungsgruppe wäre derzeit der einzige Antrieb, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, der, dass sie in Zukunft der Gesellschaft nicht zur Last fallen wollen.
Auch für die Versicherungen birgt der sogenannte Pflege-Bahr ein Risiko. Denn es darf keine Gesundheitsprüfung im Vorfeld geben. So könnte die Pflegezusatzversicherung interessant sein für Bürger, deren Gesundheit angeschlagen ist, die aber genau darum keine andere Pflegezusatzversicherung außer der staatlich geförderten bekommen können. Das heißt, dass für die Versicherungsgesellschaften das Risiko steigt. Allerdings können sie dieses Risiko nicht mit höheren Tarifen ausgleichen. Denn die geförderte Pflegezusatzversicherung darf nicht teurer sein als die nicht geförderte, weil sie sonst weniger gesunde Käufer finden würde.
Trotz aller Kritik gilt seit 2013: Wer eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, soll vom Staat eine Zulage bekommen. Sie liegt bei 60 Euro im Jahr, der Versicherte muss jedoch mindestens 15 Euro pro Monat für die Police bezahlen. Die Versicherung muss demnach im Jahr mindestens 180 Euro kosten, der Versicherte muss davon aber nur 120 Euro im Jahr selbst zahlen. Die Förderung ist nicht abhängig vom Einkommen des Versicherten, allerdings wird die Zulage nur auf Antrag bezahlt. Die Zulage beantragt jedoch die Versicherungsgesellschaft. Voraussetzung für eine Pflegezusatzversicherung: Der Antragsteller ist mindestens 18 Jahre alt, er ist noch kein Pflegefall und auch nicht in Pflegestufe 0 eingruppiert. Die Förderung gibt es nur für einen Vertrag. Dabei gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger seine Beiträge. Andere Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind jedoch nicht gestattet.
Wer die Mindestbeträge einzahlt, bekommt maximal 600 Euro zusätzlich im Monat als Pflegegeld - allerdings in der Regel erst nach fünf Jahren als Versicherungsnehmer. Die Höchstsumme von 600 Euro beim niedrigsten Beitragssatz gibt es jedoch nur in Pflegestufe III. Die geförderte Zusatzpflegeversicherung darf mit ihren Leistungen nicht über denen der gesetzlichen beim Vertragsschluss liegen.
Die Bundesregierung fördert den sogenannten Pflege-Bahr mit 100 Millionen Euro. Da pro Jahr die Förderung pro Versicherten bei 60 Euro liegt, steht zunächst Geld für 1,7 Millionen Versicherungsverträge zur Verfügung. Ob sich eine geförderte Zusatzpolice rechnet, hängt von der individuellen Vorsorge jedes Einzelnen ab: Wer ausreichend Vermögen angespart hat, benötigt weniger eine solche Versicherung als jemand, der keine Rücklagen gebildet hat. Außerdem wird sich die Versicherung für junge Leute eher rechnen als für ältere. Denn je älter ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto mehr muss er bezahlen. Dann besteht die Gefahr, dass Sie deutlich mehr eingezahlt haben, als Sie zurückbekommen. Ein Rechenbeispiel: Muss ein Mann, der 60 Jahre alt ist, 75,60 Euro pro Monat zahlen, macht das im Jahr 907,20 Euro. Angenommen, der Mann würde mit 75 Jahren ein Pflegefall, so hätte er bis dahin 13?608 Euro in die Versicherung eingezahlt. Bekäme er 1800 Euro ausbezahlt, müsste er mindestens 7,5 Monate in Pflegestufe III leben, damit sich seine Beiträge gerechnet haben.
Angst vor Pflegebedürftigkeit Im November 2012 hat die Gothaer Versicherung die Zahlen einer Studie vorgelegt, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa unter rund 1500 Deutschen durchgeführt hat. Das Ergebnis: 65 Prozent der Befragten haben Angst vor Pflegebedürftigkeit, 63 Prozent fürchten, ihre Selbstständigkeit zu verlieren, 62 Prozent haben Angst vor Krankheit und Gebrechlichkeit. Dabei sind es vor allem die 61- bis 70-Jährigen, die diese Sorgen haben. Zur Vorsorge hatten 11 Prozent der Befragten eine Pflegerentenversicherung abgeschlossen, immerhin haben 34 Prozent eine Berufsunfähigkeitsversicherung und 40 Prozent andere Policen, die als Vorsorge gedacht sind. 40 Prozent hatten jedoch überhaupt keine der Versicherungen abgeschlossen, nach denen gefragt worden war. Im Dezember 2012 folgte eine Studie der Postbank. Danach befürworten 46 Prozent der Deutschen den Pflege-Bahr, 23 Prozent lehnen ihn eher ab. Es zeigte sich außerdem, dass das Pflegefallrisiko mit zunehmendem Alter bei den Betreffenden immer wichtiger wird: Je älter die Befragten, desto eher sorgten sie finanziell für den Fall der Pflegebedürftigkeit vor. Mehr Informationen dazu im Kapitel "Pflegezusatzversicherung".
Wie das alles finanziert wird Um die Neuerungen zu finanzieren, steigt der Beitrag für die soziale Pflegeversicherung. Seit 1. Januar 2013 beträgt er 2,05 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens für Eltern und 2,3 Prozent für Kinderlose. Die Pflegeversicherung wurde also um 0,1 Prozent teurer. Den Beitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3500 Euro gehen dementsprechend bei einem Arbeitnehmer mit Kind rund 72 Euro in die Pflegeversicherung. Davon trägt der Arbeitnehmer die Hälfte, also 36 Euro. Der Arbeitnehmer ohne Kind zahlt 80,50 Euro. Sein Anteil liegt bei rund 40 Euro.
Kritik am Gesetz Mit diesem Gesetz ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit noch nicht neu definiert. Das heißt, Demenz wird im Moment noch nicht von einer der Pflegestufen erfasst. Das soll nach Aussagen der Bundesregierung in den kommenden Jahren passieren. Diese Neudefinition ist wichtig, um dementen Pflegebedürftigen eine sinnvolle Unterstützung zu gewähren. Stand Dezember 2012 soll die Neudefinition 2013 durch den Expertenbeirat vorgelegt werden. Dieser Beirat besteht aus Vertretern der Verbände und Organisationen, die im Bereich der Pflege maßgeblich aktiv sind, aus Vertretern der Länder, des Bundes und aus der Wissenschaft. In der heutigen Zusammensetzung hat er seine Arbeit im März 2012 aufgenommen und auf das aufgebaut, was der Vorgängerbeirat vorgelegt hatte.
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Inhaltsverzeichnis zu „Pflegeversicherung “
InhaltVorwort9
Neuausrichtung der Pflege11
Pflege als gesellschaftliche Herausforderung12
Neudefinition notwendig16
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 17
Wie das alles finanziert wird25
Kritik am Gesetz25
Weiterführende Informationen 26
Die Pflegeversicherung29
Grundlagen der Pflegeversicherung30
Wer erhält Leistungen?32
Wer gilt als pflegebedürftig?33
Katalog mit vier Bereichen35
Die Hilfeformen bei der Pflege 37
Die Pflegestufen39
Leistungen der Pflegeversicherung43
Leistungen bei häuslicher Pflege44
Pflegegeld und Pflegesachleistungen46
Die Einzelpflegekraft49
Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag50
Seniorengerechter Umbau für mehr Selbstständigkeit51
Urlaub von der Pflege51
Kurzzeitpflege für Notfälle53
Teilstationär: Tages- oder Nachtpflege54
Vollstationär: Pflege im Heim55
Weitere Leistungen der Pflegekasse56
Das leistet die Pflegeversicherung nicht59
Wie Sie Leistungen beantragen 60
Pflegezusatzversicherungen63
Welche Versicherungsart wählen?64
Pflege-Bahr67
Bedarfklären69
Darauf sollten Sie achten70
Pflegefall - was nun? 73
Antrag stellen74
Besuch des Gutachters vorbereiten76
Der Tag des Gutachterbesuches 78
Was steht im Gutachten?84
Schriftlicher Bescheid der Pflegekasse86
Widerspruch gegen den Bescheid87
Wiederholungsgutachten und Änderungsantrag90
Gutachterbesuch bei Kindern90
Persönliche Situation klären91
Beratung suchen und finden92
Pflege zu Hause97
Pflege durch Angehörige98
Ambulante Dienste111
Pflegekräfte aus Osteuropa120
Tages- und Nachtpflege124
Auszeit von der Pflege nehmen125
Pflegeausgaben von der Steuer absetzen127
Das Pflegeheim131
Entscheidung für die Pflege im Heim132
Die Auswahl des Pflegeheims134
Der Pflege-TÜV136
Der Heimvertrag139
Die Kosten140
Unterhaltspflicht der Kinder143
Alternative Wohnformen149
Welche Wohnform für wen?150
Der richtige Zeitpunkt für einen Umzug151
Senioren-WGs154
Betreutes Wohnen160
Mehrgenerationenwohnen163
Seniorendorf164
Hospize165
So
... mehr
berechnen Sie die Kosten166
Vorsorge für den Betreuungsfall171
Verfügungen und Vollmachten172
Patientenverfügung173
Vorsorgevollmacht176
Betreuungsverfügung 179
Zukunft der Pflege185
Digitalisierung des Gesundheitswesens186
Ein Tierroboter zur Beruhigung187
Schuhe mit Überwachungsmöglichkeit187
Anhang: Glossar, Adressen, Pflegetagebuch 189
Register206
Vorsorge für den Betreuungsfall171
Verfügungen und Vollmachten172
Patientenverfügung173
Vorsorgevollmacht176
Betreuungsverfügung 179
Zukunft der Pflege185
Digitalisierung des Gesundheitswesens186
Ein Tierroboter zur Beruhigung187
Schuhe mit Überwachungsmöglichkeit187
Anhang: Glossar, Adressen, Pflegetagebuch 189
Register206
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Autoren-Porträt von Svenja Markert, Bettina Blaß
Bettina Blaß ist studierte Medienwissenschaftlerin und Journalistin.Sie arbeitete unter anderem als Multimediaredakteurin bei WISO/ZDF und als Online-Redakteurin bei capital.de und impulse.de(G+J WPO). Zur Zeit ist sie freiberuflich als Journalistin, Buchautorin und Lehrbeauftragte tätig.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Svenja Markert , Bettina Blaß
- 2013, 208 Seiten, Maße: 15,1 x 22,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Herausgegeben von Opoczynski, Michael; Leutke, Martin
- Herausgegeben: Michael Opoczynski, Martin Leutke
- Verlag: CAMPUS VERLAG
- ISBN-10: 3593398400
- ISBN-13: 9783593398402
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